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Einführung Rz. 107–109 Einführung in das Umwandlungssteuerrecht<br />

107 Beispiel: 1 Grenzüberschreiten<strong>de</strong> Verschmelzung 2<br />

X bzw. Aktionäre<br />

D-AG<br />

F-SA<br />

BS<br />

BS<br />

BS<br />

BS<br />

Sowohl die Verschmelzung <strong>de</strong>r D-AG auf die F-SA als auch die Verschmelzung <strong>de</strong>r F-SA auf die<br />

D-AG kann unter <strong>de</strong>n Anwendungsbereich <strong>de</strong>r §§ 11–13 UmwStG fallen, so dass bei Erfüllung <strong>de</strong>r<br />

dort geregelten Voraussetzungen die Buchwerte fortgeführt wer<strong>de</strong>n können. Je nach Belegenheit<br />

<strong>de</strong>s Vermögens und Ansässigkeit <strong>de</strong>r Aktionäre kann <strong>de</strong>utsches Besteuerungsrecht beschränkt<br />

o<strong>de</strong>r begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Inländisches Betriebsvermögen muss einer inländischen Betriebsstätte<br />

zugeordnet bleiben. Auf Anteilseignerebene droht i.d.R. im schlechtesten Fall ein Treaty Overri<strong>de</strong><br />

für spätere Anteilsveräußerungsgewinne.<br />

Beispiel: 3 EU-Abspaltung mit Inlandsvermögen<br />

D-AG<br />

BS<br />

BS<br />

F-SA<br />

F1-SA<br />

Auf die Abspaltung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Betriebsstätte von <strong>de</strong>r F-SA auf die F 1 -SA ist § 15 UmwStG<br />

anwendbar, so dass bei Erfüllung <strong>de</strong>r dort geregelten Voraussetzungen (insbeson<strong>de</strong>re Vorliegen<br />

von Teilbetrieben) auf Ebene <strong>de</strong>r D-AG und <strong>de</strong>r F-SA Buchwerte fortgeführt wer<strong>de</strong>n können. Inländisches<br />

Betriebsvermögen muss einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet bleiben. Auf<br />

Ebene <strong>de</strong>r D-AG kann gem. § 13 Abs. 2 UmwStG <strong>de</strong>r Buchwert fortgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

108–109 Einstweilen frei.<br />

1 S. Röd<strong>de</strong>r/Schumacher, DStR 2007, 369 (370).<br />

2 Z.B. nach Art. 17 SE-VO o<strong>de</strong>r nach §§ 122a ff. UmwG.<br />

3 Röd<strong>de</strong>r/Schumacher, DStR 2007, 369 (370).<br />

46 Röd<strong>de</strong>r

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