Leseprobe - Beck-Shop.de
Leseprobe - Beck-Shop.de
Leseprobe - Beck-Shop.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
D. Überblick: inländische Umwandlungen Rz. 85–88 Einführung<br />
wertübertragungsmöglichkeit in diesen Fällen: Zum einen ist die Veräußerung 1 bzw.<br />
Entnahme <strong>de</strong>s übertragenen Wirtschaftsguts innerhalb von drei Jahren nach Steuererklärungsabgabe<br />
für <strong>de</strong>n Übertragungs-VZ schädlich (löst also rückwirkend eine<br />
Übertragung zum Teilwert aus), wenn nicht die stillen Reserven durch steuerliche<br />
Ergänzungsbilanz <strong>de</strong>m Übertragen<strong>de</strong>n zugeordnet wor<strong>de</strong>n sind. Zum an<strong>de</strong>ren ist es<br />
(rückwirkend) schädlich, soweit durch die Übertragung o<strong>de</strong>r innerhalb einer nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
7-Jahres-Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Anteil einer Kapitalgesellschaft an <strong>de</strong>m übertragenen<br />
Wirtschaftsgut unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar begrün<strong>de</strong>t wird o<strong>de</strong>r sich erhöht (s. auch<br />
die Kommentierung in Anhang 5 Rz. 65 ff.).<br />
§ 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG 2 regelt die Voraussetzungen für die Realteilung einer<br />
Mitunternehmerschaft zu Buchwerten (dazu auch die Kommentierung in Anhang 5<br />
Rz. 101 ff.). Soweit Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile (o<strong>de</strong>r Teile von Mitunternehmeranteilen)<br />
Übertragungsgegenstand sind, existieren keine beson<strong>de</strong>ren Einschränkungen<br />
(natürlich muss bei <strong>de</strong>m übernehmen<strong>de</strong>n Mitunternehmer die Besteuerung<br />
<strong>de</strong>r stillen Reserven sichergestellt sein). Soweit es dagegen um die Übertragung von<br />
Einzelwirtschaftsgütern geht, ist eine Buchwertübertragung auf Kapitalgesellschaften<br />
generell ausgeschlossen. Außer<strong>de</strong>m entfällt die Buchwertübertragungsmöglichkeit<br />
ex tunc, wenn übertragene Einzelwirtschaftsgüter, die wesentliche Betriebsgrundlagen<br />
darstellen, innerhalb von drei Jahren nach Steuererklärungsabgabe für<br />
<strong>de</strong>n Übertragungs-VZ veräußert o<strong>de</strong>r entnommen wer<strong>de</strong>n. § 16 Abs. 5 EStG enthält<br />
eine § 24 Abs. 5 UmwStG entsprechen<strong>de</strong> Regelung für die Realteilung, bei <strong>de</strong>r Teilbetriebe<br />
übertragen wer<strong>de</strong>n (zu § 24 Abs. 5 UmwStG s. Rz. 80).<br />
Außerhalb von Mitunternehmerschaften können überdies im Einzelfall § 6 Abs. 1<br />
Nr. 5 Satz 1 Buchst. a EStG und § 20 Abs. 4a EStG einen steuerneutralen Reserventransfer<br />
ermöglichen.<br />
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a EStG sind Einlagen (an Stelle <strong>de</strong>s Teilwerts)<br />
höchstens mit <strong>de</strong>n (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten anzusetzen,<br />
wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb <strong>de</strong>r letzten drei Jahre vor <strong>de</strong>m<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Zuführung angeschafft o<strong>de</strong>r hergestellt wor<strong>de</strong>n ist. 3 Gemäß § 6 Abs. 6<br />
Satz 3 EStG hat die Vorschrift zwar auch Be<strong>de</strong>utung für ver<strong>de</strong>ckte Einlagen in Kapitalgesellschaften,<br />
es ist aber unklar, ob und ggf. in welchen Fällen sie auch für ver<strong>de</strong>ckte<br />
Einlagen aus einem Betriebsvermögen gilt. 4<br />
Nach § 20 Abs. 4a EStG gilt für im Bereich <strong>de</strong>r Abgeltungssteuer gehaltene Anteile<br />
an Kapitalgesellschaften Folgen<strong>de</strong>s: Wer<strong>de</strong>n solche Anteile gegen Anteile an einer an<strong>de</strong>ren<br />
Kapitalgesellschaft getauscht und wird <strong>de</strong>r Tausch auf Grund gesellschaftsrechtlicher<br />
Maßnahmen vollzogen, die von <strong>de</strong>n beteiligten Unternehmen ausgehen,<br />
treten abweichend von § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG und <strong>de</strong>n §§ 13 und 21 UmwStG die<br />
übernommenen Anteile steuerlich an die Stelle <strong>de</strong>r bisherigen Anteile, wenn das<br />
<strong>de</strong>utsche Besteuerungsrecht für die erhaltenen Anteile we<strong>de</strong>r ausgeschlossen noch<br />
beschränkt ist o<strong>de</strong>r bei einer Verschmelzung Art. 8 FRL anzuwen<strong>de</strong>n ist (in letzterem<br />
Fall wer<strong>de</strong>n spätere Veräußerungsgewinne im Wege <strong>de</strong>s treaty overri<strong>de</strong> besteuert).<br />
An<strong>de</strong>re Gegenleistungen sind abgeltungssteuerpflichtig. 5<br />
2. Möglichkeiten steuerfreier Reservenrealisierung<br />
Ertragsteuerneutralität von Umwandlungen (o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Umstrukturierungsvorgängen)<br />
kann nicht nur (wie im UmwStG o<strong>de</strong>r nach Maßgabe <strong>de</strong>r in Rz. 83 ff. genannten<br />
Regelungen) durch Regelungen sichergestellt wer<strong>de</strong>n, die Buchwertfortführung<br />
anordnen. Denkbar ist auch die Behandlung als realisieren<strong>de</strong>r Akt, wenn <strong>de</strong>r<br />
realisierte Gewinn zumin<strong>de</strong>st weitgehend steuerfrei gestellt wird o<strong>de</strong>r durch Rück-<br />
86<br />
87<br />
88<br />
1 BMF v. 8.12.2011, BStBl. I 2011, 1279 sieht insoweit je<strong>de</strong> Buchwertumstrukturierung als schädliche<br />
Veräußerung an.<br />
2 Dazu im einzelnen BMF v. 28.2.2006, BStBl. I 2006, 228.<br />
3 Vgl. auch § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG, wonach grds. Entsprechen<strong>de</strong>s für die Einlage<br />
wesentlicher Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG gilt.<br />
4 S. Füger/Rieger, DStR 2003, 628.<br />
5 S. auch § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG, von <strong>de</strong>m unklar ist, ob er im Fall <strong>de</strong>r Abspaltung gilt.<br />
Röd<strong>de</strong>r 37