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Einführung Rz. 1 Einführung in das Umwandlungssteuerrecht<br />

b) Umwandlung in bzw. auf Kapitalgesellschaften<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . 128<br />

2. Einbringungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130<br />

a) Einbringung in Kapitalgesellschaften<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130<br />

b) Einbringung in Personengesellschaften<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132<br />

IV. Umwandlungen in <strong>de</strong>r Hinzurechnungsbesteuerung<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . 133<br />

Literatur: Thiel, R., Die Gewinnverwirklichung bei <strong>de</strong>r Liquidation, <strong>de</strong>r Verschmelzung und <strong>de</strong>r<br />

nicht steuerbegünstigten Umwandlung von Kapitalgesellschaften, DB 1959, 1092; von Wallis,<br />

Fragen <strong>de</strong>r Gewinnverwirklichung bei Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Unternehmensform, DStZ (A) 1963,<br />

161; Flume, Ungelöste steuerliche Probleme <strong>de</strong>r Unternehmenskonzentration, DB 1967, 2050; Luckey,<br />

Gewinnrealisierung bei Unternehmensumwandlung und bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter,<br />

StuW 1979, 129; Thiel, R., Das Umwandlungssteuerrecht im Wan<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r Zeit, FS<br />

Flume, 281; Trzaskalik, Aufschub <strong>de</strong>r Gewinnrealisierung, DStJG Bd. 4 (1981), 145; Widmann,<br />

Aufschub <strong>de</strong>r Gewinnrealisierung bei Verschmelzung, Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben,<br />

Mitunternehmeranteilen, Betriebsaufspaltung, Sacheinlagen, DStJG Bd. 4 (1981), 163; Wassermeyer,<br />

Bewertung bei Tausch und bei tauschähnlichen Vorgängen, DStJG Bd. 7 (1984), 169;<br />

Knobbe-Keuk, Wegzug und Einbringung von Unternehmen zwischen Nie<strong>de</strong>rlassungsfreiheit, Fusionsrichtlinie<br />

und nationalem Steuerrecht, DB 1991, 298; Thiel, J., Die grenzüberschreiten<strong>de</strong><br />

Umstrukturierung von Kapitalgesellschaften im Ertragsteuerrecht, GmbHR 1994, 277; Wassermeyer,<br />

Die Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vermeidung <strong>de</strong>r Auf<strong>de</strong>ckung stiller Reserven,<br />

BB 1994, 1; Schaumburg, Das internationale Umwandlungssteuerrecht, FS Widmann, 505;<br />

Wassermeyer, Besteuerung ausländischer Umwandlungen im Inland, FS Widmann, 621; Wassermeyer,<br />

Umwandlungsvorgänge in <strong>de</strong>n Doppelbesteuerungsabkommen, in Schaumburg/Piltz,<br />

Internationales Umwandlungssteuerrecht, 118; Klingberg/van Lishaut, Ausländische Umwandlungen<br />

im <strong>de</strong>utschen Steuerrecht, FR 1999, 1209; Herzig, Gestaltung steuerorientierter Umstrukturierungen<br />

im Konzern, DB 2000, 2236; Röd<strong>de</strong>r, Steuerliche Behandlung von Unternehmensumwandlungen,<br />

DStJG Bd. 25 (2002), 253; van Lishaut, Europarechtliche Perspektiven <strong>de</strong>s<br />

Umwandlungssteuerrecht sowie <strong>de</strong>r Wegzugsbesteuerung, FR 2004, 1301; Kessler/Huck, Grenzüberschreiten<strong>de</strong>r<br />

Transfer von Betriebsvermögen StuW 2005, 193; Röd<strong>de</strong>r, Gründung und Sitzverlegung<br />

<strong>de</strong>r Europäischen Aktiengesellschaft, DStR 2005, 893; Benecke/Schnitger, Neuregelung<br />

<strong>de</strong>s UmwStG und <strong>de</strong>r Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung,<br />

SEStEG: Die Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s UmwStG, DB 2006, 2704, 2763; Röd<strong>de</strong>r/Schumacher, Das kommen<strong>de</strong><br />

SEStEG – Das geplante neue Umwandlungssteuergesetz, DStR 2006, 1525; Schäfer/Blumenberg<br />

u.a., SEStEG, BB Beilage 8/2006; Benecke/Schnitger, Letzte Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Neuregelungen<br />

<strong>de</strong>s UmwStG und <strong>de</strong>r Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Röd<strong>de</strong>r/Schumacher,<br />

Das SEStEG – Überblick über die endgültige Fassung und die Än<strong>de</strong>rungen gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Regierungsentwurf, DStR 2007, 369; Schmitt, Grundlagen <strong>de</strong>s Umwandlungssteuerrechts (noch<br />

nicht veröffentlicht); Herlinghaus, Umstrukturierungen bei Personengesellschaften, in Dötsch/<br />

Herlinghaus/Hüttemann/Lüdicke/Schön (Hrsg.), Die Personengesellschaft im Steuerrecht, Köln,<br />

2011, S. 67 ff.; FGS/BDI, Der Umwandlungssteuer-Erlass 2011, Bonn 2012; Schnei<strong>de</strong>r/Ruoff/Sistermann,<br />

Umwandlungssteuer-Erlass 2011, Köln 2012.<br />

Verwaltungsanweisungen: BMF v. 11.11.2011 – IV C 2 - S 1978-b/08/10001 – DOK 2011/0903665,<br />

BStBl. I 2011, 1314, abgedruckt in Anhang 14 dieses Kommentars.<br />

A. Ziel <strong>de</strong>s UmwStG<br />

1 Für das Einkommensteuerrecht wie für das Körperschaftsteuerrecht gilt grundsätzlich<br />

das Prinzip <strong>de</strong>r Individualbesteuerung (Subjektsteuerprinzip). Danach hat<br />

je<strong>de</strong>s Steuersubjekt das durch seine Tätigkeit und <strong>de</strong>n Einsatz von Kapital erzielte<br />

Einkommen in eigener Person zu versteuern. Je<strong>de</strong>s Steuersubjekt ist aus einkommen-<br />

und körperschaftsteuerlicher Sicht geson<strong>de</strong>rt zu betrachten, seine Einkünfte<br />

sind von <strong>de</strong>n Einkünften an<strong>de</strong>rer Steuersubjekte zu trennen. Der Grundsatz <strong>de</strong>r Individualbesteuerung<br />

ist mit <strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>r Besteuerung nach <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit untrennbar verknüpft.<br />

Auch stille Reserven erhöhen bereits vor ihrer Realisierung die wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit eines Steuersubjektes, wenn sie auch vor ihrer Realisation aus<br />

Verhältnismäßigkeitsgrün<strong>de</strong>n noch nicht besteuert wer<strong>de</strong>n dürfen. 1 Folglich unterliegen<br />

auch sie nach <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Individualbesteuerung einer Subjektbindung. 2<br />

1 Zu <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n (streitigen) Diskussion s. Schmitt, Grundlagen <strong>de</strong>s Umwandlungssteuerrechts<br />

(noch nicht veröff.).<br />

2 So ausdrücklich auch <strong>de</strong>r Gesetzgeber in BT-Drucks. 12/6885, 22.<br />

2 Röd<strong>de</strong>r

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