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Einführung Rz. 1 Einführung in das Umwandlungssteuerrecht<br />
b) Umwandlung in bzw. auf Kapitalgesellschaften<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . 128<br />
2. Einbringungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130<br />
a) Einbringung in Kapitalgesellschaften<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130<br />
b) Einbringung in Personengesellschaften<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132<br />
IV. Umwandlungen in <strong>de</strong>r Hinzurechnungsbesteuerung<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . 133<br />
Literatur: Thiel, R., Die Gewinnverwirklichung bei <strong>de</strong>r Liquidation, <strong>de</strong>r Verschmelzung und <strong>de</strong>r<br />
nicht steuerbegünstigten Umwandlung von Kapitalgesellschaften, DB 1959, 1092; von Wallis,<br />
Fragen <strong>de</strong>r Gewinnverwirklichung bei Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Unternehmensform, DStZ (A) 1963,<br />
161; Flume, Ungelöste steuerliche Probleme <strong>de</strong>r Unternehmenskonzentration, DB 1967, 2050; Luckey,<br />
Gewinnrealisierung bei Unternehmensumwandlung und bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter,<br />
StuW 1979, 129; Thiel, R., Das Umwandlungssteuerrecht im Wan<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r Zeit, FS<br />
Flume, 281; Trzaskalik, Aufschub <strong>de</strong>r Gewinnrealisierung, DStJG Bd. 4 (1981), 145; Widmann,<br />
Aufschub <strong>de</strong>r Gewinnrealisierung bei Verschmelzung, Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben,<br />
Mitunternehmeranteilen, Betriebsaufspaltung, Sacheinlagen, DStJG Bd. 4 (1981), 163; Wassermeyer,<br />
Bewertung bei Tausch und bei tauschähnlichen Vorgängen, DStJG Bd. 7 (1984), 169;<br />
Knobbe-Keuk, Wegzug und Einbringung von Unternehmen zwischen Nie<strong>de</strong>rlassungsfreiheit, Fusionsrichtlinie<br />
und nationalem Steuerrecht, DB 1991, 298; Thiel, J., Die grenzüberschreiten<strong>de</strong><br />
Umstrukturierung von Kapitalgesellschaften im Ertragsteuerrecht, GmbHR 1994, 277; Wassermeyer,<br />
Die Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vermeidung <strong>de</strong>r Auf<strong>de</strong>ckung stiller Reserven,<br />
BB 1994, 1; Schaumburg, Das internationale Umwandlungssteuerrecht, FS Widmann, 505;<br />
Wassermeyer, Besteuerung ausländischer Umwandlungen im Inland, FS Widmann, 621; Wassermeyer,<br />
Umwandlungsvorgänge in <strong>de</strong>n Doppelbesteuerungsabkommen, in Schaumburg/Piltz,<br />
Internationales Umwandlungssteuerrecht, 118; Klingberg/van Lishaut, Ausländische Umwandlungen<br />
im <strong>de</strong>utschen Steuerrecht, FR 1999, 1209; Herzig, Gestaltung steuerorientierter Umstrukturierungen<br />
im Konzern, DB 2000, 2236; Röd<strong>de</strong>r, Steuerliche Behandlung von Unternehmensumwandlungen,<br />
DStJG Bd. 25 (2002), 253; van Lishaut, Europarechtliche Perspektiven <strong>de</strong>s<br />
Umwandlungssteuerrecht sowie <strong>de</strong>r Wegzugsbesteuerung, FR 2004, 1301; Kessler/Huck, Grenzüberschreiten<strong>de</strong>r<br />
Transfer von Betriebsvermögen StuW 2005, 193; Röd<strong>de</strong>r, Gründung und Sitzverlegung<br />
<strong>de</strong>r Europäischen Aktiengesellschaft, DStR 2005, 893; Benecke/Schnitger, Neuregelung<br />
<strong>de</strong>s UmwStG und <strong>de</strong>r Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung,<br />
SEStEG: Die Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s UmwStG, DB 2006, 2704, 2763; Röd<strong>de</strong>r/Schumacher, Das kommen<strong>de</strong><br />
SEStEG – Das geplante neue Umwandlungssteuergesetz, DStR 2006, 1525; Schäfer/Blumenberg<br />
u.a., SEStEG, BB Beilage 8/2006; Benecke/Schnitger, Letzte Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Neuregelungen<br />
<strong>de</strong>s UmwStG und <strong>de</strong>r Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Röd<strong>de</strong>r/Schumacher,<br />
Das SEStEG – Überblick über die endgültige Fassung und die Än<strong>de</strong>rungen gegenüber <strong>de</strong>m<br />
Regierungsentwurf, DStR 2007, 369; Schmitt, Grundlagen <strong>de</strong>s Umwandlungssteuerrechts (noch<br />
nicht veröffentlicht); Herlinghaus, Umstrukturierungen bei Personengesellschaften, in Dötsch/<br />
Herlinghaus/Hüttemann/Lüdicke/Schön (Hrsg.), Die Personengesellschaft im Steuerrecht, Köln,<br />
2011, S. 67 ff.; FGS/BDI, Der Umwandlungssteuer-Erlass 2011, Bonn 2012; Schnei<strong>de</strong>r/Ruoff/Sistermann,<br />
Umwandlungssteuer-Erlass 2011, Köln 2012.<br />
Verwaltungsanweisungen: BMF v. 11.11.2011 – IV C 2 - S 1978-b/08/10001 – DOK 2011/0903665,<br />
BStBl. I 2011, 1314, abgedruckt in Anhang 14 dieses Kommentars.<br />
A. Ziel <strong>de</strong>s UmwStG<br />
1 Für das Einkommensteuerrecht wie für das Körperschaftsteuerrecht gilt grundsätzlich<br />
das Prinzip <strong>de</strong>r Individualbesteuerung (Subjektsteuerprinzip). Danach hat<br />
je<strong>de</strong>s Steuersubjekt das durch seine Tätigkeit und <strong>de</strong>n Einsatz von Kapital erzielte<br />
Einkommen in eigener Person zu versteuern. Je<strong>de</strong>s Steuersubjekt ist aus einkommen-<br />
und körperschaftsteuerlicher Sicht geson<strong>de</strong>rt zu betrachten, seine Einkünfte<br />
sind von <strong>de</strong>n Einkünften an<strong>de</strong>rer Steuersubjekte zu trennen. Der Grundsatz <strong>de</strong>r Individualbesteuerung<br />
ist mit <strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>r Besteuerung nach <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit untrennbar verknüpft.<br />
Auch stille Reserven erhöhen bereits vor ihrer Realisierung die wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit eines Steuersubjektes, wenn sie auch vor ihrer Realisation aus<br />
Verhältnismäßigkeitsgrün<strong>de</strong>n noch nicht besteuert wer<strong>de</strong>n dürfen. 1 Folglich unterliegen<br />
auch sie nach <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Individualbesteuerung einer Subjektbindung. 2<br />
1 Zu <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n (streitigen) Diskussion s. Schmitt, Grundlagen <strong>de</strong>s Umwandlungssteuerrechts<br />
(noch nicht veröff.).<br />
2 So ausdrücklich auch <strong>de</strong>r Gesetzgeber in BT-Drucks. 12/6885, 22.<br />
2 Röd<strong>de</strong>r