11.05.2014 Aufrufe

Leseprobe zu Lenski/Steinberg, Kommentar zum ...

Leseprobe zu Lenski/Steinberg, Kommentar zum ...

Leseprobe zu Lenski/Steinberg, Kommentar zum ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gewerbeverlust Anm. 267–269 § 10a<br />

2009, 216 ) <strong>zu</strong><strong>zu</strong>stimmen, dass die ErhÇhung eines (<strong>zu</strong>m AnlagevermÇgen gehÇrenden)<br />

Anspruchs aus einer RÅckdeckungsversicherung aufgrund von<br />

Pråmienzahlungen kein tatbestandliches neues BetriebsvermÇgen darstellt<br />

(im Ergebnis ebenso die Revisionsentscheidung des BFH v. 1.7.2009 – I R<br />

101/08, BFH/NV 2009, 1838: weder sachlicher Zusammenhang mit Anteils-<br />

Åbertragung noch mit dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Tåtigkeit der Kapitalgesellschaft).<br />

Zwar liegt bei gegenståndlicher Betrachtung quantitativ<br />

eine (innenfinanzierte) ErhÇhung des BetriebsvermÇgens vor, diese hat jedoch<br />

qualitativ keinerlei Auswirkung auf die wirtschaftliche Bedeutung des BetriebsvermÇgens<br />

und den Fortbestand des Geschåftsbetriebs in seiner bisherigen<br />

Form. Gleiches gilt, wenn sich das UmlaufvermÇgen einer Gesellschaft<br />

aus den Ergebnissen der laufenden BetriebsfÅhrung erhÇht, wenn die Gesellschaft<br />

ihren Geschåftsbetrieb ohne Ønderung des Unternehmensgegenstandes<br />

innerhalb derselben Branche fortsetzt (FG KÇln v. 12.2.2009 – 13 K 787/05,<br />

EFG 2009, 967 m. Anm. Herlinghaus; FG Berlin-Brandenburg v. 6.5.2009 –12 K<br />

12197/08, DStRE 2009, 1450, rkr.).<br />

(ccc) Besonderheiten bei Ønderung des steuerlichen Status einer Tochtergesellschaft<br />

sowie bei Umwandlungsmaßnahmen<br />

Bei der Ermittlung der VergleichsgrÇßen sind bei der BegrÅndung bzw. Beendigung<br />

einer Organschaft <strong>zu</strong> einer Tochtergesellschaft, beim Formwechsel ei-<br />

268<br />

ner Tochtergesellschaft sowie bei einer Verschmel<strong>zu</strong>ng der bzw. auf die Verlustgesellschaft<br />

im Betrachtungszeitraum die folgenden Besonderheiten <strong>zu</strong><br />

beachten:<br />

– BegrÅndung/Beendigung von Organschaften: Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

ist der Kapitalgesellschaft das BetriebsvermÇgen ihrer Or-<br />

269<br />

gangesellschaften <strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen (Anm. 245). Daher kann es bei BegrÅndung<br />

einer Organschaft im Betrachtungszeitraum rechnerisch <strong>zu</strong> einer BetriebsvermÇgensmehrung<br />

bei der Kapitalgesellschaft kommen, da an die Stelle<br />

des (auch die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft berÅcksichtigenden)<br />

Teilwerts der Anteile an der Tochtergesellschaft das BetriebsvermÇgen<br />

(dh. das Aktiv- bzw. AnlagevermÇgen) der Tochtergesellschaft tritt. Umgekehrt<br />

kann sich das BetriebsvermÇgen entsprechend bei Beendigung einer<br />

Organschaft vermindern.<br />

Die hM klammert derartige Vorgånge grundsåtzlich aus dem BetriebsvermÇgensvergleich<br />

aus, indem sie die VergleichsgrÇße I (rÅckblickend) unter<br />

der Annahme ermittelt, dass der geånderte Status von Anfang an bestanden<br />

hat (rÅckwirkende Anpassung der VergleichsgrÇße I; so Dieterlen/Strnad,<br />

GmbHR 2000, 260 [262 f.]; Schloßmacher in HHR, § 8 KStG Anm. 454;<br />

DÇtsch in DÇtsch/Jost/Pung/Witt, § 8 Abs. 4 KStG Rz. 117 f.; Gosch/Roser,<br />

KStG, 2. Aufl. 2009, § 8 KStG Rz. 1439; aA fÅr den Fall, dass die Beteiligung<br />

an der Organgesellschaft erst nach dem schådlichen Anteilseignerwechsel<br />

erworben wurde Orth in Herzig, Organschaft, 2003, 188). Dies wird damit<br />

begrÅndet, dass keine VermÇgens<strong>zu</strong>fÅhrung von außen vorliege bzw. dass<br />

bei eigenfinanziertem Erwerb der Beteiligung an der Organgesellschaft<br />

LS Lfg. 101 Juni 2011 Kleinheisterkamp<br />

|<br />

151

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!