11.05.2014 Aufrufe

Leseprobe zu Lenski/Steinberg, Kommentar zum ...

Leseprobe zu Lenski/Steinberg, Kommentar zum ...

Leseprobe zu Lenski/Steinberg, Kommentar zum ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gewerbeverlust Anm. 263–265 § 10a<br />

(bbb) VergleichsgrÇße II<br />

Die VergleichsgrÇße II entspricht dem Teilwert des neuen (<strong>zu</strong>gefÅhrten) BetriebsvermÇgens.<br />

Ab<strong>zu</strong>stellen ist nach (<strong>zu</strong>mindest bisher) hM und ursprÅng-<br />

263<br />

licher Auffassung der Finanzverwaltung auf das Åber Einlagen und Fremdmittel<br />

von außen <strong>zu</strong>gefÅhrte bzw. finanzierte AktivvermÇgen (s. Anm. 247 f.),<br />

wåhrend der BFH – und nun auch die Finanzverwaltung – den gegenståndlichen<br />

Zugang <strong>zu</strong>m AnlagevermÇgen der Kapitalgesellschaft fÅr maßgebend<br />

hålt (s. Anm. 249). Wertsteigerungen des vorhandenen VermÇgens sind bei<br />

der Ermittlung der VergleichsgrÇße II nicht <strong>zu</strong> berÅcksichtigen (vgl. Lang in<br />

Ernst & Young, § 8 KStG Rz. 1276.2).<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung fließen såmtliche BetriebsvermÇgens<strong>zu</strong>fÅhrungen<br />

in die VergleichsgrÇße II ein, die innerhalb von fÅnf Jahren nach<br />

264<br />

der schådlichen AnteilsÅbertragung erfolgen (BMF, Schr. v. 16.4.1999 – IV C 6<br />

- S 2745 - 12/99, BStBl. I 1999, 455 Tz. 12). Dies findet im Gesetz keine StÅtze<br />

(ablehnend auch Schloßmacher in HHR, § 8 KStG Anm. 453). Eine Addition<br />

einzelner VermÇgens<strong>zu</strong>fÅhrungen kann nur erfolgen, wenn diese jeweils im<br />

sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der AnteilsÅbertragung stehen<br />

(s. Anm. 277 ff.).<br />

BerÅcksichtigte man bei Ermittlung der VergleichsgrÇße II såmtliche VermÇgens<strong>zu</strong>fÅhrungen<br />

von außen, ohne Zugånge und Abgången <strong>zu</strong> saldieren<br />

265<br />

(sog. Zugangsbetrachtung), ergåben sich insbesondere dann kaum sachgerechte<br />

Ergebnisse, wenn man innerhalb des FÅnf-Jahres-Zeitraums eine taggenaue<br />

Betrachtung fÅr erforderlich hålt (s. Anm. 266) und auch UmlaufvermÇgen<br />

in den BetriebsvermÇgensvergleich einbeziehen will (s. Anm. 239).<br />

Eine Zugangsbetrachtung kÇnnte in diesem Fall <strong>zu</strong>r Folge haben, dass beispielsweise<br />

schon durch gewÇhnliche Schwankungen eines Kontokorrentkontos<br />

die schådliche ZufÅhrungsgrenze Åberschritten wird (Herzberg, DStR<br />

2001, 553 [557]; Janssen, DStR 2001, 837 [839]). Daher wird in der Literatur (<strong>zu</strong>mindest<br />

im Bereich des UmlaufvermÇgens) eine Saldierung der Zu-und Abgånge<br />

<strong>zu</strong> den einzelnen Aktivposten der Bilanz befÅrwortet (sog. Saldobetrachtung)<br />

und als BetriebsvermÇgens<strong>zu</strong>fÅhrung nur der Unterschiedsbetrag<br />

zwischen dem BetriebsvermÇgen im Zeitpunkt des Anteilseignerwechsels<br />

(s. Anm. 261 f.) und demjenigen <strong>zu</strong>m jeweiligen Vergleichszeitpunkt<br />

gewertet (Janssen, DStR 2001, 837 [839]; Lang in Ernst & Young, § 8 KStG<br />

Rz. 1273.1.5 ff.; Brendt in Erle/Sauter, KStG, 3. Aufl. 2010, § 8 Abs. 4 KStG aF/<br />

Anh § 8c KStG Rz. 74, 112; fÅr eine Saldierung ohne Differenzierung nach Anlage-<br />

und UmlaufvermÇgen Frey/Weißgeber, GmbHR 2002, 135 [136]; Lenz/<br />

Behnes, BB 2005, 2219 [2222]; Schloßmacher in HHR, § 8 KStG Anm. 453;<br />

DÇtsch in DÇtsch/Jost/Pung/Witt, § 8 Abs. 4 KStG Rz. 97 f.). Da es bei der Saldierung<br />

nicht darauf ankommt, ob die Zu-und Abgånge sachlich <strong>zu</strong>sammenhången,<br />

kann die Wahl des Vergleichszeitpunkts mitunter Åber das Ergebnis<br />

des BetriebsvermÇgensvergleichs entscheiden. Nach ursprÅnglicher Auffassung<br />

der Finanzverwaltung sollten in die Saldobetrachtung GewinnausschÅttungen<br />

der Kapitalgesellschaft nicht einbezogen werden, so dass beim sog.<br />

SchÅtt-aus-hol-<strong>zu</strong>rÅck-Verfahren die Einlage ungekÅrzt als ZufÅhrung <strong>zu</strong> erfassen<br />

ist (so die inzwischen aufgehobene Tz. 9 Satz 4 des BMF, Schr. v.<br />

LS Lfg. 101 Juni 2011 Kleinheisterkamp<br />

|<br />

149

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!