Leipziger Beratungsstelle für Opfer rechtsextremistischer Gewalt
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• „Ich hatte insgesamt einen sehr guten Eindruck, vor allem auch, wenn ich das mit den<br />
Erfahrungen bei Polizei und Justiz vergleiche – das Beratungszimmer hat den<br />
Charakter eines Wohnzimmers, es ist kein Büro.“ (Befragter 8)<br />
Frage: Haben Sie die folgende Unterstützung bekommen? Wenn ja, wie bewerten Sie diese<br />
heute?<br />
Dabei waren die folgenden Antworten vorgegeben (In Klammern die Zahl der bejahenden<br />
Antworten):<br />
• Vertrauensvolle Gespräche (6)<br />
• Vermittlung rechtlicher Informationen (6)<br />
• Unterstützung bei Behörden im Zusammenhang mit Straftat (5)<br />
• Finanzielle Unterstützung (2)<br />
Die Bewertungen der Klienten liegen auf einer 5er-Skala zwischen sehr gut und ungenügend<br />
bis auf eine Ausnahme bei sehr gut und gut.<br />
Die Differenz zwischen den 8 Befragten, die juristischen Rat suchten und den 6, die rechtliche<br />
Informationen erhielten, ist nicht als indirekte Kritik zu werten. Sie kann wohl auf eine<br />
überzogene ursprüngliche Erwartung der Klienten zurückgehen (Einzelfallrechtsberatungen,<br />
die durch die Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes durch Sozialpädagogen nicht<br />
durchgeführt werden dürfen) – im Falle einer solchen Erwartung erfolgte die Vermittlung zu<br />
einem Rechtsanwalt.<br />
Frage: Gibt es etwas, wo Sie sich eine stärkere Unterstützung gewünscht hätten?.<br />
Die Antworten der Befragten mit hoher Übereinstimmung zum Ausdruck, dass kaum Defizite<br />
in der Beratungsarbeit auszumachen gewesen seien. Geäußert wurde meist Bedarfe, die nicht<br />
zum Kompetenzprofil einer Beraterin gehören können/ dürfen:<br />
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