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Leipziger Beratungsstelle für Opfer rechtsextremistischer Gewalt

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Stadt jetzt als günstig dar, eine Einschränkung ist lediglich dadurch gegeben, dass<br />

Veranstaltungen mit mehreren Personen (z.B. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder<br />

Präventionsveranstaltungen) unter räumlicher Enge leiden.<br />

Die Kosten der <strong>Beratungsstelle</strong> lassen sich grob wie folgt bestimmen:<br />

Kosten der Erstausstattung: 16<br />

• Kosten für die Grundeinrichtung (Möbel, Beleuchtungskörper,<br />

Bilder etc.)<br />

• Angefallene Kosten für die technische Grundausstattung (Telephon,<br />

Fax, Computer, Software)<br />

300 €<br />

4.800 €<br />

Laufende jährliche Kosten: 17<br />

• Personalkosten: 1 Vollzeitstelle Beraterin<br />

40.000 €<br />

• Personalkosten: Projektleitung/ Verwaltung anteilig<br />

4.500 €<br />

• Miete und Nebenkosten, Versicherungen 3.500 €<br />

• Fachliteratur, Fortbildung, Supervision 1.500 €<br />

• Geschäftsbedarf, Porto, Telefon/Internet<br />

1.800 €<br />

• Kosten für Öffentlichkeitsarbeit<br />

400 €<br />

Kosten im direkten Zusammenhang mit der Fallbearbeitung<br />

• Erstattete Fahrtkosten 18<br />

• Fahrtkosten bei einer Berücksichtigung der Erweiterung des<br />

Tätigkeitsfeldes auf das <strong>Leipziger</strong> Umland<br />

• Fremdhonorare<br />

• Hilfen aus dem <strong>Opfer</strong>fonds<br />

200 €<br />

1.500 €<br />

1.000 €<br />

1.900 €<br />

16 Die Erstausstattung ist elementar. In der Zwischenzeit fielen weitere Kosten, insbesondere für Möbel an<br />

17 Zugrunde liegt das Jahr 2001, die Fahrtkosten unter Berücksichtigung einer Ausweitung des Tätigkeitsfeldes<br />

auf das <strong>Leipziger</strong> Umland (zweiter Mitarbeiter) fielen 2001 nur anteilig an.<br />

18 Im Zusammenhang mit der Arbeit wurden auch Fahrtkosten in erheblichem Umfang durch die Mitarbeiterin<br />

der <strong>Beratungsstelle</strong> selbst getragen. Auf Grund ihrer für das Finanzamt gemachten Aufzeichnungen lassen sie<br />

sich recht exakt bestimmen: Es sind insgesamt 990 km für das gesamte Jahr; bei einem Satz für die Erstattung<br />

der Fahrtkosten von 0,58 DM pro gefahrenen km wären dies 574,20 DM (293,58 €) Fahrtkostenerstattung.<br />

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