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Leipziger Beratungsstelle für Opfer rechtsextremistischer Gewalt

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Mit der Evaluation sollten vor allem folgende allgemeinen Ziele verfolgt werden:<br />

• Eine Rahmendokumentation der geleisteten Arbeit, einschließlich der Quantifizierung<br />

und Qualifizierung des Bedarfes an Beratungsleistungen und darauf fußender<br />

konzeptioneller Fortschreibung;<br />

• ein permanenter Vergleich von Zielstellungen und Zielerreichung in der Arbeit der<br />

<strong>Beratungsstelle</strong>;<br />

• eine Prozesssteuerung/ -beeinflussung (z.B. durch das Aufzeigen von Möglichkeiten<br />

und das Geben von Empfehlungen, Zielstellungen und Arbeitsweisen zu präzisieren,<br />

bestimmte Handlungsfelder aufzugeben bzw. neue Handlungsfelder zu erschließen);<br />

• die Herausarbeitung von Methoden einer erfolgreichen Arbeit der <strong>Beratungsstelle</strong>;<br />

• die Beschreibung der notwendigen personellen/ zeitlichen und sachlichen Ressourcen<br />

(insbesondere unter Berücksichtigung des Beratungsbedarfs und des effektiven Einsatzes<br />

öffentlicher Mittel);<br />

• die Erarbeitung von Empfehlungen zu einer möglichen Übertragung des Projektes.<br />

2.2 Zu Methodik und spezifischen Rahmenbedingungen<br />

Die Evaluation erstreckte sich über einen Zeitraum von zwei Jahren (01.07.00 bis 30.06.2002,<br />

Abschluss der Datenanalyse im wesentlichen Ende 2001). Die Ergebnisse sollten in einem<br />

Manuskript mit dem Arbeitstitel: „Erfahrungen der <strong>Beratungsstelle</strong> für <strong>Opfer</strong> rechtsextremer<br />

<strong>Gewalt</strong> in Leipzig“ vorgelegt werden.<br />

Die Arbeit war konzeptionell als prozessbegleitende Evaluation angelegt, mit einem<br />

durchschnittlichen monatlichen Arbeitsaufwand von ca. 15 Stunden.<br />

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