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Ein neues Leitbild für den Sozialstaat - Sozialpolitik aktuell

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Er nimmt diese <strong>Ein</strong>richtungen buchstäblich „in Dienst“ und damit vielfältigen <strong>Ein</strong>fluss auf<br />

deren Arbeit – nicht nur über Zuschussvergabe und Leistungsverträge, sondern auch<br />

über die Definition und Kontrolle von Qualitätsstandards, über eine öffentliche Bedarfsund<br />

Sozialplanung sowie über die Förderung und Moderation sozialpolitischer<br />

Netzwerke. Im Gegenzug wiederum nehmen diese <strong>Ein</strong>richtungen <strong>Ein</strong>fluss auf <strong>den</strong><br />

<strong>Sozialstaat</strong>, indem sie um die Vergabe öffentlicher Zuschüsse und Leistungsverträge<br />

werben, Qualitätsstandards und Planungsprozesse prägen und die Entscheidungen in<br />

sozialpolitischen Netzwerken mitbestimmen. Ihre <strong>Ein</strong>flusschancen wer<strong>den</strong> dabei<br />

maßgeblich durch die erwiesene Professionalität ihrer Arbeit, aber auch (und damit<br />

zusammenhängend) von ihrer öffentlichen Akzeptanz bestimmt.<br />

Durch die Struktur wechselseitiger <strong>Ein</strong>flussnahme durchbricht dieses<br />

wohlfahrtsgesellschaftliche Arrangement <strong>den</strong> berüchtigten Dualismus von „Staat“ und<br />

„Gesellschaft“ in sozialpolitischer Absicht. In der Zukunft wird dieses Arrangement<br />

allerdings ein größeres Maß an Transparenz und Verlässlichkeit aufweisen müssen.<br />

Das Zusammenspiel von sozialstaatlichen Instanzen und wohlfahrtsgesellschaftlichen<br />

<strong>Ein</strong>richtungen muss auch für Dritte einsichtig sein, damit es öffentlich kontrolliert wer<strong>den</strong><br />

kann. Nur so lässt sich die Gefahr von Kartellbildungen und Misswirtschaft, lassen sich<br />

etwa der Ausschluss unliebsamer <strong>Ein</strong>richtungen oder die Leistung überhöhter<br />

Zuwendungen verhindern. In dieser Hinsicht mag auch mehr Wettbewerb zwischen <strong>den</strong><br />

nicht-staatlichen <strong>Ein</strong>richtungen notwendig sein, was aber nicht gleichbedeutend mit<br />

„mehr Markt“ sein muss – und nach <strong>den</strong> Erfahrungen im Bereich der<br />

Pflegedienstleistungen auch tunlichst nicht sein sollte. Neben der größeren Transparenz<br />

wird der demokratische <strong>Sozialstaat</strong> in der Zukunft auch eine größere Verlässlichkeit in<br />

das Zusammenspiel mit <strong>den</strong> nicht-staatlichen <strong>Ein</strong>richtungen bringen müssen, um deren<br />

soziale Arbeit auf Dauer zu stellen und ihnen damit auch die Möglichkeit zu geben,<br />

soziale Dienste mit der erforderlichen Professionalität anzubieten.<br />

Insofern er zur Erfüllung seiner Aufgaben auf nicht-staatliche Kooperationspartner<br />

angewiesen ist, ist der demokratische <strong>Sozialstaat</strong> demnach kein „starker Staat“.<br />

Genauso wenig ist er aber ein „schwacher Staat“, muss er doch im Rahmen seiner<br />

Kooperationsverhältnisse die Macht haben, die notwendigen finanziellen Ressourcen<br />

bei <strong>den</strong> Bürgerinnen und Bürgern einzuholen und seine Kooperationspartner bezüglich<br />

des Umfangs und der Qualität ihrer Leistungen zu kontrollieren. Vor allem durch diesen<br />

„Kooperatismus“ wird der demokratische <strong>Sozialstaat</strong> im internationalen Vergleich als der<br />

typisch deutsche <strong>Sozialstaat</strong> erkennbar – und mit dem bestehen<strong>den</strong> <strong>Sozialstaat</strong> und<br />

dessen Eigenarten verbun<strong>den</strong> – bleiben.<br />

5.5. Sozialer Ausgleich über Beiträge und Steuern<br />

Die Finanzierungsprobleme des bestehen<strong>den</strong> <strong>Sozialstaat</strong>s lassen sich beim Umbau hin<br />

zum demokratischen <strong>Sozialstaat</strong> vor allem dadurch lösen, dass die sozialstaatlichen<br />

Belastungen verallgemeinert, nämlich auf die Schultern aller Bürgerinnen und Bürger<br />

gelegt wer<strong>den</strong>.

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