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von Marbach - Osrema

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POLIT. GEMEINDE MARBACH<br />

ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG<br />

9437 <strong>Marbach</strong><br />

Tel. 071 775 81 93<br />

Mail: patrick.gehrig@marbach.ch<br />

PREISBLATT<br />

für<br />

ELEKTRISCHE ENERGIE<br />

gültig ab 1. Januar 2011<br />

Doppeltarif 02


Strompreise Doppeltarif 02<br />

Preis je Kilowattstunde Hochtarif Niedertarif<br />

Netznutzung Rp. 11.73 3.80<br />

Energie Rp. 10.05 5.98<br />

Kommunale Leistungen Rp. 1.77 1.77<br />

Abgaben gem. Energieverordnung Rp. 0.45 0.45<br />

Systemdienstleistungen swissgrid Rp. 0.77 0.77<br />

Total exkl. MWSt. Rp. 24.77 12.77<br />

MW St. 8.0% Rp. 1.98 1.02<br />

Total inkl. MWSt. Rp. 26.75 13.79<br />

Monatliche Pauschale Netznutzung exkl. MWSt. inkl. MWSt.<br />

bis zu 1 kWh pro Monat Fr. 8.00 8.64<br />

bis zu 50 kWh pro Monat Fr. 10.00 10.80<br />

bis zu 100 kWh pro Monat Fr. 12.00 12.96<br />

bis zu 200 kWh pro Monat Fr. 14.50 15.66<br />

über 200 kWh pro Monat Fr. 17.50 18.90<br />

Allgemeine Bestimmungen Doppeltarif 02<br />

Anwendung<br />

Für Haushalt, Kleingewerbe und Kleinlandwirtschaftsbetriebe bis zu einem durchschnittlichen<br />

Monatsbezug <strong>von</strong> ca. 2000 kWh im Hochtarif. In Mehrfamilienhäusern gilt<br />

jede Wohnung als separate Bezugsstelle. Jeder Zähler gilt als Abonnement.<br />

Grundpreis Netz<br />

Der Grundpreis hängt <strong>von</strong> der bezogenen Arbeit in kWh im Hochtarif ab. Der Grundpreis<br />

ist auch zu entrichten, wenn keine Energie bezogen wird. Er ist Bestandteil des<br />

Netznutzungsentgeldes.<br />

Netznutzung<br />

Im Netznutzungspreis enthalten sind:<br />

• Die Netzinfrastruktur, d.h. die Bereitstellung und Instandhaltung <strong>von</strong> Leitungen,<br />

Schaltanlagen, Transformatoren usw.<br />

• Die elektrischen Verluste, d.h. die beim Transport <strong>von</strong> Strom entstehenden Verluste<br />

bis zur Entnahmestelle des Kunden<br />

• Die Messdienstleistungen<br />

• Die Bereitstellung <strong>von</strong> Blind- sowie Ausgleichsenergie


Abgaben<br />

Kommunale Leistungen beinhalten die Hausinstallationskontrolle der am Netz angeschlossenen<br />

Objekte, nicht zweckgebundene Abgaben an den Gemeindehaushalt sowie<br />

Beiträge an die Förderung <strong>von</strong> Alternativenergien.<br />

Abgaben gemäss Energieverordnung werden für die Finanzierung der kostendeckenden<br />

Einspeisevergütung erneuerbare Energien (KEV) nach Energieverordnung<br />

Art. 7 verwendet. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach den effektiv erhobenen Ansätzen<br />

durch das Bundesamt für Energie und wird ohne Zuschläge weiterverrechnet.<br />

Beiträge für Systemdienstleistungen des Übertragungsnetzbetreibers swissgrid werden<br />

für den Betrieb des schweizerischen Übertragungsnetzes verwendet. Die Höhe der<br />

Abgabe richtet sich nach den effektiv erhobenen Ansätzen durch die swissgrid und<br />

wird ohne Zuschläge weiterverrechnet.<br />

Bezugszeiten<br />

Hochtarif Montag - Freitag 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br />

Niedertarif übrige Zeiten<br />

Sperrzeiten<br />

Die Elektrizitätsversorgung <strong>Marbach</strong> behält sich vor, während der Höchstbelastungszeit<br />

Verbraucher wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Wärmepumpen, Sauna usw.<br />

werkseitig auszuschalten.<br />

Wärmepumpen<br />

Für Wärmepumpen die hauptsächlich zur Raumheizung verwendet werden, wird ein<br />

Förderbeitrag <strong>von</strong> jährlich 200.- Fr. entrichtet. Der Förderbeitrag wird mit der Jahresabrechnung<br />

in Abzug gebracht und ist befristet bis 30.09.2011.<br />

Zählerablesung und Verrechnung<br />

Die Zähler werden jährlich abgelesen und abgerechnet. Es sind drei Teilzahlungen zu<br />

leisten.<br />

Reglement<br />

Im übrigen wird auf das Reglement über die Versorgung mit elektrischer Energie vom<br />

18.05.1992 verwiesen.<br />

Weitere Bedingungen<br />

Die Einrichtung oder Aufhebung der Doppeltarifmessung muss durch den Kunden beantragt<br />

werden und geht zu dessen Lasten.<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Preise gelten ab 1. Januar 2011. Die EVM behält sich vor, die Preise jederzeit zu<br />

ändern.<br />

9437 <strong>Marbach</strong>, 16.08.2010<br />

Gemeinderat <strong>Marbach</strong>


Fragen? Wir sind für Sie da:<br />

Gemeinde <strong>Marbach</strong><br />

Kassieramt<br />

Obergasse 4<br />

9437 <strong>Marbach</strong><br />

Tel. : +41 (0)71 775 81 93<br />

Fax : +41 (0)71 775 81 99<br />

mailto: patrick.gehrig@marbach.ch<br />

Besuchen Sie unsere Homepage: www.marbach.ch<br />

Bitte melden Sie Wohnungs-, Geschäfts- und Lokalwechsel<br />

frühzeitig, damit Ihre Zähler rechtzeitig abgelesen werden können.<br />

Tel. 071 775 81 93.

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