von Marbach - Osrema
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POLIT. GEMEINDE MARBACH<br />
ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG<br />
9437 <strong>Marbach</strong><br />
Tel. 071 775 81 93<br />
Mail: patrick.gehrig@marbach.ch<br />
PREISBLATT<br />
für<br />
ELEKTRISCHE ENERGIE<br />
gültig ab 1. Januar 2011<br />
Doppeltarif 02
Strompreise Doppeltarif 02<br />
Preis je Kilowattstunde Hochtarif Niedertarif<br />
Netznutzung Rp. 11.73 3.80<br />
Energie Rp. 10.05 5.98<br />
Kommunale Leistungen Rp. 1.77 1.77<br />
Abgaben gem. Energieverordnung Rp. 0.45 0.45<br />
Systemdienstleistungen swissgrid Rp. 0.77 0.77<br />
Total exkl. MWSt. Rp. 24.77 12.77<br />
MW St. 8.0% Rp. 1.98 1.02<br />
Total inkl. MWSt. Rp. 26.75 13.79<br />
Monatliche Pauschale Netznutzung exkl. MWSt. inkl. MWSt.<br />
bis zu 1 kWh pro Monat Fr. 8.00 8.64<br />
bis zu 50 kWh pro Monat Fr. 10.00 10.80<br />
bis zu 100 kWh pro Monat Fr. 12.00 12.96<br />
bis zu 200 kWh pro Monat Fr. 14.50 15.66<br />
über 200 kWh pro Monat Fr. 17.50 18.90<br />
Allgemeine Bestimmungen Doppeltarif 02<br />
Anwendung<br />
Für Haushalt, Kleingewerbe und Kleinlandwirtschaftsbetriebe bis zu einem durchschnittlichen<br />
Monatsbezug <strong>von</strong> ca. 2000 kWh im Hochtarif. In Mehrfamilienhäusern gilt<br />
jede Wohnung als separate Bezugsstelle. Jeder Zähler gilt als Abonnement.<br />
Grundpreis Netz<br />
Der Grundpreis hängt <strong>von</strong> der bezogenen Arbeit in kWh im Hochtarif ab. Der Grundpreis<br />
ist auch zu entrichten, wenn keine Energie bezogen wird. Er ist Bestandteil des<br />
Netznutzungsentgeldes.<br />
Netznutzung<br />
Im Netznutzungspreis enthalten sind:<br />
• Die Netzinfrastruktur, d.h. die Bereitstellung und Instandhaltung <strong>von</strong> Leitungen,<br />
Schaltanlagen, Transformatoren usw.<br />
• Die elektrischen Verluste, d.h. die beim Transport <strong>von</strong> Strom entstehenden Verluste<br />
bis zur Entnahmestelle des Kunden<br />
• Die Messdienstleistungen<br />
• Die Bereitstellung <strong>von</strong> Blind- sowie Ausgleichsenergie
Abgaben<br />
Kommunale Leistungen beinhalten die Hausinstallationskontrolle der am Netz angeschlossenen<br />
Objekte, nicht zweckgebundene Abgaben an den Gemeindehaushalt sowie<br />
Beiträge an die Förderung <strong>von</strong> Alternativenergien.<br />
Abgaben gemäss Energieverordnung werden für die Finanzierung der kostendeckenden<br />
Einspeisevergütung erneuerbare Energien (KEV) nach Energieverordnung<br />
Art. 7 verwendet. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach den effektiv erhobenen Ansätzen<br />
durch das Bundesamt für Energie und wird ohne Zuschläge weiterverrechnet.<br />
Beiträge für Systemdienstleistungen des Übertragungsnetzbetreibers swissgrid werden<br />
für den Betrieb des schweizerischen Übertragungsnetzes verwendet. Die Höhe der<br />
Abgabe richtet sich nach den effektiv erhobenen Ansätzen durch die swissgrid und<br />
wird ohne Zuschläge weiterverrechnet.<br />
Bezugszeiten<br />
Hochtarif Montag - Freitag 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br />
Niedertarif übrige Zeiten<br />
Sperrzeiten<br />
Die Elektrizitätsversorgung <strong>Marbach</strong> behält sich vor, während der Höchstbelastungszeit<br />
Verbraucher wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Wärmepumpen, Sauna usw.<br />
werkseitig auszuschalten.<br />
Wärmepumpen<br />
Für Wärmepumpen die hauptsächlich zur Raumheizung verwendet werden, wird ein<br />
Förderbeitrag <strong>von</strong> jährlich 200.- Fr. entrichtet. Der Förderbeitrag wird mit der Jahresabrechnung<br />
in Abzug gebracht und ist befristet bis 30.09.2011.<br />
Zählerablesung und Verrechnung<br />
Die Zähler werden jährlich abgelesen und abgerechnet. Es sind drei Teilzahlungen zu<br />
leisten.<br />
Reglement<br />
Im übrigen wird auf das Reglement über die Versorgung mit elektrischer Energie vom<br />
18.05.1992 verwiesen.<br />
Weitere Bedingungen<br />
Die Einrichtung oder Aufhebung der Doppeltarifmessung muss durch den Kunden beantragt<br />
werden und geht zu dessen Lasten.<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Preise gelten ab 1. Januar 2011. Die EVM behält sich vor, die Preise jederzeit zu<br />
ändern.<br />
9437 <strong>Marbach</strong>, 16.08.2010<br />
Gemeinderat <strong>Marbach</strong>
Fragen? Wir sind für Sie da:<br />
Gemeinde <strong>Marbach</strong><br />
Kassieramt<br />
Obergasse 4<br />
9437 <strong>Marbach</strong><br />
Tel. : +41 (0)71 775 81 93<br />
Fax : +41 (0)71 775 81 99<br />
mailto: patrick.gehrig@marbach.ch<br />
Besuchen Sie unsere Homepage: www.marbach.ch<br />
Bitte melden Sie Wohnungs-, Geschäfts- und Lokalwechsel<br />
frühzeitig, damit Ihre Zähler rechtzeitig abgelesen werden können.<br />
Tel. 071 775 81 93.