Kreis Osnabrück - Stadt - Osnabrücker Sportclub OSC
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<strong>Kreis</strong> Osnabrück - <strong>Stadt</strong><br />
Niedersächsischer Fußballverband e.V. Osnabrück, 17. Juli 2007<br />
Jugendausschuss<br />
Ausschreibung für das Spieljahr 2007 / 2008<br />
Diese Ausschreibung ist bestimmt für alle Pflicht - u. Freundschaftsspiele sämtlicher Juniorenmannschaften,<br />
die am Spielbetrieb des NFV - <strong>Kreis</strong>es Osnabrück - <strong>Stadt</strong> teilnehmen.<br />
1. Für die Durchführung der o.g. Spiele sind die Satzung und die Ordnung des NFV sowie diese Ausschreibung<br />
des Jugendausschusses (im Nachfolgenden KJA genannt) maßgebend.<br />
2. Die Aufstellung der Spielpläne und deren Überwachung obliegen dem Vorsitzenden des KJA und den<br />
bevollmächtigten Staffelleitern. Die Spielpläne sind unbedingt einzuhalten. Nicht genehmigte Spielverlegungen<br />
werden mit einer Ordnungsstrafe belegt. Vereine, die Auswahlspieler abzustellen haben,<br />
können die Absetzung des angesetzten Spieles beantragen (§ 19 NFV-Jugendordnung - JuO).<br />
Dieses gilt nicht für die Hallenrunde. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, können auf Antrag<br />
auch Spiele anderer Mannschaften verlegt werden.<br />
3. Die im Sportinformationsdienst (DFBnet) genannten Spieldaten (Spieltag, Anstoßzeit und Sportanlagen)<br />
sind verbindlich. Alle Vereine sind verpflichtet, sich laufend über die aktuellen Spieltage, Anstoßzeiten<br />
und Sportanlagen im DFBnet zu informieren. Änderungen im DFBnet bei den Spieldaten werden<br />
durch die Spielleitung nur bis 1 Woche vor dem neuen Spieltermin vorgenommen. Bei Unterschreitung<br />
dieser Frist ist der KJA verpflichtet, die Vereine gesondert hierüber in Kenntnis zu setzen.<br />
4. Bei Vereinen, die im Anschriftenverzeichnis unter Sportplätze „Kunstrasenplatz“ angemeldet haben,<br />
ist der reisende Verein verpflichtet, sich auf diese Möglichkeit einzustellen. Eine zusammenhängende<br />
Einspielzeit von mindestens 15 Minuten (auf dem Kunstrasen) ist der Gastmannschaft zu gewähren.<br />
Die betroffene Mannschaft hat rechtzeitig anzureisen, um diese Einspielzeit vor der angesetzten Anstoßzeit<br />
nutzen zu können. Zu spät anreisende Mannschaften haben das Recht auf Einspielzeit verwirkt.<br />
Für Kunstrasenspiele ist entsprechende Spielausrüstung mitzuführen.<br />
5. Nichtantreten zu Pflichtspielen wird mit einer Ordnungsstrafe belegt. Das Spiel wird für den Gegner<br />
mit 3 Punkten und 5:0 Toren als gewonnen gewertet (in der Hallenrunde 2:0 Tore). Tritt eine Mannschaft<br />
innerhalb einer Halbserie 3x zu den angesetzten Punktspielen ohne Genehmigung nicht an,<br />
erfolgt der Ausschluss vom Spielbetrieb. Das Zurückziehen von schriftlich gemeldeten Mannschaften<br />
wird mit einer Ordnungsstrafe belegt.<br />
6. Vom Platzverein ist der ausgefüllte Spielbericht vor dem Spiel dem amtlichen Betreuer des Gastvereines<br />
auszuhändigen. Dieser füllt den Spielbericht ebenfalls vor dem Spiel aus. Der Spielbericht ist vom<br />
Betreuer / Trainer beider Vereine zu unterschreiben.<br />
7. Die gastgebenden Vereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich, spätestens 1 Stunde<br />
nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden<br />
(§ 27 Abs. 6 NFV-Spielordnung - SpO). Besonders hingewiesen wird darauf, dass auch ausgefallene<br />
bzw. abgebrochene Spiele einzutragen sind. Nichtbeachtung wird mit einer Ordnungsstrafe belegt.<br />
8. Der Platzverein ist für die umgehende Absendung des Spielberichtes an folgenden Meldekopf verantwortlich:<br />
H. G. Reyl, Am Kalkhügel 12, 49080 Osnabrück. Die Berichte müssen spätestens eine<br />
Woche nach dem Spieltag dem KJA vorliegen. Nichtbeachtung wird mit einer Ordnungsstrafe belegt.<br />
Unvollständig ausgefüllte Spielberichte (z. B. fehlende Klassen, fehlendes Spieldatum, fehlende<br />
Spielnummer) werden ebenfalls mit einer Ordnungsstrafe belegt.
Angesetzten Schiedsrichtern ist vom Verein ein Freiumschlag mit der Adresse des Staffelleiters auszuhändigen,<br />
um eine umgehende Absendung zu gewährleisten. Die Kosten für einen angesetzten<br />
Schiedsrichter trägt der Heimverein. Ausnahme: Der Gastverein besteht auf einen angesetzten<br />
Schiedsrichter. In diesem Falle trägt der Gastverein die Kosten.<br />
Für ausgefallene Spiele ist ebenfalls ein Spielbericht anzufertigen und Herrn Reyl umgehend zuzuleiten.<br />
9. Zu allen Spielen haben gültige Spielerpässe vorzuliegen. Berechtigte Personen für eine Passkontrolle<br />
sind der Betreuer des Gegners, die Mitglieder des KJA sowie der jeweilige Staffelleiter. Bei fehlendem<br />
Spielerpass hat der Spieler Geburtsdatum und Unterschrift auf dem Spielbericht zu hinterlegen. Diese<br />
Angaben sind durch den Betreuer der Mannschaft durch Unterschrift zu bestätigen. Der Pass ist innerhalb<br />
von 3 Tagen unaufgefordert dem Staffelleiter vorzulegen, ansonsten erfolgt eine Ordnungsstrafe.<br />
10. Der Einsatz von Mädchen in Juniorenmannschaften ist bis zu den C - Junioren erlaubt (§ 5 Abs. 8<br />
JuO).<br />
B- und C-Juniorinnen können in der jeweils niedrigeren Altersklasse eingesetzt werden<br />
( SPO, Anhang 1, Ausnahmeregelung, § 5, Abs. 2 )<br />
11. Juniorenmannschaften dürfen nach vorher(!) erteilter Genehmigung durch den KJA in Werbetrikots<br />
spielen. Nichtbeachtung wird mit einer Ordnungsstrafe belegt.<br />
12. Nachholspiele werden nur vom KJA angesetzt. Dieses kann aus zwingenden Gründen kurzfristig geschehen.<br />
Eigenmächtige Ansetzungen durch Vereine sind grundsätzlich nichtig und können niemals<br />
Vorrang vor den Ansetzungen des KJA haben.<br />
13. Bei den C - und D - Junioren wird mit 11 - er Mannschaften gespielt. Auf besonderen Antrag kann bei<br />
den C - Junioren mit einer 9 - er Mannschaft gespielt werden.<br />
In den 7er D -, E -, F - Junioren wird mit 6 Feldspielern und einem Torwart gespielt. Bei den G - Junioren<br />
wird mit 5 Feldspielern und einem Torwart gespielt. Die Mindestzahl der Spieler in diesen<br />
Mannschaften beträgt 4.<br />
14. Der Gegner von gemeldeten 9-er Mannschaften (gilt für die C-Junioren) ist verpflichtet, auch nur mit 9<br />
Spielern aufzulaufen. Ein Wechsel in der laufenden Saison von einer 11-er in einer 9-er Mannschaft<br />
und umgekehrt ist nur möglich, wenn die betreffende Mannschaft dann ohne Wertung spielt und vom<br />
betreffenden Verein ein schriftlicher Antrag an den KJA gestellt wird.<br />
15. Wechselbestimmungen: Im NFV-<strong>Kreis</strong> Osnabrück-<strong>Stadt</strong> dürfen in den Altersklassen C und<br />
11er D - Junioren pro Spiel 4 Spieler und in den Altersklassen 7er D - G Junioren beliebig viele Spieler<br />
ein - und ausgewechselt werden. Gemeldete 9-er Mannschaften (C - Junioren) können bis zu 3<br />
Spieler auswechseln. Gemeldete 11-er Mannschaften können 6 Spieler auswechseln, wenn sie gegen<br />
gemeldete 9-er Mannschaften spielen müssen.<br />
16. Alle am Spielbetrieb teilnehmenden 1. Mannschaften der F - und G - Junioren müssen am<br />
Dr. - Hermann - Gösmann -Turnier bzw. Horst - Klose - Gedächtnis - Turnier teilnehmen. Die weiteren<br />
F-Junioren-Mannschaften bestreiten das offizielle F2 - Turnier des <strong>Kreis</strong>es Osnabrück - <strong>Stadt</strong>. Auch<br />
dieses Turnier ist eine Pflichtveranstaltung. Orte und Termine werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
17. Der Tag des Talents (Sparkassencup) für den Jahrgang 1997 findet im Jahr 2008 statt. Dieses ist<br />
eine Pflichtveranstaltung des DFB. Nichterscheinen wird vom KJA mit einer Ordnungsstrafe belegt. Es<br />
ergeht noch eine gesonderte Einladung mit Bekanntgabe von Termin und Ort.<br />
18. Die Mannschaftsgebühren für Juniorenmannschaften werden vom NFV eingefordert.<br />
19. Stichtage, Spieldauer, Meisterschaftsentscheidungen sowie weitere Regularien sind den Anlagen zu<br />
entnehmen. Diese Anlagen sind Bestandteil der Ausschreibung.<br />
20. Bei einem Platzverweis auf Dauer ist der betreffende Verein verpflichtet, dem Schiedsrichter nach<br />
Beendigung des Spieles den Spielerpass auszuhändigen. Ein auf Dauer verwiesener Spieler ist vor-
gesperrt. Die Dauer der Vorsperre regeln die Bestimmungen der § 16 Abs. 1 SpO und 41 Abs. 1<br />
Rechts- und Verfahrensordnung - RuVo.<br />
Stellungnahmen zu Platzverweisen sind innerhalb von 3 Tagen dem zuständigen Staffelleiter bzw.<br />
Pokalspielleiter einzureichen, andernfalls bleibt es vorbehalten, die Vorkommnisse nach § 51 SpO zu<br />
ahnden.<br />
21. Anschriftenverzeichnis<br />
Durch den NFV-<strong>Kreis</strong> Osnabrück-<strong>Stadt</strong> ist ein Anschriftenverzeichnis im Internet unter der Website<br />
http://www.nfv-os-stadt.de erstellt worden, das ständig durch die Vereine mittels schriftlicher Mitteilung<br />
an den Vorsitzenden des Spielausschusses zu aktualisieren ist. Die Angaben im Anschriftenverzeichnis<br />
sind ebenso wie die Eintragungen im DFBnet verbindlich.<br />
22. Bei Jugendspielen sollte dringend auf Rauchen am Spielfeldrand verzichtet werden!!<br />
23. Diese Ausschreibung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Gegen diese Ausschreibung ist die Anrufung<br />
vor dem <strong>Kreis</strong>jugendsportgericht Osnabrück-<strong>Stadt</strong>, z. Hd. Hans - Gerd Sander,<br />
Schwanenburgstr. 72, 49084 Osnabrück, gem. § 27 Abs. 2 h SpO i. V. mit § 15 Abs. 1 RuVO schriftlich<br />
zulässig.<br />
KJA Osnabrück - <strong>Stadt</strong><br />
gez. Werner Gottschlich<br />
Anlage 1 zur Ausschreibung des KJA 2007/2008<br />
1. Stichtage und Spieldauer<br />
A – Junioren 01. 01. 1989 2 x 45 Minuten<br />
B - Junioren 01. 01. 1991 2 x 40 Minuten<br />
C - Junioren 01. 01. 1993 2 x 35 Minuten<br />
D - Junioren 01. 01. 1995 2 x 30 Minuten<br />
E - Junioren 01. 01. 1997 2 x 25 Minuten<br />
F - Junioren 01. 01. 1999 2 x 20 Minuten<br />
G - Junioren 01. 01. 2001 2 x 20 Minuten<br />
2. Bei Punktspielen werden Tabellen erstellt. Die Bewertung erfolgt nach § 31 SpO.<br />
Bei allen Junioren entscheidet die nach dem Abzugsverfahren ermittelte Tordifferenz über die Platzierung<br />
in der Tabelle. Bei gleicher Tordifferenz ist die Mannschaft besser platziert, die mehr Tore geschossen<br />
hat. Ist auch diese Zahl gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt.<br />
3. C - Junioren :<br />
Die Sollzahl der <strong>Kreis</strong>liga beträgt 10 Mannschaften.<br />
Der Meister der C - Junioren <strong>Kreis</strong>liga steigt in die zuständige Bezirksliga auf.<br />
Der Tabellenletzte der C - Jun. <strong>Kreis</strong>liga steigt in die C - Jun. <strong>Kreis</strong>klasse ab.<br />
Der Meister der C - Jun. <strong>Kreis</strong>klasse steigt in die C - Jun. <strong>Kreis</strong>liga auf.<br />
Über weitere Aufsteiger bis zum Erreichen der Sollzahl entscheidet der <strong>Kreis</strong>jugendausschuss.<br />
4. D - G - Junioren : Spielmodus grundsätzlich Play- Off - System<br />
Die Staffeleinteilung für die Herbstrunde obliegt dem KJA.<br />
Für die Frühjahrsrunde ist für die D - bis G -Junioren der Tabellenstand am 30. November 2007<br />
bindend.<br />
D - Junioren :
Herbstrunde : Aufteilung in zwei Staffeln mit 10 Mannschaften, Spielmodus Einfachrunde<br />
Frühjahrsrunde : Platz 1 - 4 jeder Quali - Staffel bilden die <strong>Kreis</strong>liga (Hin- u. Rückspiele)<br />
Platz 5 - 7 bilden die 1. <strong>Kreis</strong>klasse St. A (Hin- u. Rückspiele)<br />
Platz 8 - 10 bilden die 1. <strong>Kreis</strong>klasse St. B (Hin- u. Rückspiele)<br />
D 7 er - Junioren :<br />
normaler Spielbetrieb (kein Playoff), gespielt werden Hin- u. Rückspiele<br />
E 1 - Junioren :<br />
Herbstrunde : 2 Staffeln (8 bzw. 9 Mannschaften), Spielmodus Einfachrunde<br />
Frühjahrsrunde : Platz 1 - 4 jeder Quali - Staffel bilden die <strong>Kreis</strong>liga (Hin- u. Rückspiele)<br />
Die restlichen Mannschaften bilden die 1. <strong>Kreis</strong>klasse (Einfachrunde)<br />
E 2 – E 4 - Junioren :<br />
Herbstrunde : Aufteilung in drei Staffeln mit 9 Mannschaften, Spielmodus Einfachrunde<br />
Frühjahrsrunde : Platz 1 - 3 jeder St. bilden die 2. <strong>Kreis</strong>klasse St. A, Einfachrunde<br />
Platz 4 - 6 bilden die 2.. <strong>Kreis</strong>klasse St. B, Einfachrunde<br />
Platz 7 - 9 bilden die 2. <strong>Kreis</strong>klasse St. C, Einfachrunde<br />
F 1 - Junioren :<br />
Herbstrunde : 2 Staffeln (7 bzw. 8 Mannschaften), Spielmodus Einfachrunde<br />
Frühjahrsrunde : Platz 1 - 4 jeder Quali - Staffel bilden die <strong>Kreis</strong>liga ( Hin- u. Rückspiele )<br />
Platz 5 - 8 bilden die 1. <strong>Kreis</strong>klasse ( Hin- u. Rückspiele )<br />
F 2 – F 4 - Junioren :<br />
Herbstrunde : 2 Staffeln (7 bzw. 8 Mannschaften), Spielmodus Einfachrunde<br />
Frühjahrsrunde : Platz 1 - 2 jeder St. bilden die 2. <strong>Kreis</strong>klasse St. A (Hin -u. Rückspiele)<br />
Platz 3 - 4 bilden die 2.. <strong>Kreis</strong>klasse St. B (Hin -u. Rückspiele)<br />
Platz 5 - 6 bilden die 2. <strong>Kreis</strong>klasse St. C (Hin -u. Rückspiele)<br />
Platz 7 - 8 bilden die 2. <strong>Kreis</strong>klasse St. D (Hin -u. Rückspiele)<br />
G - Junioren :<br />
Herbstrunde : 3 Staffeln (2 x 6 und 1 x 7 Mannschaften), Spielmodus Einfachrunde<br />
Frühjahrsrunde : Platz 1 - 2 jeder St. bilden die 1. <strong>Kreis</strong>klasse St. A, ( Hin -u. Rückspiele )<br />
Platz 3 - 4 bilden die 1. <strong>Kreis</strong>klasse St. B, ( Hin -u. Rückspiele )<br />
Platz 5 - 7 bilden die 1. <strong>Kreis</strong>klasse St. C, ( Hin -u. Rückspiele )
Anlage 2 zur Ausschreibung des KJA 2007 / 2008<br />
Regularien zu Spielfeldgrößen, Spielbällen, Spielausfällen und Spielverlegungen<br />
1. Spielfeldgrößen<br />
Die Spielfeldgrößen sind in der NFV-Jugendordnung, Anhang 1, circa festgelegt. Diese Spielfeldgrößen sind<br />
zwingend einzuhalten. Die F-Junioren spielen auf dem Spielfeld der E-Junioren. In der 11er D - Jugend<br />
wird im <strong>Kreis</strong> Osnabrück - <strong>Stadt</strong> auf normalen Spielfeld mit großen Toren gespielt. Die Abseitsregel für G –<br />
bis F - Junioren ist aufgehoben. Es bleibt den Vereinen unbenommen, die Spielfelder bei unveränderter<br />
Größe an anderer Stelle des (Groß-)Spielfeldes zu platzieren!<br />
F-Junioren<br />
2. Spielbälle<br />
Die Spielbälle müssen der JO des NFV, Anhang 1, entsprechen (Leichtspielbälle der entsprechenden<br />
Größe und dem angegebenen Gewicht).
3. Spielausfälle<br />
Pflichtspiele können nur wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausfallen. Spielausfälle aus anderen<br />
Gründen (z.B. Betreuer haben sich auf einen anderen Termin geeinigt, Schwimmkurs etc.) werden<br />
nicht akzeptiert und wie Nichtantreten bestraft (gegebenenfalls 0 Punkte und 0:5 Tore gegen beide<br />
Mannschaften). Aus berechtigten Gründen ausgefallene Spiele werden ausschließlich vom Staffelleiter<br />
neu angesetzt. Terminabsprachen von Vereinsvertretern ohne Information des Staffelleiters sind<br />
unwirksam und daher zwecklos. Es können dem Staffelleiter jedoch Terminvorschläge unterbreitet<br />
werden. Erklärt dieser sein schriftliches Einverständnis, kann an dem vorgeschlagenen Termin gespielt<br />
werden.<br />
4. Spielverlegungen<br />
Verlegungen von Pflichtspielen auf einen nach dem vorgesehenen Ansetzungstag liegenden Termin<br />
sind grundsätzlich nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet ausschließlich der Staffelleiter. Verlegungen<br />
von Spielen gemäß Satz 1 durch Vereinsvertreter werden wie Nichtantreten bestraft (wie<br />
Punkt 3 Spielausfälle).<br />
Verlegungen von Samstagsspielen auf Montag bis Freitag der gleichen Woche sind möglich. Der<br />
Staffelleiter ist hierüber unverzüglich zu informieren. Wird dieser verspätet oder nicht informiert und<br />
setzt zum gleichen Termin Nachholspiele an, sind diese vorrangig auszutragen. Das geplante Spiel ist<br />
dann am ursprünglichen Termin auszutragen.<br />
Vorverlegungen von mehr als einer Woche sind nur nach Genehmigung durch den Staffelleiter möglich.<br />
Verstöße hiergegen werden wegen eigenmächtigen Verlegens eines Pflichtspieles bestraft.