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Sachstandsbericht Inklusives Osnabrück (1,6 MB) - Stadt Osnabrück

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34<br />

Ordnungs-<br />

Ziffer<br />

1.8.15<br />

1.8.16<br />

Akteure<br />

Sparkasse<br />

<strong>Osnabrück</strong><br />

Hauptstelle<br />

Wittekindstr. 17 - 19<br />

49074 <strong>Osnabrück</strong><br />

<strong>Stadt</strong>werke<br />

<strong>Osnabrück</strong><br />

Alte Poststr. 9<br />

49074 <strong>Osnabrück</strong><br />

Status quo / Bestandsaufnahme / aktueller Zustand<br />

• Die Eingänge und Räumlichkeiten der<br />

Sparkasse sind behindertengerecht.<br />

• Eine Antwort des Sparkassenverlages<br />

(zuständig für Verträge in den deutschen<br />

Sparkassen) zur Frage der<br />

„Leichten Sprache“ in Verträgen steht<br />

noch aus.<br />

• Bei Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen<br />

wird auf die Herstellung eines<br />

barrierefreien Zuganges geachtet.<br />

• Im Klärwerk Eversburg, am Zentralgebäude<br />

sowie im Gebäude Luisenstraße<br />

14 sind durch den Einbau eines<br />

Fahrstuhles Maßnahmen zum<br />

barrierefreien Zugang umgesetzt worden.<br />

a) bereits eingeplant<br />

b) Voraussetzungen und Konsequenzen<br />

c) noch Handlungsbedarf<br />

a) Neubauten werden mit behindertengerechten<br />

Kundentoiletten ausgestattet,<br />

ebenfalls bei Renovierungen, soweit es<br />

räumlich möglich ist.<br />

a) Bei der Gestaltung der Außenbereiche<br />

wird auf eine ausreichende Bereitstellung<br />

von Behindertenparkplätzen geachtet.<br />

(Mobilitäts-Parkflächen am Gesundheitsbad<br />

Schinkel).<br />

• Im Zuge der Überarbeitung der <strong>Stadt</strong>werke-Homepage<br />

werden auch die Anforderungen<br />

an die Barrierefreiheit berücksichtigt.<br />

Anregungen und<br />

Vorschläge der AG BF-Inklusion<br />

Flächendeckendes Angebot an niedrigeren<br />

Tresen (oder gleichwertigem Angebot)<br />

im Kundenbereich.<br />

Die Nutzbarkeit von Geldautomaten auch<br />

für Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte<br />

sollte sichergestellt werden.<br />

Die Tresen für das Publikum sind höher<br />

als vor dem Umbau und somit für Rollstuhlfahrer<br />

und kleinwüchsige Menschen<br />

schwerer zu erreichen.<br />

Es wird durch die Amtsgericht Bau Hilfestellung<br />

bei Umbaumaßnahmen angeboten.<br />

Es sollte eine Störungsmeldung auch für<br />

Hörgeschädigte möglich sein.<br />

Es sollte in den Gebäuden ein Leitsystem<br />

auch für Sehbehinderte eingerichtet werden.<br />

<strong>Sachstandsbericht</strong> „<strong>Inklusives</strong> <strong>Osnabrück</strong>“ <br />

16. Januar 2014 <br />

Fachbereich<br />

Soziales und Gesundheit<br />

Fachstelle Inklusion

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