Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen

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Institut für Geotechnik Blatt 30 Hochschule Bremen Az.: 11736-101 14.2 Beurteilung der Grundwasserverhältnisse Die Wasserdurchlässigkeit reiner Sandböden kann nach Hazen anhand der Körnungslinie nach folgender Beziehung abgeschätzt werden (siehe z. B. Schultze/Muhs: Bodenuntersuchungen für Ingenieurbauten): k = 0,0116 • d 10 2 (m/s) mit d 10 : Korndurchmesser in mm bei 10 % Siebrückstand (wirksamer Korndurchmesser) Schlämmkornbeimengungen setzen diesen Wert jedoch deutlich herab. Die vertikale Systemdurchlässigkeit der mit den Bohrsondierungen bis rd. 4,2 m Tiefe unter GOK (entsprechend bis NN + 4,2 m) angetroffenen aufgefüllten Sande wird anhand der Sieblinien charakteristischer Proben unter Berücksichtigung der örtlich angetroffenen Schluffbänder überwiegend mit k = 1 ·10 -4 m/s bis 5 ·10 -5 m/s abgeschätzt. Die örtlich angetroffenen Sand-Schluff-Gemische haben Wasserdurchlässigkeit in der Größenordnung von k < 5 ·10 -6 m/s. Die mit den Bohrsondierungen ab rd. 1,9 m Tiefe unter GOK (ab NN + 5,2 m) angetroffenen Böden sind demnach für eine Regenwasserversickerung mit Rigolen grundsätzlich geeignet. Die Geländehöhe gartenseitig des Bunkers liegt gemäß den Ansatzhöhen der Erkundung etwa bei NN + rd. 7,2 m. Der Stauwasserhöchststand über dem Auelehm wird für den gartenseitigen Bereich auf der Basis der vorliegenden Daten mit NN + rd. 4 m abgeschätzt, das Anstiegspotential der Grundwasserspiegeldruckhöhe liegt bei NN + rd. 2,6 m. Demnach ist ein dauerhaft ausreichender Grundwasserflurabstand für eine Rigolenversickerung hier gegeben. Wegen der insgesamt heterogenen Baugrundverhältnisse ist die örtliche Baugrundqualität in den zur Versickerung vorgesehenen Flächen mit zwei rd. 4 m tiefen Bohrsondierungen zu verifizieren. Die Ergebnisse dieser objektspezifischen Erkundung können zu einer anderen Einschätzung führen. 14.3 Hinweise zur Regenwasserversickerung Versickerungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren und erforderlichenfalls zu unterhalten (ATV-DVWK A-138, Ziffer 5, Tabelle 5). Der Abstand der Versickerungsanlagen zu den Nachbarkellern soll mindestens 3 m (vom Fußpunkt der Außenfundamente) betragen. Wegen der relativ kleinen Grundstücksfläche ist das Tiefgeschoß des Neubaus selbst gegen drückendes Wasser abzudichten („Weiße Wanne“, siehe Ziffer 13.5).

Institut für Geotechnik Blatt 31 Hochschule Bremen Az.: 11736-101 Die potentiellen Auswirkungen auf die benachbarten baulichen Anlagen sind zu beurteilen, auch aus statischer Sicht. Gemäß ATV-DVWK A-138 wird eine Versickerungseinrichtung planmäßig (nur) für ein Regenereignis bemessen, dass statistisch alle 5 Jahre erreicht oder überschritten werden kann. Die Versickerungsanlagen sind deshalb grundsätzlich so anzulegen, dass im Falle eines Überlaufens keine Schäden an benachbarten baulichen Anlagen eintreten können. Hierfür können die Anlagen z. B. mit einem Notüberlauf an das Kanalnetz angeschlossen werden (Genehmigung erforderlich). Eine Überdimensionierung des Stauraums wird empfohlen. 15 Hinweise zum Umgang mit potentieller Bodenverunreinigung Zur Herstellung des Bauwerkes ist der Aushub aufgefüllter Böden erforderlich, die hier örtlich Fremdstoffe enthalten. Hinsichtlich der umweltrechtlichen Aspekte der Verwendung von Böden werden beim Umgang mit Bodenaushub und mit Bauschutt (Wiederverwendung oder Entsorgung) die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen der Länderarbeitsgemeinschaft LAGA (20) herangezogen. Böden werden anhand der Ergebnisse chemischer Analysen den Einbauklassen „Z0“ bis „Z2“ zugeordnet, bei Grenzwertüberschreitung der Klasse „Z2“ sind sie zu entsorgen. Bodenchemische Analysen wurden unseres Wissens bisher nicht durchgeführt. Zur definitiven LAGA-Klassifikation sind chemische Analysen durchzuführen. 16 Geotechnische Kategorie Seit dem 01.01.2005 liegt mit der verbindlichen Einführung der DIN 1054:2005-01 eine geänderte Vorschriftenlage hinsichtlich der Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau vor, die mit dem Übergang auf den EUROCODE 7 mit DIN 1054:2010-12 beibehalten wird. Danach ist jedes Objekt zu Planungsbeginn in eine geotechnische Kategorie einzuordnen. In Bezug auf die Durchführung (Baugrube, Nachbarbebauung, Baugrundvorbelastung) ist eine Einstufung der Baumaßnahmen in die geotechnische Kategorie GK 2 vorzunehmen. Hierfür ist gemäß DIN 1054:2010-12 (Abschnitt 2.8) eine ingenieurmäßige Bearbeitung der Aufgaben mit rechnerischen Nachweisen der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit erforderlich, die in einem Geotechnischen Entwurfsbericht prüffähig niederzulegen sind. Der vorliegende Geotechnische Bericht bildet die geotechnische Grundlage dafür.

Institut für Geotechnik Blatt 31<br />

Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />

Die potentiellen Auswirkungen auf die benachbarten baulichen Anlagen sind zu beurteilen,<br />

auch aus statischer Sicht.<br />

Gemäß ATV-DVWK A-138 wird eine Versickerungseinrichtung planmäßig (nur) für ein<br />

Regenereignis bemessen, dass statistisch alle 5 Jahre erreicht oder überschritten werden<br />

kann. Die Versickerungsanlagen sind deshalb grundsätzlich so anzulegen, dass im Falle<br />

eines Überlaufens keine Schäden an benachbarten baulichen Anlagen eintreten können.<br />

Hierfür können die Anlagen z. B. mit einem Notüberlauf an das Kanalnetz angeschlossen<br />

werden (Genehmigung erforderlich). Eine Überdimensionierung des Stauraums wird<br />

empfohlen.<br />

15 Hinweise zum Umgang mit potentieller Bodenverunreinigung<br />

Zur Herstellung des Bauwerkes ist der Aushub aufgefüllter Böden erforderlich, die hier örtlich<br />

Fremdstoffe enthalten.<br />

Hinsichtlich der umweltrechtlichen Aspekte der Verwendung von Böden werden beim<br />

Umgang mit Bodenaushub und mit Bauschutt (Wiederverwendung oder Entsorgung) die<br />

Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen der<br />

Länderarbeitsgemeinschaft LAGA (20) herangezogen. Böden werden anhand der<br />

Ergebnisse chemischer Analysen den Einbauklassen „Z0“ bis „Z2“ zugeordnet, bei<br />

Grenzwertüberschreitung der Klasse „Z2“ sind sie zu entsorgen.<br />

Bodenchemische Analysen wurden unseres Wissens bisher nicht durchgeführt.<br />

Zur definitiven LAGA-Klassifikation sind chemische Analysen durchzuführen.<br />

16 Geotechnische Kategorie<br />

Seit dem 01.01.2005 liegt mit der verbindlichen Einführung der DIN 1054:2005-01 eine<br />

geänderte Vorschriftenlage hinsichtlich der Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau vor,<br />

die mit dem Übergang auf den EUROCODE 7 mit DIN 1054:2010-12 beibehalten wird.<br />

Danach ist jedes Objekt zu Planungsbeginn in eine geotechnische Kategorie einzuordnen.<br />

In Bezug auf die Durchführung (Baugrube, Nachbarbebauung, Baugrundvorbelastung) ist<br />

eine Einstufung der Baumaßnahmen in die geotechnische Kategorie GK 2 vorzunehmen.<br />

Hierfür ist gemäß DIN 1054:2010-12 (Abschnitt 2.8) eine ingenieurmäßige Bearbeitung der<br />

Aufgaben mit rechnerischen Nachweisen der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit<br />

erforderlich, die in einem Geotechnischen Entwurfsbericht prüffähig niederzulegen sind. Der<br />

vorliegende Geotechnische <strong>Bericht</strong> bildet die geotechnische Grundlage dafür.

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