Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen
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Institut für Geotechnik Blatt 30<br />
Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />
14.2 Beurteilung der Grundwasserverhältnisse<br />
Die Wasserdurchlässigkeit reiner Sandböden kann nach Hazen anhand der Körnungslinie<br />
nach folgender Beziehung abgeschätzt werden (siehe z. B. Schultze/Muhs: Bodenuntersuchungen<br />
für Ingenieurbauten):<br />
k = 0,0116 • d 10 2 (m/s)<br />
mit d 10 : Korndurchmesser in mm<br />
bei 10 % Siebrückstand<br />
(wirksamer Korndurchmesser)<br />
Schlämmkornbeimengungen setzen diesen Wert jedoch deutlich herab.<br />
Die vertikale Systemdurchlässigkeit der mit den Bohrsondierungen bis rd. 4,2 m Tiefe unter<br />
GOK (entsprechend bis NN + 4,2 m) angetroffenen aufgefüllten Sande wird anhand der<br />
Sieblinien charakteristischer Proben unter Berücksichtigung der örtlich angetroffenen<br />
Schluffbänder überwiegend mit<br />
k = 1 ·10 -4 m/s bis 5 ·10 -5 m/s<br />
abgeschätzt. Die örtlich angetroffenen Sand-Schluff-Gemische haben Wasserdurchlässigkeit<br />
in der Größenordnung von<br />
k < 5 ·10 -6 m/s.<br />
Die mit den Bohrsondierungen ab rd. 1,9 m Tiefe unter GOK (ab NN + 5,2 m) angetroffenen<br />
Böden sind demnach für eine Regenwasserversickerung mit Rigolen grundsätzlich geeignet.<br />
Die Geländehöhe gartenseitig des Bunkers liegt gemäß den Ansatzhöhen der Erkundung<br />
etwa bei NN + rd. 7,2 m.<br />
Der Stauwasserhöchststand über dem Auelehm wird für den gartenseitigen Bereich auf der<br />
Basis der vorliegenden Daten mit NN + rd. 4 m abgeschätzt, das Anstiegspotential der<br />
Grundwasserspiegeldruckhöhe liegt bei NN + rd. 2,6 m. Demnach ist ein dauerhaft<br />
ausreichender Grundwasserflurabstand für eine Rigolenversickerung hier gegeben. Wegen<br />
der insgesamt heterogenen Baugrundverhältnisse ist die örtliche Baugrundqualität in den zur<br />
Versickerung vorgesehenen Flächen mit zwei rd. 4 m tiefen Bohrsondierungen zu<br />
verifizieren. Die Ergebnisse dieser objektspezifischen Erkundung können zu einer anderen<br />
Einschätzung führen.<br />
14.3 Hinweise zur Regenwasserversickerung<br />
Versickerungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren und erforderlichenfalls zu unterhalten<br />
(ATV-DVWK A-138, Ziffer 5, Tabelle 5).<br />
Der Abstand der Versickerungsanlagen zu den Nachbarkellern soll mindestens 3 m (vom<br />
Fußpunkt der Außenfundamente) betragen. Wegen der relativ kleinen Grundstücksfläche ist<br />
das Tiefgeschoß des Neubaus selbst gegen drückendes Wasser abzudichten („Weiße<br />
Wanne“, siehe Ziffer 13.5).