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Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen

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Institut für Geotechnik Blatt 30<br />

Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />

14.2 Beurteilung der Grundwasserverhältnisse<br />

Die Wasserdurchlässigkeit reiner Sandböden kann nach Hazen anhand der Körnungslinie<br />

nach folgender Beziehung abgeschätzt werden (siehe z. B. Schultze/Muhs: Bodenuntersuchungen<br />

für Ingenieurbauten):<br />

k = 0,0116 • d 10 2 (m/s)<br />

mit d 10 : Korndurchmesser in mm<br />

bei 10 % Siebrückstand<br />

(wirksamer Korndurchmesser)<br />

Schlämmkornbeimengungen setzen diesen Wert jedoch deutlich herab.<br />

Die vertikale Systemdurchlässigkeit der mit den Bohrsondierungen bis rd. 4,2 m Tiefe unter<br />

GOK (entsprechend bis NN + 4,2 m) angetroffenen aufgefüllten Sande wird anhand der<br />

Sieblinien charakteristischer Proben unter Berücksichtigung der örtlich angetroffenen<br />

Schluffbänder überwiegend mit<br />

k = 1 ·10 -4 m/s bis 5 ·10 -5 m/s<br />

abgeschätzt. Die örtlich angetroffenen Sand-Schluff-Gemische haben Wasserdurchlässigkeit<br />

in der Größenordnung von<br />

k < 5 ·10 -6 m/s.<br />

Die mit den Bohrsondierungen ab rd. 1,9 m Tiefe unter GOK (ab NN + 5,2 m) angetroffenen<br />

Böden sind demnach für eine Regenwasserversickerung mit Rigolen grundsätzlich geeignet.<br />

Die Geländehöhe gartenseitig des Bunkers liegt gemäß den Ansatzhöhen der Erkundung<br />

etwa bei NN + rd. 7,2 m.<br />

Der Stauwasserhöchststand über dem Auelehm wird für den gartenseitigen Bereich auf der<br />

Basis der vorliegenden Daten mit NN + rd. 4 m abgeschätzt, das Anstiegspotential der<br />

Grundwasserspiegeldruckhöhe liegt bei NN + rd. 2,6 m. Demnach ist ein dauerhaft<br />

ausreichender Grundwasserflurabstand für eine Rigolenversickerung hier gegeben. Wegen<br />

der insgesamt heterogenen Baugrundverhältnisse ist die örtliche Baugrundqualität in den zur<br />

Versickerung vorgesehenen Flächen mit zwei rd. 4 m tiefen Bohrsondierungen zu<br />

verifizieren. Die Ergebnisse dieser objektspezifischen Erkundung können zu einer anderen<br />

Einschätzung führen.<br />

14.3 Hinweise zur Regenwasserversickerung<br />

Versickerungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren und erforderlichenfalls zu unterhalten<br />

(ATV-DVWK A-138, Ziffer 5, Tabelle 5).<br />

Der Abstand der Versickerungsanlagen zu den Nachbarkellern soll mindestens 3 m (vom<br />

Fußpunkt der Außenfundamente) betragen. Wegen der relativ kleinen Grundstücksfläche ist<br />

das Tiefgeschoß des Neubaus selbst gegen drückendes Wasser abzudichten („Weiße<br />

Wanne“, siehe Ziffer 13.5).

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