Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen
Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen
Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Institut für Geotechnik Blatt 29<br />
Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />
14 Generelle Beurteilung der Möglichkeiten zur Regenwasserversickerung<br />
14.1 Beurteilungskriterien<br />
Gemäß den Richtlinien des Regelwerkes ATV-DWA-A 138 ist zur Regenwasserversickerung<br />
über dem Grundwasserleiter eine ausreichend dicke grundwasserfreie Schicht mit einem<br />
Wasserdurchlässigkeitsbeiwert in der Bandbreite k = 5 ⋅ 10 -3 m/s bis 5 ⋅ 10 -6 m/s erforderlich,<br />
die das der Grundwasserneubildung zusickernde Wasser reinigt; die direkte Einleitung von<br />
Regenwasser in das Grundwasser ist nicht zulässig.<br />
Der Mindestabstand zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem mittleren<br />
Grundwasserhöchststand soll für Mulden- oder Flächenversickerung sowie für Rigolen- und<br />
Rohrversickerungen mindestens 1 m und für eine Rigolen- und Rohrversickerung<br />
mindestens 1,5 m betragen (Sickerraum mindestens 1 m), um die Reinigungsfähigkeit des<br />
ungesättigten Bodens zu gewährleisten. Für Mulden- oder Flächenversickerungen sowie<br />
Rigolen- und Rohrversickerungen ist in Abstimmung mit den zuständigen Stellen in<br />
Ausnahmefällen eine Reduktion der Sickerraumhöhe auf bis zu rd. 0,5 m möglich.<br />
Für die örtliche Situation ist aus geotechnischer Sicht die Einrichtung einer<br />
Rigolenversickerung zweckmäßig. Hierfür wird ein unterirdischer Speicher in Form einer<br />
Rigole angelegt (Rigole: mit porenreichem Kies gefüllter, mit einem Sickerrohr bestückter<br />
Graben). Die Rigole muss bei ausreichendem Speichervolumen einerseits so tief reichen,<br />
dass ihre Basis und das eingebaute Sickerrohr frostfrei sind, andererseits muss der<br />
erforderliche Grundwasserabstand eingehalten werden. Ferner wird zum Schutz gegenüber<br />
mechanischer Beeinträchtigung über der Rigole üblicherweise eine Schutzschicht mit einer<br />
Dicke von mindestens 0,4 m angeordnet.<br />
Für eine Rigolendicke von rd. 0,6 m ergibt sich demnach der folgende, für die Versickerung<br />
erforderliche Mindestwert des Grundwasserflurabstandes:<br />
Schutzschichtdicke 0,4 m<br />
Rigolentiefe (OK Rohr frostfrei) 0,6 m<br />
ungesättigte Zone 1,0 m<br />
mindestens erf. Grundwasserflurabstand 2,0 m