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Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen

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Institut für Geotechnik Blatt 29<br />

Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />

14 Generelle Beurteilung der Möglichkeiten zur Regenwasserversickerung<br />

14.1 Beurteilungskriterien<br />

Gemäß den Richtlinien des Regelwerkes ATV-DWA-A 138 ist zur Regenwasserversickerung<br />

über dem Grundwasserleiter eine ausreichend dicke grundwasserfreie Schicht mit einem<br />

Wasserdurchlässigkeitsbeiwert in der Bandbreite k = 5 ⋅ 10 -3 m/s bis 5 ⋅ 10 -6 m/s erforderlich,<br />

die das der Grundwasserneubildung zusickernde Wasser reinigt; die direkte Einleitung von<br />

Regenwasser in das Grundwasser ist nicht zulässig.<br />

Der Mindestabstand zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem mittleren<br />

Grundwasserhöchststand soll für Mulden- oder Flächenversickerung sowie für Rigolen- und<br />

Rohrversickerungen mindestens 1 m und für eine Rigolen- und Rohrversickerung<br />

mindestens 1,5 m betragen (Sickerraum mindestens 1 m), um die Reinigungsfähigkeit des<br />

ungesättigten Bodens zu gewährleisten. Für Mulden- oder Flächenversickerungen sowie<br />

Rigolen- und Rohrversickerungen ist in Abstimmung mit den zuständigen Stellen in<br />

Ausnahmefällen eine Reduktion der Sickerraumhöhe auf bis zu rd. 0,5 m möglich.<br />

Für die örtliche Situation ist aus geotechnischer Sicht die Einrichtung einer<br />

Rigolenversickerung zweckmäßig. Hierfür wird ein unterirdischer Speicher in Form einer<br />

Rigole angelegt (Rigole: mit porenreichem Kies gefüllter, mit einem Sickerrohr bestückter<br />

Graben). Die Rigole muss bei ausreichendem Speichervolumen einerseits so tief reichen,<br />

dass ihre Basis und das eingebaute Sickerrohr frostfrei sind, andererseits muss der<br />

erforderliche Grundwasserabstand eingehalten werden. Ferner wird zum Schutz gegenüber<br />

mechanischer Beeinträchtigung über der Rigole üblicherweise eine Schutzschicht mit einer<br />

Dicke von mindestens 0,4 m angeordnet.<br />

Für eine Rigolendicke von rd. 0,6 m ergibt sich demnach der folgende, für die Versickerung<br />

erforderliche Mindestwert des Grundwasserflurabstandes:<br />

Schutzschichtdicke 0,4 m<br />

Rigolentiefe (OK Rohr frostfrei) 0,6 m<br />

ungesättigte Zone 1,0 m<br />

mindestens erf. Grundwasserflurabstand 2,0 m

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