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Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen

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Institut für Geotechnik Blatt 28<br />

Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />

13.4.3.3 Hinweise zur Giebelwandunterfangung des Wohngebäudes Nr. 13<br />

Damit die Standsicherheit des Bestandsgebäudes durch die Gründungsarbeiten für den<br />

Neubau nicht gefährdet wird, wird zunächst auf die Einhaltung der Empfehlungen der<br />

DIN 4123 (Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender<br />

Gebäude) hingewiesen. Sie gibt an, wie in einfachen Fällen Ausschachtungs- und<br />

Gründungsarbeiten im Bereich bestehender Gebäude sowie Unterfangungen von<br />

Gebäudeteilen durchgeführt werden, ohne daß die Gebäudeteile schädliche Bewegungen<br />

erleiden.<br />

Bei Einhaltung der Kriterien der DIN 4123 darf der Bodenaushub an vorhandenen<br />

Fundamenten auf ganzer Länge bis 0,5 m oberhalb deren Gründungsebene durchgeführt<br />

werden, ein tieferer Aushub ist abschnittsweise herzustellen (Abschnittsbreite b ≤ 1,25 m,<br />

lichter Abstand der gleichzeitigen Abschnitte > 3 b). Die vor den benachbarten<br />

Wandabschnitten stehenbleibenden Erdbermen müssen eine Breite von mindestens 2 m<br />

einhalten und können dann zur Neubaubaugrube unter 1 : 2 abgeböscht werden.<br />

Es ist jeweils zu prüfen, ob die Anwendungskriterien eingehalten werden. Anderenfalls sind<br />

Standsicherheitsnachweise zu führen und die zu erwartenden Verformungen im Einzelfall zu<br />

beurteilen.<br />

13.5 Trockenhaltung des Bauwerks<br />

Wegen der Lage der Baugrubensohle (NN + 4,8 m) rd. 2,2 m über dem<br />

Grundwasseranstiegspotential (NN + 2,6 m) wirkt auf das Bauwerk kein drückendes<br />

Grundwasser.<br />

Zeitweilig drückendes aufstauendes Sickerwasser wird durch gut sickerfähiges Material zur<br />

Verfüllung der Baugrube vermieden (k ≥ 1 ⋅ 10 -4 m/s). Das Sickerwasser wird in Drainrohren<br />

entlang der Neubau-Giebelwandgründung am Wohngebäude Nr. 25 und entlang der<br />

Längsaußenwandgründungen des Neubaus in die Bereiche ohne Auelehm im Westen der<br />

Baufläche abgeleitet.<br />

Alternativ ist das Tiefgeschoß als „Weiße Wanne“ auszubilden (siehe auch Ziffer 15).<br />

Die Planungen zur Trockenhaltung des Wohngebäudes sind gemäß DIN 18195-6:2000-08<br />

unter Berücksichtigung der unter Umständen vorhandenen Einrichtungen bzw. Maßnahmen<br />

zur Trockenhaltung der benachbarten Gebäude durchzuführen.<br />

13.6 Sonstiges<br />

Aus gründungstechnischer Sicht sind Fugen in der Gründungskonstruktion des Neubaus<br />

ungünstig. Werden aus betontechnologischen Gründen Fugen in der Bauwerksgründung<br />

erforderlich, dann sollten diese in der Gründungsplatte als durchgehend bewehrte<br />

"Schwindplomben" (ausgesparte Betonierabschnitte) ausgebildet werden.

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