Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen
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Institut für Geotechnik Blatt 28<br />
Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />
13.4.3.3 Hinweise zur Giebelwandunterfangung des Wohngebäudes Nr. 13<br />
Damit die Standsicherheit des Bestandsgebäudes durch die Gründungsarbeiten für den<br />
Neubau nicht gefährdet wird, wird zunächst auf die Einhaltung der Empfehlungen der<br />
DIN 4123 (Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender<br />
Gebäude) hingewiesen. Sie gibt an, wie in einfachen Fällen Ausschachtungs- und<br />
Gründungsarbeiten im Bereich bestehender Gebäude sowie Unterfangungen von<br />
Gebäudeteilen durchgeführt werden, ohne daß die Gebäudeteile schädliche Bewegungen<br />
erleiden.<br />
Bei Einhaltung der Kriterien der DIN 4123 darf der Bodenaushub an vorhandenen<br />
Fundamenten auf ganzer Länge bis 0,5 m oberhalb deren Gründungsebene durchgeführt<br />
werden, ein tieferer Aushub ist abschnittsweise herzustellen (Abschnittsbreite b ≤ 1,25 m,<br />
lichter Abstand der gleichzeitigen Abschnitte > 3 b). Die vor den benachbarten<br />
Wandabschnitten stehenbleibenden Erdbermen müssen eine Breite von mindestens 2 m<br />
einhalten und können dann zur Neubaubaugrube unter 1 : 2 abgeböscht werden.<br />
Es ist jeweils zu prüfen, ob die Anwendungskriterien eingehalten werden. Anderenfalls sind<br />
Standsicherheitsnachweise zu führen und die zu erwartenden Verformungen im Einzelfall zu<br />
beurteilen.<br />
13.5 Trockenhaltung des Bauwerks<br />
Wegen der Lage der Baugrubensohle (NN + 4,8 m) rd. 2,2 m über dem<br />
Grundwasseranstiegspotential (NN + 2,6 m) wirkt auf das Bauwerk kein drückendes<br />
Grundwasser.<br />
Zeitweilig drückendes aufstauendes Sickerwasser wird durch gut sickerfähiges Material zur<br />
Verfüllung der Baugrube vermieden (k ≥ 1 ⋅ 10 -4 m/s). Das Sickerwasser wird in Drainrohren<br />
entlang der Neubau-Giebelwandgründung am Wohngebäude Nr. 25 und entlang der<br />
Längsaußenwandgründungen des Neubaus in die Bereiche ohne Auelehm im Westen der<br />
Baufläche abgeleitet.<br />
Alternativ ist das Tiefgeschoß als „Weiße Wanne“ auszubilden (siehe auch Ziffer 15).<br />
Die Planungen zur Trockenhaltung des Wohngebäudes sind gemäß DIN 18195-6:2000-08<br />
unter Berücksichtigung der unter Umständen vorhandenen Einrichtungen bzw. Maßnahmen<br />
zur Trockenhaltung der benachbarten Gebäude durchzuführen.<br />
13.6 Sonstiges<br />
Aus gründungstechnischer Sicht sind Fugen in der Gründungskonstruktion des Neubaus<br />
ungünstig. Werden aus betontechnologischen Gründen Fugen in der Bauwerksgründung<br />
erforderlich, dann sollten diese in der Gründungsplatte als durchgehend bewehrte<br />
"Schwindplomben" (ausgesparte Betonierabschnitte) ausgebildet werden.