Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen
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Institut für Geotechnik Blatt 27<br />
Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />
13.4.3 Sicherung während des Neubaus<br />
13.4.3.1 Sicherung des Wohngebäudes Nr. 13<br />
Die Sicherung der Giebelwand des Wohngebäudes Nr. 13 erfolgt mit einer Unterfangung, die<br />
gemäß Ziffer 13.4.2.3 dieses Gutachtens auszuführen ist. Die Unterfangungstiefe sollte<br />
mindestens 0,8 m betragen (Überprüfung erforderlich).<br />
Bei Unterfangungstiefen bis zu 1 m kann hier eine klassische Unterfangung in<br />
Mauerwerksbauweise oder in Betonbauweise ohne Verankerung ausgeführt werden.<br />
Auf einen kraftschlüssigen Anschluß der Unterfangung zum Fundament ist dabei besonders<br />
zu achten. Die vorhandene Fundamentkörpersohle ist sorgfältig zu reinigen. Bewährt hat<br />
sich eine Unterfangung in Betonbauweise, bei der die Schalung höher ausgeführt wird und<br />
der Unterfangungsbeton (Quellbeton) rd. 2 dm höher geschüttet wird. Zweckmäßig sollte<br />
jeder zweite Betonpfeiler durch Pressen vorgedrückt, durch Stahlkeile festgesetzt und durch<br />
Betonverfüllung gesichert werden. Bei diesem Verfahren wird die Anschlußfuge in der Regel<br />
gut geschlossen.<br />
Setzungen des vorhandenen Nachbargebäudes infolge der Unterfangungsarbeiten können<br />
sowohl verfahrenstechnisch als auch wegen der unvermeidlichen Lastumlagerungen auch<br />
bei fach- und sachgerechter Durchführung der Arbeiten nicht vollständig ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Soll zwischen potentiellen Gebäudeschäden infolge der Unterfangungsarbeiten und infolge<br />
später eintretender Setzungen differenziert werden, kann eine zweistufige Beweissicherung<br />
durchgeführt werden. Vor Beginn der Gründungsarbeiten wird dazu zunächst eine<br />
fotografische Aufnahme vorhandener Schäden (Rissbildungen) durchgeführt, anhand derer<br />
der Schadenszustand nach Abschluss der Sicherungsarbeiten und vor dem<br />
Baugrubenaushub überprüft wird (ggf. mit erneuter fotografischer Aufnahme der Schäden).<br />
Die Giebelwandunterfang ist ingenieurmäßig zu planen und zu bemessen.<br />
13.4.3.2 Sicherung des Wohngebäudes Nr.25<br />
Aus geotechnischer Sicht sind für das mit Pfählen tief gegründete Wohngebäude Nr. 25<br />
keine besonderen Sicherungsmaßnahmen erforderlich, wenn das Giebelwandfundament des<br />
Neubaus in die Gründungsfläche des Bunkers zurückversetzt wird und die<br />
Bemessungswerte des Sohlwiderstands für das Neubaufundament auf rd. 270 kN/m 2<br />
begrenzt werden (1,4 ⋅ 190 kN/m 2 ).