10.05.2014 Aufrufe

Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen

Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen

Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Institut für Geotechnik Blatt 27<br />

Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />

13.4.3 Sicherung während des Neubaus<br />

13.4.3.1 Sicherung des Wohngebäudes Nr. 13<br />

Die Sicherung der Giebelwand des Wohngebäudes Nr. 13 erfolgt mit einer Unterfangung, die<br />

gemäß Ziffer 13.4.2.3 dieses Gutachtens auszuführen ist. Die Unterfangungstiefe sollte<br />

mindestens 0,8 m betragen (Überprüfung erforderlich).<br />

Bei Unterfangungstiefen bis zu 1 m kann hier eine klassische Unterfangung in<br />

Mauerwerksbauweise oder in Betonbauweise ohne Verankerung ausgeführt werden.<br />

Auf einen kraftschlüssigen Anschluß der Unterfangung zum Fundament ist dabei besonders<br />

zu achten. Die vorhandene Fundamentkörpersohle ist sorgfältig zu reinigen. Bewährt hat<br />

sich eine Unterfangung in Betonbauweise, bei der die Schalung höher ausgeführt wird und<br />

der Unterfangungsbeton (Quellbeton) rd. 2 dm höher geschüttet wird. Zweckmäßig sollte<br />

jeder zweite Betonpfeiler durch Pressen vorgedrückt, durch Stahlkeile festgesetzt und durch<br />

Betonverfüllung gesichert werden. Bei diesem Verfahren wird die Anschlußfuge in der Regel<br />

gut geschlossen.<br />

Setzungen des vorhandenen Nachbargebäudes infolge der Unterfangungsarbeiten können<br />

sowohl verfahrenstechnisch als auch wegen der unvermeidlichen Lastumlagerungen auch<br />

bei fach- und sachgerechter Durchführung der Arbeiten nicht vollständig ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Soll zwischen potentiellen Gebäudeschäden infolge der Unterfangungsarbeiten und infolge<br />

später eintretender Setzungen differenziert werden, kann eine zweistufige Beweissicherung<br />

durchgeführt werden. Vor Beginn der Gründungsarbeiten wird dazu zunächst eine<br />

fotografische Aufnahme vorhandener Schäden (Rissbildungen) durchgeführt, anhand derer<br />

der Schadenszustand nach Abschluss der Sicherungsarbeiten und vor dem<br />

Baugrubenaushub überprüft wird (ggf. mit erneuter fotografischer Aufnahme der Schäden).<br />

Die Giebelwandunterfang ist ingenieurmäßig zu planen und zu bemessen.<br />

13.4.3.2 Sicherung des Wohngebäudes Nr.25<br />

Aus geotechnischer Sicht sind für das mit Pfählen tief gegründete Wohngebäude Nr. 25<br />

keine besonderen Sicherungsmaßnahmen erforderlich, wenn das Giebelwandfundament des<br />

Neubaus in die Gründungsfläche des Bunkers zurückversetzt wird und die<br />

Bemessungswerte des Sohlwiderstands für das Neubaufundament auf rd. 270 kN/m 2<br />

begrenzt werden (1,4 ⋅ 190 kN/m 2 ).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!