10.05.2014 Aufrufe

Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen

Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen

Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Institut für Geotechnik Blatt 26<br />

Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />

13.4 Beeinflussung und Sicherung benachbarter baulicher Anlagen<br />

(Wohngebäude)<br />

13.4.1 Vorbemerkungen<br />

Über Vorschädigungen der beiden Wohngebäude liegen uns keine Angaben vor. Die<br />

Außenwände des Wohngebäudes Nr. 13 wurde jüngst mit einer Außendämmung versehen,<br />

das Wohngebäude Nr. 25 ist im Jahr 2009 oder später errichtet worden.<br />

Die Baugrube ist in mehreren Phasen herzustellen. Zum Bunkerrückbau ist die Baugrube<br />

entlang der Wohngebäude mit maximal möglichem Abstand zunächst mit Böschungen zu<br />

sichern.<br />

Aus geotechnischer Sicht sind nennenswerte Baugrundverformungen infolge der statischen<br />

Laständerungen (Ent- und Wiederbelastung) bei fach- und sachgerechter Bauweise nicht zu<br />

erwarten.<br />

Der Bunkerrückbau soll mit örtlichen Lockerungssprengungen vorbereitet werden.<br />

Auswirkungen auf die benachbarten baulichen Anlagen (Wohngebäude, Braunschweiger<br />

Straße mit Versorgungsleitungen darunter) sind rechnerisch nicht quantifizierbar, auch bei<br />

sach- und fachgerechter Ausführung können Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden.<br />

13.4.2 Sicherung während des Bunkerrückbaus<br />

13.4.2.1 Sicherung des Wohngebäudes Nr. 13<br />

Die Abmessungen der Giebelwandgründung des Wohnhauses Nr. 13 und ihre Lasten sind<br />

unbekannt. Gemäß dem Ergebnis des Schurfs hat das Fundament einen rd. 20 cm breiten<br />

Überstand. Mit der Annahme eines symmetrischen Fundamentkörpers und einer Wanddicke<br />

von 0,3 m betrüge die Fundamentbreite rd. 0,7 m (Überprüfung erforderlich).<br />

Das Bunkerfundament liegt parallel zur Giebelwand rd. 2,6 m vom Giebelwandfundament<br />

entfernt (lichter Abstand). Das Bunkerfundament mit der abgeschätzten Breite liegt demnach<br />

außerhalb des potentiellen Grundbruchkörpers und hat demnach keinen Einfluß auf die<br />

derzeitige Grundbruchsicherheit der Giebelwand. Demnach kann der Bunker ohne<br />

Standsicherheitsgefährdung des Wohnhauses Nr. 13 zurückgebaut werden, wenn eine<br />

Erdberme vor der Giebelwand verbleibt (mit maximal möglichem Volumen).<br />

13.4.2.2 Sicherung des Wohngebäudes Nr. 25<br />

Das Wohnhaus Nr. 25 ist mit Pfählen tief gegründet, die Spannungsänderungen im<br />

Baugrund infolge des Bunkerrückbaus haben deshalb keinen nennenswerten Einfluß auf die<br />

Standsicherheit des Bestandsgebäudes.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!