Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen
Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen
Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Institut für Geotechnik Blatt 26<br />
Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />
13.4 Beeinflussung und Sicherung benachbarter baulicher Anlagen<br />
(Wohngebäude)<br />
13.4.1 Vorbemerkungen<br />
Über Vorschädigungen der beiden Wohngebäude liegen uns keine Angaben vor. Die<br />
Außenwände des Wohngebäudes Nr. 13 wurde jüngst mit einer Außendämmung versehen,<br />
das Wohngebäude Nr. 25 ist im Jahr 2009 oder später errichtet worden.<br />
Die Baugrube ist in mehreren Phasen herzustellen. Zum Bunkerrückbau ist die Baugrube<br />
entlang der Wohngebäude mit maximal möglichem Abstand zunächst mit Böschungen zu<br />
sichern.<br />
Aus geotechnischer Sicht sind nennenswerte Baugrundverformungen infolge der statischen<br />
Laständerungen (Ent- und Wiederbelastung) bei fach- und sachgerechter Bauweise nicht zu<br />
erwarten.<br />
Der Bunkerrückbau soll mit örtlichen Lockerungssprengungen vorbereitet werden.<br />
Auswirkungen auf die benachbarten baulichen Anlagen (Wohngebäude, Braunschweiger<br />
Straße mit Versorgungsleitungen darunter) sind rechnerisch nicht quantifizierbar, auch bei<br />
sach- und fachgerechter Ausführung können Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden.<br />
13.4.2 Sicherung während des Bunkerrückbaus<br />
13.4.2.1 Sicherung des Wohngebäudes Nr. 13<br />
Die Abmessungen der Giebelwandgründung des Wohnhauses Nr. 13 und ihre Lasten sind<br />
unbekannt. Gemäß dem Ergebnis des Schurfs hat das Fundament einen rd. 20 cm breiten<br />
Überstand. Mit der Annahme eines symmetrischen Fundamentkörpers und einer Wanddicke<br />
von 0,3 m betrüge die Fundamentbreite rd. 0,7 m (Überprüfung erforderlich).<br />
Das Bunkerfundament liegt parallel zur Giebelwand rd. 2,6 m vom Giebelwandfundament<br />
entfernt (lichter Abstand). Das Bunkerfundament mit der abgeschätzten Breite liegt demnach<br />
außerhalb des potentiellen Grundbruchkörpers und hat demnach keinen Einfluß auf die<br />
derzeitige Grundbruchsicherheit der Giebelwand. Demnach kann der Bunker ohne<br />
Standsicherheitsgefährdung des Wohnhauses Nr. 13 zurückgebaut werden, wenn eine<br />
Erdberme vor der Giebelwand verbleibt (mit maximal möglichem Volumen).<br />
13.4.2.2 Sicherung des Wohngebäudes Nr. 25<br />
Das Wohnhaus Nr. 25 ist mit Pfählen tief gegründet, die Spannungsänderungen im<br />
Baugrund infolge des Bunkerrückbaus haben deshalb keinen nennenswerten Einfluß auf die<br />
Standsicherheit des Bestandsgebäudes.