Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen
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Institut für Geotechnik Blatt 25<br />
Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />
13.2 Sicherung der Baugrube<br />
Der Bunker, der Neubau und die beiden benachbarten Wohnhäuser Nr. 13 im Westen und<br />
Nr. 25 im Osten haben ihre Bauwerkssohle bzw. Gründungssohle jeweils bei NN + rd. 4,8 m.<br />
Zum Rückbau des Bunkers ist straßenseitig eine rd. 1,8 m und gartenseitig eine rd. 2,4 m<br />
tiefe Baugrube erforderlich.<br />
Aus geotechnischer Sicht ist der Baugrubenaushub zu den beiden Wohnhäusern hin in<br />
mehreren Phasen durchzuführen.<br />
In Phase 1 übernehmen die Bunkeraußenwände mit ihrem Fundamentstreifen die Funktion<br />
von Baugrubenwänden, der Bunkerrückbau erfolgt im Inneren des Bunkers einschließlich der<br />
Sohle, die Außenwände werden bis zur GOK zurückgebaut.<br />
Im Anschluß werden die Bunkerwandreste mit ihren Fundamenten ausgebaut. In dieser<br />
Phase 2 werden die Baugruben mit Böschungen gesichert, wobei die Baugrube zur Straßenund<br />
Gartenseite hin bereits für die Neubaubaugrube mit unter 1 : 1,5 geneigten Böschungen<br />
gesichert werden kann, ausreichende Platzverhältnisse vorausgesetzt. Hierfür sind die<br />
straßenseitig aufgefüllten Schluffe bis rd. 0,6 m Tiefe unter der Gründungssohle durch Sande<br />
auszutauschen (oberhalb der Gründungssohle z. B. mit den Sanden der gartenseitigen<br />
Auffüllung, siehe auch Ziffer 13.1).<br />
Nach dem vollständigen Rückbau des Bunkers kann in Phase 3 die östliche Baugrubenseite<br />
bis zum mit Pfählen tief gegründeten Wohngebäude Nr. 25 hin ohne weitere<br />
Sicherungsmaßnahmen ausgehoben werden.<br />
Die Neubaugründungssohle an der westlichen Baugrubenseite ist höhengleich mit der<br />
Fundamentsohle des Wohngebäudes Nr. 13 geplant. Demnach soll der gesamte Erdkörper<br />
luftseitig des Bestandsfundaments bis zur Gründungssohle entfernt werden. Gemäß den<br />
Ergebnissen von Grundbruchberechnungen beträgt für diese Situation der charakteristische<br />
Wert der Grundbruchspannung unter vertikaler und zentrischer Last für beispielhaft ein 0,5 m<br />
breites Streifenfundament rd. 130 kN/m 2 .<br />
Das Fundament liegt derzeit rd. 0,9 m tief unter der Bauwerksunterkante, es wird nach dem<br />
Baugrubenaushub auch horizontal belastet (Erddruck), und der charakteristische Wert der<br />
Grundbruchspannung ist entsprechend kleiner. Deshalb ist eine bauzeitliche Sicherung des<br />
Wohngebäudes Nr. 13 durch eine Unterfangung der Giebelwand notwendig (Ziffer 13.4).<br />
13.3 Trockenhaltung der Baugrube<br />
Besondere Maßnahmen zur Trockenhaltung der Baugrube sind wegen der Lage der<br />
Baugrubensohle über dem Bemessungswasserstand bei NN + rd. 2,6 m nicht ersichtlich.