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Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen

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Institut für Geotechnik Blatt 25<br />

Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />

13.2 Sicherung der Baugrube<br />

Der Bunker, der Neubau und die beiden benachbarten Wohnhäuser Nr. 13 im Westen und<br />

Nr. 25 im Osten haben ihre Bauwerkssohle bzw. Gründungssohle jeweils bei NN + rd. 4,8 m.<br />

Zum Rückbau des Bunkers ist straßenseitig eine rd. 1,8 m und gartenseitig eine rd. 2,4 m<br />

tiefe Baugrube erforderlich.<br />

Aus geotechnischer Sicht ist der Baugrubenaushub zu den beiden Wohnhäusern hin in<br />

mehreren Phasen durchzuführen.<br />

In Phase 1 übernehmen die Bunkeraußenwände mit ihrem Fundamentstreifen die Funktion<br />

von Baugrubenwänden, der Bunkerrückbau erfolgt im Inneren des Bunkers einschließlich der<br />

Sohle, die Außenwände werden bis zur GOK zurückgebaut.<br />

Im Anschluß werden die Bunkerwandreste mit ihren Fundamenten ausgebaut. In dieser<br />

Phase 2 werden die Baugruben mit Böschungen gesichert, wobei die Baugrube zur Straßenund<br />

Gartenseite hin bereits für die Neubaubaugrube mit unter 1 : 1,5 geneigten Böschungen<br />

gesichert werden kann, ausreichende Platzverhältnisse vorausgesetzt. Hierfür sind die<br />

straßenseitig aufgefüllten Schluffe bis rd. 0,6 m Tiefe unter der Gründungssohle durch Sande<br />

auszutauschen (oberhalb der Gründungssohle z. B. mit den Sanden der gartenseitigen<br />

Auffüllung, siehe auch Ziffer 13.1).<br />

Nach dem vollständigen Rückbau des Bunkers kann in Phase 3 die östliche Baugrubenseite<br />

bis zum mit Pfählen tief gegründeten Wohngebäude Nr. 25 hin ohne weitere<br />

Sicherungsmaßnahmen ausgehoben werden.<br />

Die Neubaugründungssohle an der westlichen Baugrubenseite ist höhengleich mit der<br />

Fundamentsohle des Wohngebäudes Nr. 13 geplant. Demnach soll der gesamte Erdkörper<br />

luftseitig des Bestandsfundaments bis zur Gründungssohle entfernt werden. Gemäß den<br />

Ergebnissen von Grundbruchberechnungen beträgt für diese Situation der charakteristische<br />

Wert der Grundbruchspannung unter vertikaler und zentrischer Last für beispielhaft ein 0,5 m<br />

breites Streifenfundament rd. 130 kN/m 2 .<br />

Das Fundament liegt derzeit rd. 0,9 m tief unter der Bauwerksunterkante, es wird nach dem<br />

Baugrubenaushub auch horizontal belastet (Erddruck), und der charakteristische Wert der<br />

Grundbruchspannung ist entsprechend kleiner. Deshalb ist eine bauzeitliche Sicherung des<br />

Wohngebäudes Nr. 13 durch eine Unterfangung der Giebelwand notwendig (Ziffer 13.4).<br />

13.3 Trockenhaltung der Baugrube<br />

Besondere Maßnahmen zur Trockenhaltung der Baugrube sind wegen der Lage der<br />

Baugrubensohle über dem Bemessungswasserstand bei NN + rd. 2,6 m nicht ersichtlich.

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