Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen
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Institut für Geotechnik Blatt 22<br />
Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />
Die rechnerische Setzungsgröße cal s kann nach der DIN 4019 aus folgender Beziehung<br />
ermittelt werden:<br />
cal<br />
s =<br />
n<br />
Δ<br />
m,i<br />
∑ σ<br />
i=1<br />
E<br />
S,k, i<br />
⋅ h<br />
i<br />
mit: Δσ m,i mittlere setzungswirksame Bodenspannung in der Schicht i<br />
h i<br />
E S,k,i<br />
n<br />
Dicke der Schicht i<br />
Steifemodul der Schicht i<br />
Anzahl der kompressiblen Schichten<br />
Die Steifeziffern der ab GOK bzw. unter der Gründungssohle anstehenden Bodenschichten<br />
werden entsprechend den Angaben in Tabelle 6.1 in die Setzungsberechnung eingeführt.<br />
Verdichteter Füllsand wird mit einem Steifemodul E S = 80 MN/m 2 eingesetzt.<br />
Mit den charakteristischen Spannungen, die den angegebenen Bemessungswerten des<br />
Sohlwiderstands zugrundeliegen, und den Fundamentabmessungen nach Ziffer 12.2 (volle<br />
Fundamentauslastung) wurden rechnerisch Setzungen für die Fundamente abgeschätzt<br />
(Endsetzungsmaße):<br />
min s = 0,5 cm in der Bunkerfläche<br />
max s = 2 cm außerhalb der Bunkerfläche<br />
Δs = 1,5 cm (Setzungsdifferenz)<br />
Bei Ausnutzung der zulässigen Bodenpressung sind bei breiteren Fundamenten als<br />
angegeben größere Setzungen zu erwarten.<br />
Die maximalen Setzungsdifferenzen werden kaum an benachbarten Fundamenten auftreten,<br />
sondern sich bei der steifen Gründungskonstruktion (Sohlplatte, Bauwerkskern) über größere<br />
Längen entwickeln. Bei Zugrundelegung einer Entwicklungslänge über die halbe<br />
Gebäudebreite (Kernbreite) von rd. 6 m ergibt sich eine maximale Bauteil-Verdrehung von<br />
tan α = max Δs / l = 1 / 400.<br />
Setzungsunterschiede von 1/500 werden im allgemeinen als Sicherheitsgrenze zur<br />
Vermeidung von Rissen, die Größenordnung von 1/300 als "Grenze für erste Risse in<br />
tragenden Wänden“ angesehen (vgl. EVB 1993, Empfehlungen „Verformungen des<br />
Baugrundes bei baulichen Anlagen“).<br />
Infolge der Bauwerkslasten des Neubaus sind Spannungserhöhungen im Baugrund unter<br />
den Bestandsbauten unvermeidbar. Bei Umsetzung des Gründungsvorschlags gemäß den<br />
Ziffern 11.2 und 12.1 und des Sicherungskonzepts für die Giebelwand des Wohnhauses<br />
Nr. 13 gemäß Ziffer 13.4.2.1 sind für die beiden benachbarten Wohngebäude keine<br />
nennenswerten Setzungen (Mitnahmesetzungen) infolge des Neubaus im Endzustand zu<br />
erwarten.