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Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen

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Institut für Geotechnik Blatt 19<br />

Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />

12 Gründungsvorschlag<br />

12.1 Gründungsverfahren<br />

Der Neubau wird nach dem Teilaustausch der aufgefüllten Schluffe in der östlichen<br />

Baufläche mit einem Füllsand und nach einer Nachverdichtung der Sande in der<br />

Gründungsfläche möglichst vollständig auf dem vorbelasteten Baugrund flach gegründet.<br />

Hierfür sind die Gründungskörper der Giebelwände zurückzuversetzen, im Westen zusätzlich<br />

rd. 1 m tiefer als die Plangründungstiefe in den Baugrund einzubinden (bei NN + rd. 3,8 m).<br />

Im Hinblick auf die stark unterschiedlich vorbelasteten Bauflächen, des heterogenen<br />

Baugrundaufbaus außerhalb dieser Fläche, der örtlich locker gelagerten Sande und der<br />

auskragenden Bauwerkssohle an beiden Giebelseiten ist für den Neubau eine<br />

Plattengründung mit Verstärkungen unter den Wänden und den Stützen zweckmäßig<br />

(alternativ werden Streifen- und Einzelfundamente mit voutenförmigen Übergängen in die<br />

Sohlplatte eingebunden).<br />

Mit der kräftig bewehrten Stahlbetonplatte (d ≥ 25 cm) mit den konstruktiv integrierten<br />

Fundamenten wird in Verbindung mit dem nachverdichteten Sanden und dem Sandpolster<br />

des Teilbodenaustausches ein hinreichender Spannungs- und Setzungsausgleich erzielt.<br />

12.2 Bemessungswerte des Sohlwiderstands (Tragfähigkeit)<br />

Die vorgeschlagene Gründungskonstruktion wirkt durch die konstruktive Einbindung der<br />

Fundamente in die Sohle im Wesentlichen wie eine Plattengründung, außer am Plattenrand<br />

ist ein Versagen durch Grundbruch deshalb praktisch ausgeschlossen. Örtliche große<br />

Lasteinleitungen können zu plastischen Untergrundverformungen mit entsprechend großen<br />

Bewegungen führen, deshalb ist eine Begrenzung der Bodenpressung (Bemessungswert<br />

des Sohlwiderstands) zweckmäßig.<br />

Die konstruktiv in die Sohlplatte integrierten Fundamente mit mindestens 0,8 m Sohlbreite<br />

(Streifenfundamente) bzw. mit mindestens 1 m Sohlkantenlänge (Einzelfundamente) können<br />

bei voutenförmigen Übergängen in die Sohlplatte auf dem verbesserten Baugrund gemäß<br />

den Ergebnissen von Grundbruchberechnungen für lotrecht und mittig belastete Einzel- und<br />

Streifenfundamente für die Bemessungswerte des Sohlwiderstands der Tabelle 12.1<br />

(Einzelfundamente) und Tabelle 12.2 (Streifenfundamente) ausgelegt werden.

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