Geotechnischer Bericht - Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt - Bremen
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Institut für Geotechnik Blatt 19<br />
Hochschule <strong>Bremen</strong> Az.: 11736-101<br />
12 Gründungsvorschlag<br />
12.1 Gründungsverfahren<br />
Der Neubau wird nach dem Teilaustausch der aufgefüllten Schluffe in der östlichen<br />
Baufläche mit einem Füllsand und nach einer Nachverdichtung der Sande in der<br />
Gründungsfläche möglichst vollständig auf dem vorbelasteten Baugrund flach gegründet.<br />
Hierfür sind die Gründungskörper der Giebelwände zurückzuversetzen, im Westen zusätzlich<br />
rd. 1 m tiefer als die Plangründungstiefe in den Baugrund einzubinden (bei NN + rd. 3,8 m).<br />
Im Hinblick auf die stark unterschiedlich vorbelasteten Bauflächen, des heterogenen<br />
Baugrundaufbaus außerhalb dieser Fläche, der örtlich locker gelagerten Sande und der<br />
auskragenden Bauwerkssohle an beiden Giebelseiten ist für den Neubau eine<br />
Plattengründung mit Verstärkungen unter den Wänden und den Stützen zweckmäßig<br />
(alternativ werden Streifen- und Einzelfundamente mit voutenförmigen Übergängen in die<br />
Sohlplatte eingebunden).<br />
Mit der kräftig bewehrten Stahlbetonplatte (d ≥ 25 cm) mit den konstruktiv integrierten<br />
Fundamenten wird in Verbindung mit dem nachverdichteten Sanden und dem Sandpolster<br />
des Teilbodenaustausches ein hinreichender Spannungs- und Setzungsausgleich erzielt.<br />
12.2 Bemessungswerte des Sohlwiderstands (Tragfähigkeit)<br />
Die vorgeschlagene Gründungskonstruktion wirkt durch die konstruktive Einbindung der<br />
Fundamente in die Sohle im Wesentlichen wie eine Plattengründung, außer am Plattenrand<br />
ist ein Versagen durch Grundbruch deshalb praktisch ausgeschlossen. Örtliche große<br />
Lasteinleitungen können zu plastischen Untergrundverformungen mit entsprechend großen<br />
Bewegungen führen, deshalb ist eine Begrenzung der Bodenpressung (Bemessungswert<br />
des Sohlwiderstands) zweckmäßig.<br />
Die konstruktiv in die Sohlplatte integrierten Fundamente mit mindestens 0,8 m Sohlbreite<br />
(Streifenfundamente) bzw. mit mindestens 1 m Sohlkantenlänge (Einzelfundamente) können<br />
bei voutenförmigen Übergängen in die Sohlplatte auf dem verbesserten Baugrund gemäß<br />
den Ergebnissen von Grundbruchberechnungen für lotrecht und mittig belastete Einzel- und<br />
Streifenfundamente für die Bemessungswerte des Sohlwiderstands der Tabelle 12.1<br />
(Einzelfundamente) und Tabelle 12.2 (Streifenfundamente) ausgelegt werden.