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Prüfung zur Beschaffenheit der Bunkersubstanz (pdf, 54.4 KB)

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Dr. Ekkehard Petzold Weissenburgstr.14, D 48151 Münster<br />

Sachverständigenbüro Tel. (+49) 0251 - 791890, Fax - 77178<br />

Erkundung-Bewertung-Sanierung von Umweltschäden<br />

Umnutzung von Industrie-, Gewerbe-, Wohnstandorten<br />

Email: petzolde@uni-muenster.de<br />

Dr. Petzold, Weissenburgstr.14, D 48151 Münster<br />

Anwohnergemeinschaft<br />

Celler Str. / Braunschweiger Str.<br />

Frau Majer<br />

Celler Str. 14<br />

28205 Bremen Münster, 30.1.2013<br />

Vorgang:<br />

Bauherr:<br />

Mein Auftrag:<br />

Hier:<br />

Bauvorhaben Bunker Braunschweiger Strasse 17-19, Bremen,<br />

Architekt Mielke (und Partner)<br />

<strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> geplanten Baumassnahmen (mit Abriss des Bestands)<br />

auf Umweltverträglichkeit, Risiken und Durchführbarkeit<br />

Schreiben <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen, Ortsamt Mitte / Östliche<br />

Vorstadt, Hr. Bücking, 30.1.2013<br />

Zu diesem Schreiben des Herrn Bücking merke ich an:<br />

A1: Gutachten<br />

Es herrscht Übereinstimmung, dass vor Abrissbeginn ausreichend Gutachten vorliegen<br />

müssen, die selbstverständlich die gültigen Normen, den Stand <strong>der</strong> Technik und gebührende<br />

Vorsicht berücksichtigen müssen.<br />

A2: <strong>Beschaffenheit</strong> <strong>der</strong> Bunker-Bausubstanz<br />

Lockerungssprengungen bei Bunkerabrissen mit nachfolgendem Einsatz großer Zangen sind<br />

nicht schon seit Jahren Stand <strong>der</strong> Technik; vielmehr ist diese Technik ständig in Entwicklung<br />

begriffen. Die Vorgänge am Bunker Ottostraße in Münster haben gezeigt, dass für die<br />

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden vieles „Neuland“ war. Die schließt ein die Erkenntnis,<br />

dass die Ausführung <strong>der</strong> Bunker-Substanz nicht unbedingt einheitlich war, und nicht<br />

notwendigerweise bekannten, geplanten o<strong>der</strong> angenommenen Vorstellungen folgte.<br />

Dr. Ekkehard Petzold<br />

Von <strong>der</strong> IHK Münster öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gewässergefährdungen und Gewässerschäden<br />

Anerkannter Sachverständiger nach § 31a Abs. 3 B II Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen<br />

Fachkundiger für Ölspurbeseitigung - DWA / Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Hennef<br />

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Dr. Petzold - Sachverständigenbüro. Projekt: Bunker Braunschweiger Strasse, Bremen. 30.1.2013<br />

In meinem Schriftsatz vom 27.1.2013 hatte ich unter Punkt 6. auf Aktenvermerke <strong>der</strong><br />

Hamburger Bauverwaltung hingewiesen, in denen un<strong>zur</strong>eichende Bauausführungen bzw.<br />

Mängel an Bunkern bereits zum Bauzeitpunkt dokumentiert wurden. Dazu gebe ich hier nähere<br />

Angaben:<br />

Es handelt sich um Bunker-Baumaßnahmen in Hamburg-Langenhorn, dem Vernehmen nach<br />

bombensichere Bunker. Die Bauaufsicht seitens <strong>der</strong> Hamburger Bauverwaltung (Tiefbauamt, C.<br />

Konstruktion) erfolgte durch einen Herrn H. Horn, <strong>der</strong> u.a. am 2.3.1942 einen Aktenvermerk<br />

fertigte (Zitat):<br />

„Beim Bau <strong>der</strong> bombensicheren Bunker in Langenhorn traten sehr große Schwierigkeiten auf,<br />

die sich auf das Bautempo und die Güte <strong>der</strong> Arbeit auswirkten. Es waren diese in <strong>der</strong><br />

Hauptsache folgende:<br />

1) Bekanntlich erfolgte die Verteilung <strong>der</strong> Bauten an die Firmen durch die Innung für das<br />

Baugewerbe Nord. Mit Rücksicht auf das umfangreiche Bauprogramm und die<br />

ursprünglich vorgesehenen sehr kurzen Termine wurden von <strong>der</strong> Innung auch Firmen<br />

herangezogen, die die über die erfor<strong>der</strong>lichen Erfahrungen in <strong>der</strong> Herstellung von<br />

Eisenbeton nicht verfügten. Die Folge davon war, dass auf Grund festgestellter Mängel<br />

und ungenügen<strong>der</strong> Leistung verschiedenen Firmen (im Ganzen 5) noch vor Beendigung<br />

<strong>der</strong> Arbeiten ausscheiden mussten. Die Restarbeiten wurden dann an an<strong>der</strong>e bzw. für<br />

diese Arbeiten geeignete Firmen übertragen und von diesen zu Ende geführt.<br />

2) Bei fast sämtlichen Firmen musste festgestellt werden, dass sie nicht über genügende<br />

Baumaschinen, geschultes Aufsichtspersonal und ausreichende deutschsprechende<br />

Stammarbeiter verfügten, bzw. nicht beschaffen konnten. Daher war die Bauaufsicht <strong>der</strong><br />

Gemeindeverwaltung mit Rücksicht auf die Beschleunigung <strong>der</strong> Arbeiten gezwungen,<br />

manchmal Arbeiten zu dulden, die einer strengen Beurteilung nicht standhielten,<br />

trotzdem auf unsachgemäße Arbeit rechtzeitig aufmerksam gemacht worden war.<br />

Hierauf ist z.B. auch das Auftreten von Kiesnestern, rauhen Stellen und wilden<br />

Arbeitsfugen <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />

3) Die Beschaffung <strong>der</strong> Baustoffe und Bauhilfsstoffe sowie das Stellen <strong>der</strong> Lastkraftwagen<br />

erfolgte im allgemeinen durch den Gebietsbeauftragten. Bei Fehlen o<strong>der</strong> nicht<br />

rechtzeitigem Eintreffen <strong>der</strong> Stoffe o<strong>der</strong> xxxx (nicht lesbar) - Zustände, die öfters<br />

eintraten – musste man immer wie<strong>der</strong> erleben, dass <strong>der</strong> Übernehmer alle Schuld auf<br />

den Gebietsbeauftragten abwälzte. …<br />

4) Durch die aus Mangel an Baustoffen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gründen vorgenommenen<br />

Stilllegungen einzelner Baustellen mitten in <strong>der</strong> Arbeit, mussten vielfach die begonnenen<br />

Leistungen abgestoppt werden. Daher kam es, dass bereits aufgestellte Schalungen<br />

monatelang <strong>der</strong> Witterung ausgesetzt waren. Die hierdurch entstandenen Verformungen<br />

liessen sich nach Wie<strong>der</strong>beginn <strong>der</strong> Arbeiten nicht immer restlos beheben.<br />

5) Punkt 5, zusammengefasst: Dänische Firmen seien teurer, erbrächten aber schlechtere<br />

Leistungen. Meine Anmerkung: Es ist bisher nicht bekannt, ob dänische Firmen in<br />

Bremen tätig waren.<br />

Unterzeichnet von: H. Horn<br />

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Dr. Petzold - Sachverständigenbüro. Projekt: Bunker Braunschweiger Strasse, Bremen. 30.1.2013<br />

In einer an<strong>der</strong>en Auflistung ist von 5 Kiesnestern die Rede, die nach Entfernen <strong>der</strong> Schalung an<br />

den Innenflächen <strong>der</strong> Außenwände festgestellt wurden. Es handelt sich um Flächen zwischen<br />

0,05 m² und 1,2 m², bei Tiefen bis 10 cm. In <strong>der</strong> Decke eines Aufenthaltsraumes fand sich ein<br />

Kiesnest von 0,19 m² mit bis zu 10 cm Tiefe.<br />

Kies- und Sandnester innerhalb <strong>der</strong> Wände und Decken konnten durch Inaugenscheinnahme<br />

nach Entfernung <strong>der</strong> Schalungen verständlicherweise nicht festgestellt werden. Aus an<strong>der</strong>er<br />

Quelle wurde mir berichtet, dass man im Flakturm Wilhelmsburg (Hamburg) bei Bohrungen für<br />

Seilverankerungen auf von außen nicht erkennbare Sandnester stieß.<br />

Folgerung<br />

Die Bauausführung während des zweiten Weltkriegs scheint oft mängelbehaftet gewesen zu<br />

sein, was in Anbetracht <strong>der</strong> Zeitumstände verständlich ist. Derartige Bau-Abweichungen<br />

erklären die Vorfälle beim Bunkerabriss Ottostraße in Münster.<br />

Insgesamt komme ich zu dem Schluss, dass zumindest Bohrungen für Sprenglöcher genauer<br />

zu dokumentieren sind. Derartige Dokumentationen (z.B. Schlagzahl/m, Bohrfortschritt,<br />

Hohlräume) sind bei Baugrund-Erkundungsbohrungen selbstverständlich und unerlässlich, um<br />

die Standfestigkeit des Untergrundes ausreichend beurteilen zu können. Risiken bei<br />

Lockerungssprengungen sind jedoch weiterhin vorhanden, weil eine Verallgemeinerung von<br />

Erkundungsergebnissen mir großen Unschärfen behaftet ist.<br />

A3: Gefahrenbeurteilung<br />

Richtig ist, dass Schäden bei Bautätigkeiten nicht im Vorfeld <strong>der</strong> Arbeiten vollständig<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

Aus den Vorkommnissen beim Abbruch des Bunkers Ottostraße in Münster:<br />

- Glasbruch an Fenstern im Umfeld des Bunkers durch fliegende Betonbrocken, und<br />

- herabfallende Deckenteile im Nachbargebäude<br />

ist jedoch abzuleiten, dass bei <strong>der</strong>artigen Abbruchmaßnahmen <strong>der</strong> Aufenthalt von Personen in<br />

o<strong>der</strong> an diesen Gebäuden lebensgefährlich sein kann. Hätte sich <strong>der</strong> Bewohner des genannten<br />

Nachbargebäudes in seiner Wohnung aufgehalten, wäre ein schwerer Personenschaden (u.U.<br />

mit Todesfolge?) durch herabfallende Deckenteile nicht auszuschließen gewesen.<br />

Derartige Gefahren für Personen müssen sicher ausgeschlossen werden können. Ansonsten<br />

wäre zum Ausschluss dieser Gefahren den Anwohnern <strong>der</strong> Aufenthalt in ihrem Haus und auf<br />

ihrem Grundstück während bestimmter Abbruch-Zeiten zu untersagen.<br />

Ob solche Einschränkungen zulässig sind, sollte aus juristischer Sicht bewertet werden.<br />

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Dr. Petzold - Sachverständigenbüro. Projekt: Bunker Braunschweiger Strasse, Bremen. 30.1.2013<br />

A4: Zulässigkeit des Bunker-Abbruchs<br />

Meine Einschätzung, dass dieser Bunker im dort vorhandenen Umfeld mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />

Technik nicht gefahrlos abbrechbar ist, bleibt daher weiterhin bestehen. Die Zulässigkeit des<br />

vorgesehenen Abbruchs muss daher aus meiner Sicht in weiterhin Frage gestellt werden.<br />

Auch Herr Bücking schließt die Möglichkeit, den Bunkerabriss zu versagen, daher nicht aus –<br />

zumal ein Teilabriss die Probleme grundsätzlich nicht beseitigen würde (vgl.: „Pkt 5<br />

Notwendigkeit des Abbruchs“).<br />

Aus dem Schreiben von Herrn Bücking geht eindeutig hervor, dass die Abbruch-Problematik<br />

von den Behörden nunmehr sehr ernst genommen wird.<br />

A5: Beweissicherung<br />

Es ist selbstverständlich, dass durch die geplante Baumaßnahme (einschließlich Abriss)<br />

entstehende Schäden vom Bauherrn zu beseitigen sind. Eine vom Bauherrn zu veranlassende<br />

Beweissicherung vor Beginn jeglicher Arbeiten ist unerlässlich. Zur Herstellung <strong>der</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lichen Transparenz und <strong>zur</strong> Ermöglichung von Einwänden sind die Ergebnisse den<br />

Eigentümern <strong>der</strong> betroffenen Grundstücke vor Beginn aller Bauarbeiten zugänglich zu machen.<br />

Hier sollte auch im Vorfeld <strong>der</strong> Versicherungsschutz <strong>der</strong> an Bau und Abriss Beteiligten geklärt<br />

sein. Lei<strong>der</strong> sind Fälle bekannt, wo eine „Bauträger-GmbH“ o.ä. nach Abschluss <strong>der</strong><br />

Vermarktung Insolvenz anmeldete, so dass Schadenersatz-For<strong>der</strong>ungen nicht mehr realisiert<br />

werden konnten.<br />

Dr. Ekkehard Petzold<br />

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