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Gutachten zur Baugrubensicherung/Unterfangung Haus Nr. 13

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Sachverständigenbüro Dr. Petzold. Bunker Braunschweiger Str. Zu: STA-KON: Statische Berechnung. 11.6.20<strong>13</strong>, S. 7<br />

Zu a) <strong>Unterfangung</strong> <strong>Haus</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong><br />

Auf S. 33 gibt STA-KON abschließend einen wichtigen Hinweis: „Die <strong>Unterfangung</strong> eines<br />

bestehenden Gebäudes bedarf der Zustimmung der Eigentümer“. Derartiges sollte aus<br />

meiner Sicht analog auch dann gelten, wenn Baugruben und Trägerbohlenwände nahe an<br />

Grundstücksgrenzen errichtet werden sollen.<br />

Zu b) Gärten der Häuser Celler Straße<br />

Es sind nicht nur Schäden an Gebäuden (hier insbesondere <strong>Haus</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong>, und Celler Straße)<br />

sicher auszuschließen, sondern auch Schäden durch Veränderung der Wasserführung im<br />

Boden im Gefolge der Baugrubeneinrichtung. Dies betrifft u.a.:<br />

- Alten und hohen Baumbestand,<br />

- Vegetation und Gärten,<br />

- Boden und Bodenwasserverhältnisse.<br />

Zu letzterem dürfte das Bundesbodenschutzgesetz beizuziehen sein.<br />

Zu c) Instabiler Untergrund unter den Häusern Celler Straße<br />

Ein wichtiger Aspekt ist bisher in den <strong>Gutachten</strong> nicht betrachtet worden:<br />

Durch die nicht wasserdichte Trägerbohlenwand kann es zum verstärkten Entwässern des<br />

Untergrunds unter den Gärten und Häusern der Celler Straße kommen, z.B. nach<br />

anhaltenden Niederschlägen. Die Veränderung des Bodenwasserhaushalts kann zum<br />

Gleiten bindiger und/oder breiiger Bodenschichten führen, was Rissen in den Häusern der<br />

Celler Straße <strong>zur</strong> Folge haben kann. Die genannten bindigen und breiigen Bodenschichten<br />

wurden im Bereich des Bunkers erbohrt. Die Distanz zwischen Baugrube und Häusern liegt<br />

oft nur bei 8 – 10 m.<br />

Derartige Vorgänge und Bauschäden sind mir aus Baugruben mit Wasserhaltungen bekannt.<br />

Es bleibt zu prüfen, ob die vorgesehene Baugrube (und damit die Gesamt-Baumaßnahme)<br />

trotz der dargestellten Probleme durchführungsfähig und genehmigungsfähig ist.<br />

Dr. Ekkehard Petzold

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