10.05.2014 Aufrufe

Gutachten zur Baugrubensicherung/Unterfangung Haus Nr. 13

Gutachten zur Baugrubensicherung/Unterfangung Haus Nr. 13

Gutachten zur Baugrubensicherung/Unterfangung Haus Nr. 13

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sachverständigenbüro Dr. Petzold. Bunker Braunschweiger Str. Zu: STA-KON: Statische Berechnung. 11.6.20<strong>13</strong>, S. 5<br />

Bei Gebäuden dieses Alters kann nicht davon ausgegangen werden, dass das gesamte<br />

Fundament identisch ausgeführt wurde – was bei den auf kurzer Distanz stark wechselnden<br />

Bodenverhältnissen durchaus plausibel ist. Die Baugrund-Untersuchung hat diese stark<br />

wechselnden Bodenverhältnisse bestätigt.<br />

Desweiteren ist nicht erkundet, ob sich das Fundament der bunkerseitigen Giebelseite von<br />

den Längsfundamenten (Straßenseite, Gartenseite) unterscheidet. Sollten Unterschiede<br />

bestehen, würde dies Änderungen bei der <strong>Unterfangung</strong> erfordern, wozu beispielsweise<br />

auch eine Vergrößerung der Baugrube in den Vorgarten hinein und in den rückwärtigen<br />

Garten des <strong>Haus</strong>es <strong>13</strong> erforderlich werden könnte.<br />

Insofern beruhen die STA-KON-Aussagen <strong>zur</strong> vorgesehenen Unterfang im wesentlichen auf<br />

Annahmen, die auf einer – aus meiner Sicht un<strong>zur</strong>eichenden – Erkundung mittels nur einer<br />

Freischachtung etwa in Giebelmitte beruhen.<br />

Fazit <strong>zur</strong> <strong>Unterfangung</strong> von <strong>Haus</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong><br />

Bei der geplanten <strong>Unterfangung</strong> sehe ich erhebliche Unwägbarkeiten und Risiken für das<br />

<strong>Haus</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong>.<br />

P5 Belastung der <strong>Unterfangung</strong> durch Neubau-Fundament (<strong>Haus</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong>)<br />

Nicht angesprochen hat STA-KON einen nicht auszuschließenden „Kippeffekt“:<br />

Die STA-KON-Zeichnung auf S. 30 zeigt das neu auszuführende „Betonfundament<br />

unbewehrt“, welches eine Aushubtiefe von ca. 50 cm unter dem alten Fundament des<br />

<strong>Haus</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong> erfordert. Die Sohle dieser <strong>Unterfangung</strong>sbaugrube dürfte dann etwa bei NN<br />

+ 4,0 m liegen, mithin in einem Bereich, wo zumindest an der Ostseite des Bunkers breiige<br />

und instabile Schichten erbohrt wurden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!