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Gutachten zur Baugrubensicherung/Unterfangung Haus Nr. 13

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Sachverständigenbüro Dr. Petzold. Bunker Braunschweiger Str. Zu: STA-KON: Statische Berechnung. 11.6.20<strong>13</strong>, S. 2<br />

P1<br />

Veranlassung<br />

Die Anwohner-Gemeinschaft legte mir den o.g. „Geotechnischen Bericht“ <strong>zur</strong> Stellungnahme<br />

vor. Die Planung des Bauherrn sieht – soweit aus den mir vorliegenden Unterlagen erkennbar<br />

ist – eine Bebauung vor, die sich an der jetzigen Standfläche des Bunkers orientiert.<br />

Allerdings ist ein direkter Anbau an die Nachbarhäuser geplant, ab Braunschweiger Straße<br />

gesehen: Rechts (westlich) an das <strong>Haus</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong>, links (östlich) an das <strong>Haus</strong> <strong>Nr</strong>. 25. Das <strong>Haus</strong><br />

<strong>Nr</strong>. <strong>13</strong> hat ein Alter von geschätzt 100 Jahren, das <strong>Haus</strong> <strong>Nr</strong>. 25 ein Alter von etwa 5 Jahren.<br />

Aus dem zuvor vorgelegten „Geotechnischen Bericht“ liegen bereits diese Grunddaten vor:<br />

Das Bunker-Grundstück steigt von der Straßenseite (Braunschweiger Str.) von NN+6,4 m bis<br />

<strong>zur</strong> Bunker-Rückseite auf NN+7,2 m an. Die Bunker-Unterkante liegt ca. 1,7 m unter<br />

Straßenniveau, und damit bei NN+4,8 m.<br />

P2<br />

Mögliche Gefährdungen durch Trägerbohlenwand<br />

Auf S. 5 sagt STA-KON aus, dass eine „unmittelbare gefährdete Bebauung“ im rückwärtigen<br />

Bereich nicht vorhanden sei. Zwar sind dort die Häuser etwa 8 - 10 m oder mehr entfernt,<br />

aber es ist dennoch zu beachten bzw. möglichweise betroffen:<br />

- Hochwüchsige und/oder alte Bäume.<br />

- Vegetation in den Gärten<br />

- Boden und Bodenwasser<br />

- Gebäude der Celler Straße (zumindest mittelbar).<br />

Es gibt bei STA-KON keinen Hinweis darauf, welche Abstände die Trägerbohlenwand von<br />

den Grundstücksgrenzen einhalten muß, um den genannten Bestand nicht zu gefährden.

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