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Kaderlohndiskrepanz zwischen Privatwirtschaft und ... - Org-Portal.org

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Aktuelles Entlöhnungssystem beim B<strong>und</strong> 9<br />

3 Aktuelles Entlöhnungssystem beim B<strong>und</strong><br />

In diesem Kapitel wird das gegenwärtige Entlöhnungssystem der B<strong>und</strong>esverwaltung<br />

analysiert. Der Fokus liegt, neben dem Gr<strong>und</strong>mechanismus des Lohnsystems, hierbei<br />

auf dem leistungsabhängigen Lohnbestandteil. Die v<strong>org</strong>enommene Analyse basiert<br />

einerseits auf den gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen – B<strong>und</strong>espersonalgesetz, B<strong>und</strong>espersonalverordnung,<br />

Kaderlohnverordnung – sowie einem Arbeitspapier der OECD<br />

(2005) <strong>und</strong> andererseits auf den Interviews, die der Autor mit Kaderangestellten des<br />

B<strong>und</strong>es durchgeführt hat. Die Erkenntnisse der Befragungen der Kaderangestellten<br />

des B<strong>und</strong>es fliessen in diesem Kapitel ausschliesslich in den Abschnitt 3.4 ein, in<br />

welchem eine Beurteilung des aktuellen Entlöhnungssystems v<strong>org</strong>enommen wird.<br />

Wie diese Interviews durchgeführt wurden sowie eine Auswertung der Kurzprotokolle<br />

sind im Anhang dieser Arbeit aufgeführt.<br />

3.1 Lohnfestlegung<br />

Nach Art. 15 Abs. 1 des B<strong>und</strong>espersonalgesetzes BPG (vgl. B<strong>und</strong>esversammlung<br />

2000: 8) bemisst sich der Lohn der Angestellten nach Funktion, Erfahrung <strong>und</strong> Leistung.<br />

Jede Funktion in der B<strong>und</strong>esverwaltung wird bewertet <strong>und</strong> einer der 38 Lohnklassen<br />

zugewiesen (B<strong>und</strong>esrat 2001: 23). Massgebend für die Funktionsbewertung sind die<br />

erforderliche Vorbildung, der Umfang des Aufgabenkreises, die betrieblichen Anforderungen,<br />

Verantwortlichkeiten sowie die Gefährdung, die mit einer bestimmten<br />

Funktion verb<strong>und</strong>en sind (B<strong>und</strong>esrat 2001: 23). Leistungen <strong>und</strong> Verhalten von Mitarbeitenden<br />

werden nicht berücksichtigt, sondern entscheidend sind die Aufgaben, wie<br />

sie in der Stellenbeschreibung wiedergegeben sind (vgl. Eidgenössisches Personalamt<br />

EPA 2002: 2).<br />

Der Anfangslohn innerhalb der v<strong>org</strong>egebenen Lohnklasse wird durch die zuständige<br />

Stelle (das sind entweder der B<strong>und</strong>esrat oder die jeweiligen Departemente) festgelegt,<br />

wobei die Ausbildung, die Berufs- <strong>und</strong> Lebenserfahrung der anzustellenden<br />

Person sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen sind (vgl. B<strong>und</strong>esrat<br />

2001: 18).

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