Kaderlohndiskrepanz zwischen Privatwirtschaft und ... - Org-Portal.org
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Aktuelles Entlöhnungssystem beim B<strong>und</strong> 9<br />
3 Aktuelles Entlöhnungssystem beim B<strong>und</strong><br />
In diesem Kapitel wird das gegenwärtige Entlöhnungssystem der B<strong>und</strong>esverwaltung<br />
analysiert. Der Fokus liegt, neben dem Gr<strong>und</strong>mechanismus des Lohnsystems, hierbei<br />
auf dem leistungsabhängigen Lohnbestandteil. Die v<strong>org</strong>enommene Analyse basiert<br />
einerseits auf den gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen – B<strong>und</strong>espersonalgesetz, B<strong>und</strong>espersonalverordnung,<br />
Kaderlohnverordnung – sowie einem Arbeitspapier der OECD<br />
(2005) <strong>und</strong> andererseits auf den Interviews, die der Autor mit Kaderangestellten des<br />
B<strong>und</strong>es durchgeführt hat. Die Erkenntnisse der Befragungen der Kaderangestellten<br />
des B<strong>und</strong>es fliessen in diesem Kapitel ausschliesslich in den Abschnitt 3.4 ein, in<br />
welchem eine Beurteilung des aktuellen Entlöhnungssystems v<strong>org</strong>enommen wird.<br />
Wie diese Interviews durchgeführt wurden sowie eine Auswertung der Kurzprotokolle<br />
sind im Anhang dieser Arbeit aufgeführt.<br />
3.1 Lohnfestlegung<br />
Nach Art. 15 Abs. 1 des B<strong>und</strong>espersonalgesetzes BPG (vgl. B<strong>und</strong>esversammlung<br />
2000: 8) bemisst sich der Lohn der Angestellten nach Funktion, Erfahrung <strong>und</strong> Leistung.<br />
Jede Funktion in der B<strong>und</strong>esverwaltung wird bewertet <strong>und</strong> einer der 38 Lohnklassen<br />
zugewiesen (B<strong>und</strong>esrat 2001: 23). Massgebend für die Funktionsbewertung sind die<br />
erforderliche Vorbildung, der Umfang des Aufgabenkreises, die betrieblichen Anforderungen,<br />
Verantwortlichkeiten sowie die Gefährdung, die mit einer bestimmten<br />
Funktion verb<strong>und</strong>en sind (B<strong>und</strong>esrat 2001: 23). Leistungen <strong>und</strong> Verhalten von Mitarbeitenden<br />
werden nicht berücksichtigt, sondern entscheidend sind die Aufgaben, wie<br />
sie in der Stellenbeschreibung wiedergegeben sind (vgl. Eidgenössisches Personalamt<br />
EPA 2002: 2).<br />
Der Anfangslohn innerhalb der v<strong>org</strong>egebenen Lohnklasse wird durch die zuständige<br />
Stelle (das sind entweder der B<strong>und</strong>esrat oder die jeweiligen Departemente) festgelegt,<br />
wobei die Ausbildung, die Berufs- <strong>und</strong> Lebenserfahrung der anzustellenden<br />
Person sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen sind (vgl. B<strong>und</strong>esrat<br />
2001: 18).