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Kaderlohndiskrepanz zwischen Privatwirtschaft und ... - Org-Portal.org

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Konzeptionelle Gr<strong>und</strong>lagen 7<br />

(1991: S. 59), welches mit dem Ziel eines verstärkten integralen Leistungsbezug für<br />

die Kaderentlöhnung der <strong>Privatwirtschaft</strong> entworfen wurde, für die Verhältnisse der<br />

öffentlichen Verwaltungen angepasst.<br />

Abbildung 3: Das modulare Lohnmodell (nach Schedler 1993: 119 [in Anlehnung an Uschatz<br />

1991: 59])<br />

Die fünf Module ergänzen sich gegenseitig <strong>und</strong>, abhängig von der jeweiligen Situation<br />

des Angestellten, sollen unterschiedliche Module verwendet werden (vg. Schedler<br />

1993: 118).<br />

Das Funktionsgehalt beinhaltet, analog zum Basislohn in der <strong>Privatwirtschaft</strong>, alle im<br />

voraus vertraglich vereinbarten fixen, meist monatlich ausbezahlten Bezüge inkl. des<br />

13. (14.) Monatssalärs (vgl. Uschatz 1991: 65).<br />

Die starke Gewichtung des Erfahrungsgehalts ist eine Eigenheit des öffentlichen<br />

Sektors. Es ist sowohl bei der Einteilung des Mitarbeitenden in eine Lohnklasse als<br />

auch bei der Bemessung der Lohnentwicklung dessen Erfahrung zu berücksichtigen<br />

(vgl. B<strong>und</strong>esrat 2001: 18). In der <strong>Privatwirtschaft</strong> wird die Erfahrung eines Mitarbeitenden<br />

als Teil des Basis- resp. Funktionsgehaltes betrachtet (vgl. Kappel/Uschatz<br />

1992: 62 ff.).

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