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Nr. 2

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Mosaik<br />

§§§ Waffen & Recht §§§<br />

Liebe Schützenschwestern und<br />

Schützenkameraden,<br />

ich möchte zuerst die Gelegenheit<br />

nutzen, mich bei allen für ihr Vertrauen<br />

hinsichtlich meiner Wiederwahl zum 1.<br />

Vizepräsidenten unseres Landesschützenverbandes<br />

recht herzlich zu bedanken.<br />

Es war nun das letzte Mal, dass<br />

ich mich um ein hohes Amt im Landesschützenverband<br />

beworben habe und<br />

ich habe die Wahl gern angenommen;<br />

auch verbunden mit der Hoffnung,<br />

trotz Erkrankung noch eine geraume<br />

Zeit meine ganze Kraft in den Dienst<br />

meines geliebten Sportschießens und<br />

der Pflege des deutschen Schützenbrauchtums<br />

stellen zu können.<br />

Damit erst gar keine Langeweile aufkommt,<br />

habe ich gemeinsam mit unserem<br />

Geschäftsführer Heiko Weidner<br />

schon am 16. April dem neuen Leiter<br />

der Mittleren Waffenbehörde, Herrn<br />

Haak, ansässig im Landesverwaltungsamt,<br />

einen Arbeitsbesuch abgestattet.<br />

Er war zuvor im Landesverwaltungsamt,<br />

Referat Wirtschaft, tätig. Vorab<br />

bat er mich, ihm schriftlich einige Probleme<br />

hinsichtlich der Umsetzung des<br />

WaffG mitzuteilen. Ich habe in meinem<br />

Schreiben auf die Problematik § 16,<br />

Brauchtumsschießen und das Chaos<br />

bei der Ausstellung der Sportschützen<br />

WBK (Gelbe WBK), besonders § 14 4,<br />

seit 1. April 2003 bis zum Erlass der Verwaltungsverfahrensvorschrift<br />

hingewiesen.<br />

An dem erwähnten Gespräch<br />

nahm auch Frau Steinecke teil, die<br />

schon bei dem Vorgänger des Herrn<br />

Haak, Herrn Kaase, als Mitarbeiterin tätig<br />

war. In der Beratung zeigte sich an<br />

den gegebenen und noch besser, nicht<br />

gegebenen Antworten, dass Herr Haak<br />

sich noch tief in die Materie Waffenrecht<br />

einarbeiten muss. Das soll kein<br />

Vorwurf sein, denn in der Stellenausschreibung<br />

seines Dienstpostens wurden<br />

keine Kenntnisse u.a. des WaffR<br />

verlangt. Ich soll jetzt Beweismaterial<br />

für meine Behauptungen zusammentragen<br />

und an ihn senden, was ich<br />

dann auch in den nächsten Wochen tun<br />

werde. Es war also ein Tippelschritt,<br />

wobei weder der Geschäftsführer noch<br />

ich vom ersten Treffen Wunder erwartet<br />

hatten.<br />

Während man mühevoll den Lichtstreif<br />

am Horizont sucht, braut sich<br />

hinter einem schon wieder ein Unwetter<br />

zusammen.<br />

Weitere Verschärfung<br />

des Waffenrechts geplant!<br />

Den meisten von Euch sind die Morde<br />

des Nationalsozialistischen Untergrundes<br />

(NSU) bekannt. Bei fast allen Taten<br />

nutzten die Täter die Spezialanfertigung<br />

einer Pistole aus Tschechien. Diese wurde<br />

dann illegal über die Schweiz von den<br />

Mördern erworben. Auch alle anderen<br />

erlaubnispflichtigen Schusswaffen der<br />

Mörder gelangten illegal in deren Besitz.<br />

Tja, was hat denn das alles mit uns<br />

Sportschützen zu tun? Dann haltet euch<br />

mal fest. Am 11. April bekam ich eine Mail<br />

über „bundesrat@njuhsletter.bund.de“.<br />

Ich zitiere aus dem Inhalt:<br />

„In Zukunft sollen die Genehmigungsbehörden<br />

bei der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung<br />

auch Auskunft von<br />

Verfassungsschutzbehörden abfragen.“<br />

Und jetzt kommts janz dicke!<br />

„Dies sei insbesondere dann sinnvoll,<br />

wenn der (legale) Waffenbesitzer bisher<br />

polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten<br />

ist, aber die Verfassungsschützer<br />

eventuell schon Erkenntnisse haben, die<br />

gegen seine Zuverlässigkeit sprechen,“<br />

begründen die Länder ihren Entwurf.<br />

Die Länder? Doch nicht etwa auch Sachsen-Anhalt?<br />

Seid so nett, liebe Legalwaffenbesitzer<br />

und fragt bei euren Landtagsabgeordneten<br />

nach, was da läuft. Macht sich<br />

besonders gut vor den Europawahlen!<br />

Weiter geht’s mit dem Wahnsinn: „Insbesondere<br />

die Ermittlungen gegen die<br />

NSU-Terrorzelle hätten gezeigt, dass der<br />

legale Waffenbesitz von Extremisten ein<br />

erhebliches sicherheitspolitisches Problem<br />

darstelle.“ Nun soll mir mal einer<br />

dieser erkenntnisresistenten Spinner<br />

sagen, wann und wo in der BRD ein Extremist<br />

mit einer über WaffG legal erworbenen<br />

Schusswaffe Terror veranstaltet<br />

hat. Konkret hat dieser sportfreundliche<br />

und das Ehrenamt würdigende und unterstützende<br />

Staat ernsthaft die Absicht,<br />

neben der Prüfung über das Bundeszentralregister,<br />

des zentralen staatsanwaltschaftliche<br />

Verfahrensregister und<br />

die Einholung von Auskünften über die<br />

örtlichen Polizeidienststellen eine Regelüberprüfung<br />

durch den Verfassungsschutz<br />

durchzusetzen. Erich Mielke hätte<br />

seine wahre Freude daran. Trotz alledem!<br />

Euer Kurt Flohr<br />

Nachbrenner: „Wer kämpft, kann verlieren.<br />

Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“<br />

(Bertolt Brecht 1898-1956)<br />

Freie Plätze im Freiwilligendienst im Sport<br />

Bewerbungsschluss für den neuen Zyklus ist der 31. Mai<br />

Für den Start des nächsten Freiwilligendienstzyklus<br />

im Sport am<br />

1. September 2014 sind noch Plätze<br />

für junge Menschen zwischen 16<br />

und 26 Jahre frei. Einsatzstellen für<br />

den Freiwilligendienst können Sportvereine,<br />

Landesfachverbände sowie<br />

Kreis- und Stadtsportbünde im Landessportbund<br />

Sachsen-Anhalt sein.<br />

Bewerbungsschluss für den neuen<br />

Zyklus ist der 31. Mai 2014, das teilte<br />

der Landessportbund mit.<br />

Die Freiwilligen sind in den Einsatzstellen<br />

unterstützend tätig bei der<br />

sportlichen Betreuung von Kindern<br />

und Jugendlichen, bei Veranstaltungen<br />

oder Projekten. Begleitend<br />

zu diesen Tätigkeitsfeldern erfolgt<br />

eine Qualifizierung und Weiterbildung<br />

der Freiwilligen. Die Sportjugend<br />

Sachsen-Anhalt als Träger<br />

der Freiwilligendienste im Sport in<br />

Sachsen-Anhalt übernimmt die kompletten<br />

Verwaltungsaufgaben, die<br />

Sozialversicherungsbeiträge sowie<br />

die pädagogische Begleitung. Die<br />

Freiwilligen erhalten ein monatliches<br />

Taschengeld. Die Einsatzstellen beteiligen<br />

sich an den Gesamtkosten<br />

pro Freiwilligem mit einem monatlichen<br />

Eigenbeitrag von 225 Euro. Der<br />

Freiwilligendienst ist auf eine Laufzeit<br />

von 12 Monaten festgelegt.<br />

Weitere Informationen und die Anmeldeformulare<br />

für den Freiwilligendienst<br />

im Sport finden Sie unter<br />

w w w.freiwilligendienste -im -spor t.<br />

com. (lsb)<br />

8<br />

mitteldeutscher schütze 2/2014

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