Mismatch-Arbeitslosigkeit in Oberösterreich - L&R Sozialforschung

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07.05.2014 Aufrufe

Tabelle 23: Kinderbetreuungspflichten Anzahl Anteil Frauen Frauenanteil mit externer Betreuungsmöglich keit Anteil ext. Betreuungsmöglichkeit ja 19 31,1% 16 84,2% 12 63,2% nein 42 68,9% – – – – Gesamt 61 100,0% – – – – Quelle: L&R-Datafile; ‚mismatch’ 2007 Werden die Personen mit Betreuungspflichten von sonstigen Familienangehörigen (insgesamt 6 Personen) in die Auswertung miteinbezogen, so zeigt sich, dass von den insgesamt 22 Personen 24 mehr als zwei Drittel (15 Personen) Betreuungspflichten als Hindernis am Arbeitsmarkt empfinden (Tabelle 24). Wird weiter danach gefragt, welcher Art die Einschränkungen durch Betreuungspflichten sind, so zeigt sich, dass v.a. das limitierte Zeitbudget der Betreuungspflichtigen den zunehmenden Flexibilitätsansprüchen des Arbeitsmarktes entgegensteht – v.a. hinsichtlich Arbeitszeit, aber auch bezüglich Mobilität (Tabelle 25). So gaben denn auch 14 von 15 Personen an, dass sie Jobs nur dann annehmen können, wenn vorhersehbare und regelmäßige Arbeitszeiten garantiert werden können. Jeweils 12 Personen meinten, nur jeweils vor- oder nachmittags Teilzeit arbeiten zu können. Weitere 9 Personen wiesen auf die Problematik hin, nur dann eine Stelle annehmen zu können, wenn sich der Arbeitsort in der Nähe des Wohnortes befindet. Tabelle 24: Einschränkungen durch Betreuungspflichten Anzahl Anteil ja 15 68,2% nein 7 31,8% Gesamt 22 100,0% k. A. 1 – Quelle: L&R-Datafile; ‚mismatch’ 2007 Tabelle 25: Art der Einschränkung durch Betreuungspflichten (Mehrfachantworten; n=15) Anzahl Anteil nur Teilzeitarbeit 12 80,0% nur Vormittags- oder Nachmittagsarbeit 12 80,0% nur regelmäßige Arbeitszeit 14 93,3% nur, wenn Job in Wohnungsnähe 9 60,0% sonstige Einschränkungen 3 20,0% Quelle: L&R-Datafile; ‚mismatch’ 2007 24 2 Personen gaben an, sowohl Kinder als auch sonstige Familienangehörige betreuen zu müssen. Eine Person wollte keine Angaben zu der Frage nach möglichen Einschränkungen durch Betreuungspflichten machen. Somit gibt es 22 Personen mit Angaben zu möglichen Einschränkungen durch Betreuungspflichten. 68

4.11 Gründe der Erfolglosigkeit In einer das Interview abschließenden Fragenbatterie wurden die Arbeitsuchenden um ihre Einschätzung bezüglich der Ursachen für ihre Erfolglosigkeit bei Bewerbungen gebeten. Dabei wurde durch zwei unterschiedliche Fragestellungen versucht, zwischen „offiziellen“ (ausgesprochenen) und „latenten“ (vermuteten) Ablehnungsgründen zu unterscheiden. Tabelle 26 gibt Auskunft über die wichtigsten offiziell genannten Ablehnungsgründe, mit denen die Befragten in ihren Bewerbungssituationen konfrontiert waren. Demnach war die für die Stelle nicht passende Qualifikation einer der beiden am häufigsten genannten Gründe (21 Personen) für das Nichtzustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses. Ebenso viele Befragte gaben an, dass aufgrund von unterschiedlichen Vorstellungen bezüglich der zu leistenden Arbeitszeit kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden konnte. Dabei stand weniger die Frage, ob Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis im Mittelpunkt – immerhin waren 50 der 61 BewerberInnen schon vor der Bewerbung darüber informiert, ob Teilzeit- oder Vollzeitarbeit verlangt wird (siehe Tabelle 8). Vielmehr waren Fragen bezüglich der Planbarkeit der Arbeitszeit – also z.B., ob Überstunden zu leisten sind bzw. wie stark Tages- und Wochenarbeitszeiten variieren – von zentralem Interesse. Oftmals stimmten die Anforderungen der Unternehmen an die zeitliche Flexibilität der BewerberInnen mit deren diesbezüglicher Bereitschaft bzw. Möglichkeiten nicht überein. Weitere wichtige Ablehnungsgründe können in als zu weit empfundenen Arbeitsanfahrtswegen 25 (16 Personen) sowie in unterschiedlichen Gehaltsvorstellungen (14 Personen) gesehen werden. 9 Personen gaben an, aufgrund ihrer Kinderbetreuungspflichten abgelehnt worden zu sein. Hingegen sind unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Beschäftigungsform, mangelnde Sprachkenntnisse sowie als unattraktiv empfundene Tätigkeitsbereiche nur sehr selten genannte Gründe für das Nichtzustandekommen von Beschäftigungsverhältnissen. Die unter „sonstige Gründe“ genannten Ablehnungen sind sehr vielfältig; mehrfach angeführt wurden Alter (dieser Grund wurde auch bei den latenten Ablehnungsgründen genannt, siehe weiter unten), fehlende Berufspraxis sowie gesundheitliche bzw. körperliche Einschränkungen. Nach Geschlecht differenziert, sind deutliche Unterschiede nur in Bezug auf den Ablehnungsgrund „Kinderbetreuungspflichten“ und offenbar dadurch bedingt auch Probleme hinsichtlich unterschiedlicher Vorstellungen über Arbeitszeiten erkennbar. 25 Das ist insofern bemerkenswert, als aus Tabelle 8 auch hervorgeht, dass beinahe alle Befragten (59 Personen) angaben, über den Arbeitsort vorab informiert gewesen zu sein und somit zumindest eine ungefähre Vorstellung über die Länge des Anfahrtsweges zum Arbeitsort hatten. 69

Tabelle 23:<br />

K<strong>in</strong>derbetreuungspflichten<br />

Anzahl Anteil Frauen Frauenanteil<br />

mit externer<br />

Betreuungsmöglich<br />

keit<br />

Anteil ext.<br />

Betreuungsmöglichkeit<br />

ja 19 31,1% 16 84,2% 12 63,2%<br />

ne<strong>in</strong> 42 68,9% – – – –<br />

Gesamt 61 100,0% – – – –<br />

Quelle: L&R-Datafile; ‚mismatch’ 2007<br />

Werden die Personen mit Betreuungspflichten von sonstigen Familienangehörigen (<strong>in</strong>sgesamt<br />

6 Personen) <strong>in</strong> die Auswertung mite<strong>in</strong>bezogen, so zeigt sich, dass von den <strong>in</strong>sgesamt<br />

22 Personen 24 mehr als zwei Drittel (15 Personen) Betreuungspflichten als H<strong>in</strong>dernis<br />

am Arbeitsmarkt empf<strong>in</strong>den (Tabelle 24). Wird weiter danach gefragt, welcher Art die E<strong>in</strong>schränkungen<br />

durch Betreuungspflichten s<strong>in</strong>d, so zeigt sich, dass v.a. das limitierte Zeitbudget<br />

der Betreuungspflichtigen den zunehmenden Flexibilitätsansprüchen des Arbeitsmarktes<br />

entgegensteht – v.a. h<strong>in</strong>sichtlich Arbeitszeit, aber auch bezüglich Mobilität<br />

(Tabelle 25). So gaben denn auch 14 von 15 Personen an, dass sie Jobs nur dann annehmen<br />

können, wenn vorhersehbare und regelmäßige Arbeitszeiten garantiert werden<br />

können. Jeweils 12 Personen me<strong>in</strong>ten, nur jeweils vor- oder nachmittags Teilzeit arbeiten<br />

zu können. Weitere 9 Personen wiesen auf die Problematik h<strong>in</strong>, nur dann e<strong>in</strong>e Stelle annehmen<br />

zu können, wenn sich der Arbeitsort <strong>in</strong> der Nähe des Wohnortes bef<strong>in</strong>det.<br />

Tabelle 24: E<strong>in</strong>schränkungen durch Betreuungspflichten<br />

Anzahl Anteil<br />

ja 15 68,2%<br />

ne<strong>in</strong> 7 31,8%<br />

Gesamt 22 100,0%<br />

k. A. 1 –<br />

Quelle: L&R-Datafile; ‚mismatch’ 2007<br />

Tabelle 25:<br />

Art der E<strong>in</strong>schränkung durch Betreuungspflichten<br />

(Mehrfachantworten; n=15)<br />

Anzahl<br />

Anteil<br />

nur Teilzeitarbeit 12 80,0%<br />

nur Vormittags- oder Nachmittagsarbeit<br />

12 80,0%<br />

nur regelmäßige Arbeitszeit 14 93,3%<br />

nur, wenn Job <strong>in</strong> Wohnungsnähe<br />

9 60,0%<br />

sonstige E<strong>in</strong>schränkungen 3 20,0%<br />

Quelle: L&R-Datafile; ‚mismatch’ 2007<br />

24 2 Personen gaben an, sowohl K<strong>in</strong>der als auch sonstige Familienangehörige betreuen zu müssen. E<strong>in</strong>e<br />

Person wollte ke<strong>in</strong>e Angaben zu der Frage nach möglichen E<strong>in</strong>schränkungen durch Betreuungspflichten<br />

machen. Somit gibt es 22 Personen mit Angaben zu möglichen E<strong>in</strong>schränkungen durch Betreuungspflichten.<br />

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