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Tarifvertrag - Opel

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<strong>Tarifvertrag</strong><br />

Impressum<br />

für das Internationale Technische Entwicklungszentrum<br />

von <strong>Opel</strong>/Vauxhall<br />

Herausgeber:<br />

Betriebsrat der Adam <strong>Opel</strong> GmbH<br />

IPC 40-01<br />

D-65423 Rüsselsheim<br />

Telefon: +49 (6142) 7-72348/72602<br />

Telefax: +49 (6142) 7-78159<br />

E-mail: betriebsrat.opel.ruesselsheim@de.opel.com<br />

Layout:<br />

Christiane Freitag, Idstein<br />

Druck:<br />

Pitney Bowes, Rüsselsheim<br />

September 2010


Mit dem <strong>Tarifvertrag</strong> der IG Metall für das internationale technische<br />

Entwicklungszentrum (ITEZ) von <strong>Opel</strong>/Vauxhall wird ein neues<br />

Kapitel im Zusammenwirken von Arbeitnehmerver tretungen und<br />

Management aufgeschlagen.<br />

IG Metall <strong>Tarifvertrag</strong> für das Internationale<br />

Technische Entwicklungszentrum (ITEZ) von<br />

<strong>Opel</strong>/Vauxhall beinhaltet folgende Elemente:<br />

Mehr Eigenständigkeit für <strong>Opel</strong> im GM-Konzern<br />

Eigenverantwortliche Leitung des Entwicklungszentrums<br />

durch <strong>Opel</strong><br />

Gleichberechtigter Partner in der Zusammenarbeit mit<br />

Mit den eindeutigen Formulierungen im <strong>Tarifvertrag</strong> ist der Fokus<br />

des ITEZ auf die <strong>Opel</strong>/Vauxhall Produkte klar definiert. Dadurch<br />

haben auch die Vorgesetzten die Chance, ihre Verantwortung im<br />

Dickicht der globalen Entwicklungsstrukturen wahrzunehmen und<br />

Konkrete Projektzusagen<br />

anderen GM-Entwicklungszentren<br />

diesen Auftrag gemeinsam mit ihren Beschäftigten umzusetzen.<br />

Erstmalig in der Automobilindustrie haben die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien<br />

Volle Entwicklungsverantwortung für<br />

Möglichkeit eigene Produkte zu entwickeln<br />

Entscheidend für die Marke <strong>Opel</strong>/Vauxhall und die Beschäftigten<br />

IG Metall und Gesamt-Metall sowie Geschäftsleitung und<br />

• Astra- und Zafira-Generation<br />

Genehmigung des Produktplans im Aufsichtsrat<br />

ist, dass die Inhalte dieses Vertrags tagtäglich gelebt und von allen<br />

Betriebsrat einen verbindlichen Vertrag für ein Entwicklungszentrum<br />

• Mindestens eine globale Plattform, derzeit Astra und Zafira<br />

Beteiligten durchgesetzt werden.<br />

mit einer Festlegung von Entwicklungsprojekten bis ins Jahr 2015<br />

• Basisentwicklung für kleine und mittlere Benzin- und<br />

Flexibilisierung<br />

und der Ausgestaltung von Mitbestimmungselementen bei Produkt-<br />

Dieselmotoren<br />

Zur Bewältigung der zahlreichen neuen Projekte ist<br />

Die Entstehung des <strong>Tarifvertrag</strong>s von den ersten Forderungen bis<br />

planung und -entwicklung abgeschlossen.<br />

• Basisentwicklung für alle manuellen Getriebe<br />

ein Mix an Maßnahmen vereinbart:<br />

hin zum Abschluss zeigt, dass sich das Engagement und der Einsatz,<br />

• Powertrain Integration für alle <strong>Opel</strong>/Vauxhall Fahrzeuge<br />

Neueinstellungen<br />

den so viele Beschäftigte und IG Metall Mitglieder aufgebracht ha-<br />

Dieser <strong>Tarifvertrag</strong> stellt für alle Seiten und Beteiligten im Entwick-<br />

Entwicklung von gesamten Fahrzeugen, Antriebssträngen,<br />

Übernahme und Einsatz von Beschäftigten<br />

ben, gelohnt hat. Ihre inhaltliche Expertise, die sich in den Formu-<br />

lungszentrum, insbesondere für das Management, eine Leitlinie<br />

alternativen Antrieben und Zukunftstechnologien<br />

in Arbeitnehmerüberlassung<br />

lierungen widerspiegelt, macht dieses Vertragswerk so einzigartig.<br />

dar und steckt die Rechte und Verantwortung des ITEZ im globalen<br />

Enge Zusammenarbeit mit GM bei der Entwicklung von<br />

Erhöhung der 40-Stunden-Verträge unter<br />

Viele haben die Erfahrung gemacht: Mitmachen und mitgestalten<br />

Entwicklungsverbund von General Motors ab.<br />

elektrischen Antrieben wie Batterie- und Brennstoffzellen-<br />

bestimmten Bedingungen<br />

zahlt sich aus! Je größer die Beteiligung der Kolleginnen und Kol-<br />

technologie<br />

legen ist, desto stärker ist die Durchsetzungskraft und Gestaltungs-<br />

Fertigungsplanung<br />

möglichkeit.<br />

Fokus auf <strong>Opel</strong>/Vauxhall Projekte


§ 1 Geltungsbereich<br />

Dieses Abkommen gilt:<br />

1. räumlich: für das Bundesland Hessen und<br />

den Standort Rüsselsheim<br />

2. fachlich: für die Bereiche Produktentwicklung<br />

(ENG), Manufacturing Engineering (siehe<br />

Anhang 1 zu diesem <strong>Tarifvertrag</strong>), Design<br />

(CRD), Programm Management (GPM), VLEs<br />

(Vehicle Line Executives) und Planning (PLN)<br />

sowohl für die Fahrzeug- als auch für die<br />

Powertrainentwicklung (ENP) und das Aftersales<br />

Engineering (ASE) der Adam <strong>Opel</strong> GmbH<br />

(der fachliche Geltungsbereich wird nachfolgend<br />

als ITEZ – Internationales Technisches<br />

Entwicklungszentrum – bezeichnet).<br />

Das Entwicklungszentrum besteht aus den<br />

Standorten Rüsselsheim, Turin und Millbrook.<br />

Unter dem Standort Rüsselsheim werden auch<br />

die Betriebsstätten in Dudenhofen, Mainz-<br />

Kastel und Pferdsfeld verstanden.<br />

<strong>Tarifvertrag</strong><br />

IG Metall <strong>Tarifvertrag</strong><br />

für das Internationale Technische Entwicklungszentrum (ITEZ) von <strong>Opel</strong>/Vauxhall<br />

Zwischen der<br />

Adam <strong>Opel</strong> GmbH, Friedrich-Lutzmann-Ring, 65423 Rüsselsheim, der General Motors Powertrain Germany GmbH<br />

und der IG Metall Bezirksleitung Frankfurt, Wilhelm-Leuschner-Str. 93, 60329 Frankfurt<br />

wird folgender <strong>Tarifvertrag</strong> ITEZ geschlossen:<br />

Alle genannten Bereiche berichten an die<br />

<strong>Opel</strong>/Vauxhall Organisation und final an<br />

deren Geschäftsführung/Vorstand.<br />

3. persönlich: für alle Beschäftigten<br />

§ 2 Präambel<br />

Das ITEZ ist von existenzieller Bedeutung für<br />

die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der<br />

Adam <strong>Opel</strong> GmbH/AG und ihrer Marken <strong>Opel</strong><br />

und Vauxhall. Sie wird von der Geschäftsführung<br />

der Adam <strong>Opel</strong> GmbH/dem Vorstand der<br />

Adam <strong>Opel</strong> AG eigenverantwortlich geleitet.<br />

Das ITEZ ist gleichzeitig integraler Bestandteil<br />

des globalen General Motors („GM“) Produktentwicklungsverbundes<br />

und arbeitet mit<br />

den anderen GM-Entwicklungszentren gleichberechtigt<br />

und partnerschaftlich zusammen.<br />

Aktuell werden die Entwicklungsleistungen<br />

des ITEZ von der GM Global Technology<br />

Operations Inc. („GTO“), als 100%ige Tochtergesellschaft<br />

von GM, vorfinanziert und über<br />

Lizenzen und Umlagen refinanziert. GTO erhält<br />

das geistige Eigentum an den entwickelten<br />

Produkten. Grundlage dieser Zusammenarbeit<br />

sind zwei zwischen GTO und der Adam<br />

<strong>Opel</strong> GmbH/AG geschlossene Vereinbarungen:<br />

Das „Engineering Service Agreement“<br />

(ESA) und das „Technology License Agreement“<br />

(TLA).<br />

§ 3 Produktverantwortung<br />

1. <strong>Opel</strong>/Vauxhall Produktstärken/DNA<br />

Das Design und die Definition der <strong>Opel</strong>/Vauxhall<br />

Produkt-DNA – den strategischen Produktstärken<br />

und der Produktplazierung im<br />

Vergleich zum Wettbewerb – wird von der Geschäftsführung<br />

der Adam <strong>Opel</strong> GmbH/dem<br />

Vorstand der Adam <strong>Opel</strong> AG entwickelt, mit<br />

dem Produktplanungsausschuss beraten und<br />

abschließend im Aufsichtsrat beschlossen.<br />

Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung<br />

des Aufsichtsrates.<br />

2. Produktportfolio<br />

Der <strong>Opel</strong>/Vauxhall Produktportfolioplan wird<br />

durch die Geschäftsführung der Adam <strong>Opel</strong><br />

GmbH/den Vorstand der Adam <strong>Opel</strong> AG erstellt<br />

und einem neu einzurichtenden Produktplanungsausschuss<br />

des Aufsichtsrats zur Beratung<br />

vorgelegt. Die abschließende Genehmigung<br />

des Produktportfolioplans erfolgt im<br />

Aufsichtsrat. Wesentliche Änderungen des<br />

Produktportfolioplans bedürfen einer erneuten<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Portfolioplan<br />

enthält auch Informationen über die<br />

Entwicklungsverantwortung bzw. Zukauf von<br />

strategischen Technologien. Prozessänderungen<br />

bzw. Änderungen an IT-Systemen, die<br />

einen nachhaltigen Einfluss auf die Effizienz<br />

des ITEZ haben, bedürfen der Zustimmung<br />

des Aufsichtsrates.<br />

3. Entwicklungsplan<br />

Der Entwicklungsplan zeigt die Entwicklungsprojekte<br />

des ITEZ, sowohl für die Marke <strong>Opel</strong>/<br />

Vauxhall, als auch für den globalen GM Entwicklungsverbund<br />

oder andere Konzernmarken.<br />

Er wird durch die Geschäftsleitung der<br />

Produktentwicklung in Zusammenarbeit mit<br />

der globalen Entwicklungsorganisation erstellt<br />

und einmal jährlich im Aufsichtsrat vorgestellt.<br />

Die sich daraus resultierende Personalplanung<br />

wird zwei Mal jährlich im Rahmen der betrieblichen<br />

Mitbestimmung festgelegt.<br />

§ 4 Entwicklungskompetenz und<br />

Entwicklungsverantwortung/-ausführung<br />

1. Entwicklungskompetenz<br />

Die Geschäftsführung der Adam <strong>Opel</strong> GmbH/<br />

der Vorstand der Adam <strong>Opel</strong> AG verpflichtet<br />

sich, die notwendigen Voraussetzungen zu<br />

schaffen, dass das ITEZ auch künftig in der<br />

Lage ist, „Gesamtfahrzeuge“, komplette Antriebsstränge<br />

einschließlich alternativer Antriebe<br />

und Zukunftstechnologien zu entwickeln<br />

und zu erforschen. Dies wird gewährleistet<br />

durch die enge Zusammenarbeit mit<br />

der globalen GM Entwicklungsorganisation<br />

bei elektrischen Antrieben, wie Batterie- und<br />

Brennstoffzellentechnologie.<br />

2. Entwicklungsverantwortung und<br />

-ausführung<br />

Das ITEZ hat die volle Verantwortung und<br />

Zuständigkeit für alle Fahrzeuge der Marke<br />

<strong>Opel</strong>/Vauxhall sowie die dazugehörigen Antriebe.<br />

D.h. Marketing, Planning und das ITEZ<br />

haben insbesondere die Verantwortung, Anforderungen<br />

zu definieren, die Einhaltung<br />

dieser Anforderungen über die Entwicklungszeit<br />

zu verfolgen, die entsprechend notwendigen<br />

Ressourcen zur Verfügung zu stellen<br />

und sicher zu stellen, dass diese Fahrzeuge<br />

der „<strong>Opel</strong>/Vauxhall DNA“ entsprechen. Das<br />

ITEZ muss bei den entsprechenden Meilensteinen<br />

zustimmen.<br />

Zur Sicherstellung der <strong>Opel</strong>/Vauxhall DNA<br />

führt das ITEZ mindestens die finale Integration/Fahrzeugvalidierung<br />

für alle Fahrzeuge<br />

der Marken <strong>Opel</strong> und Vauxhall durch.<br />

Das ITEZ wird gleichsam als zuverlässiger Partner<br />

Architekturen, Fahrzeuge und Antriebe für<br />

andere GM Marken innerhalb des GM Entwicklungsverbundes<br />

entwickeln bzw. die anderen<br />

GM Entwicklungszentren unterstützen.<br />

Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit sowie<br />

der spezifischen regionalen Kundenanforderungen<br />

wird die Entwicklungstätigkeit des ITEZ<br />

mit besonderem Fokus auf die Kernprojekte<br />

der <strong>Opel</strong>/Vauxhall Modellpalette ausgerichtet.<br />

Das ITEZ hat aktuell und zukünftig die volle<br />

Entwicklungsverantwortung für mindestens<br />

eine Fahrzeugarchitektur, derzeit für die<br />

aktuelle und zukünftige „Global Compact<br />

Vehicle“ und „Global Compact High Roof<br />

Vehicle“ Generation.<br />

Der Bereich Powertrain des ITEZ hat aktuell<br />

und zukünftig die Entwicklungsverantwortung<br />

für die Basisentwicklung der kleinen und mittleren<br />

Benzinmotoren, die Basisentwicklung<br />

der kleinen und mittleren Dieselmotoren, die<br />

Basisentwicklung der manuellen Getriebe sowie<br />

die spezifischen Applikationen für alle<br />

Anwendungen in <strong>Opel</strong>/Vauxhall Fahrzeugen<br />

und die Powertrain Integration in alle <strong>Opel</strong>/<br />

Vauxhall Fahrzeuge.<br />

Weiterhin hat das ITEZ die Fertigungsplanungsverantwortung<br />

für Fahrzeuge und Antriebsstränge<br />

soweit es die Kapazität der<br />

entsprechenden Bereiche zulässt.<br />

Für den Fall der Vergabe von Arbeiten an externe<br />

Entwicklungsdienstleister durch das ITEZ<br />

gilt die Regel strategische Arbeiten vorrangig<br />

im ITEZ intern durchführen zu lassen.<br />

3. GTO und ITEZ<br />

Über die anwendbaren GTO Regeln hinaus<br />

kann die Geschäftsführung der Adam <strong>Opel</strong><br />

GmbH/der Vorstand der Adam <strong>Opel</strong> AG entscheiden,<br />

ob Entwicklungsprojekte über GTO<br />

oder eigenständig finanziert werden. Gleiches<br />

gilt für den externen Zukauf von Entwicklungsleistungen,<br />

<strong>Opel</strong>/Vauxhall Modellen und<br />

Powertrains, um das beschlossene Produkt<br />

Portfolio umzusetzen. Der daraus resultierende<br />

Einsatz von Ressourcen (Workload) wird<br />

mit GTO abgestimmt.


Es muss von der Geschäftsführung der Adam<br />

<strong>Opel</strong> GmbH/dem Vorstand der Adam <strong>Opel</strong> AG<br />

sichergestellt werden, dass die Adam <strong>Opel</strong><br />

GmbH/AG jederzeit und in allen Fällen Zugriff<br />

auf die für <strong>Opel</strong>/Vauxhall relevanten Technologien<br />

und das geistige Eigentum (Patente, IP) hat.<br />

§ 5 Flexibilisierung zur Erhöhung der<br />

Entwicklungskapazität<br />

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die<br />

Notwendigkeit besteht, die Entwicklungskapazität<br />

der <strong>Opel</strong>/Vauxhall Produktentwicklung<br />

durch Flexibilisierung zu erhöhen. Dies soll<br />

durch einen Mix aus umfassender Arbeitszeitflexibilisierung,<br />

Einstellungen und Erhöhung<br />

der Anzahl der 40-Stundenverträge erreicht<br />

werden. Die Tarifparteien sind sich einig, dass<br />

für den fachlichen Geltungsbereich bis zum<br />

Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung § 2<br />

Nr. 1 S. 7 MTV keine Anwendung findet. Die<br />

Präambel<br />

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die<br />

Notwendigkeit besteht, die Entwicklungskapazität<br />

der <strong>Opel</strong>/Vauxhall Produktentwicklung<br />

durch Flexibilisierung zu erhöhen. Hierzu wird<br />

zeitlich befristet ein Mix aus Flexibilisierung,<br />

Betriebsparteien regeln in einer Betriebsvereinbarung<br />

Einzelheiten bezüglich der Anzahl<br />

der Beschäftigten mit erhöhter Arbeitszeit,<br />

Bedingungen für ein entsprechendes Vertragsangebot<br />

und Mitteilungspflichten des Arbeitgebers<br />

und Kontrollrechte des Betriebsrates.<br />

§ 6 Schlussbestimmungen und<br />

Auslegungsfragen<br />

1. Behandlung von Auslegungsfragen<br />

Über eventuelle Auslegungsfragen bei der<br />

Anwendung dieser Vereinbarung berät eine<br />

aus jeweils zwei Vertretern der Arbeitnehmerund<br />

Arbeitgeberseite paritätisch besetzte<br />

Kommission, mit dem Ziel der Einigung.<br />

2. Schlussbestimmungen und<br />

Kündigungsfrist<br />

Diese Vereinbarung tritt zum 01.10.2010 in<br />

Kraft und kann erstmalig zum 31.12.2015 mit<br />

einer Kündigungsfrist von 4 Monaten schriftlich<br />

gekündigt werden. Eine Nachwirkung besteht<br />

nicht.<br />

Ein Monat vor der Kündigung des <strong>Tarifvertrag</strong>es<br />

durch die Bezirksleitung der IG-Metall ist<br />

die/der Vorsitzende des Betriebsrates über eine<br />

etwaige Kündigungsabsicht und die hierfür<br />

tragenden Gründe schriftlich zu informieren.<br />

Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />

ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein<br />

oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren,<br />

so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen<br />

Bestandteile der Vereinbarung nicht berührt<br />

werden. Anstelle der unwirksamen Regelung<br />

treffen die Parteien – soweit erforderlich – eine<br />

Regelung, die dem Gewollten möglichst nahe<br />

kommt.<br />

Rüsselsheim, den 26.08.2010<br />

Unterschriften<br />

BV 2010/0198/I<br />

Flexibilisierung zur Erhöhung der Entwicklungskapazität<br />

Zwischen der<br />

Adam <strong>Opel</strong> GmbH, der General Motors Powertrain Germany GmbH<br />

und dem Betriebsrat Rüsselsheim, Betriebsrat Testzentrum Dudenhofen<br />

wird Bezug nehmend auf § 5 der Tarifvereinbarung ITEZ folgende Betriebsvereinbarung abgeschlossen:<br />

Einstellungen sowie Erhöhung der Anzahl der<br />

40-Stunden-Verträge vereinbart. Eine Erhöhung<br />

der Anzahl der 40-Stunden-Verträge<br />

darf nicht zu einer Vermeidung oder Reduzierung<br />

notwendiger und realisierbarer Einstellungen<br />

sowie zu Personalreduzierungen führen<br />

oder als Entgeltanreiz genutzt werden.<br />

Die einschränkende Quote für den Abschluss<br />

von Arbeitsverträgen mit einer wöchentlichen<br />

Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden gem. § 2<br />

Nr. 1 S. 7 des Manteltarifvertrages der hessischen<br />

Metall- und Elektroindustrie wird gem.<br />

der nachfolgenden Regelungen ersetzt:<br />

1. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten<br />

der Bereiche Produktentwicklung<br />

(ENG), Manufacturing Engineering (die entsprechenden<br />

Kostenstellen sind in Anhang 1 zu<br />

dieser Betriebsvereinbarung aufgenommen),<br />

Design (CRD), Programm Management (GPM),<br />

VLEs (Vehicle Line Executives) und Planning<br />

(PLN) sowohl für die Fahrzeug- als auch für die<br />

Powertrainentwicklung (ENP) und das Aftersales<br />

Engineering (ASE) der Adam <strong>Opel</strong> GmbH.<br />

2. Arbeitszeiten sind vollständig zu erfassen<br />

und zu dokumentieren.<br />

3. Mit Beschäftigten im Geltungsbereich dieses<br />

<strong>Tarifvertrag</strong>es können vertraglich bis zu 5<br />

Stunden Arbeitszeit pro Woche zusätzlich zur<br />

tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart<br />

werden. Lehnen Beschäftigte eine solche<br />

Vereinbarung ab, so darf ihnen daraus kein<br />

Nachteil entstehen.<br />

Wünscht ein Beschäftigter eine solche Vereinbarung,<br />

kann dies aus betrieblichen Gründen<br />

oder aus Gründen der Qualifikation abgelehnt<br />

werden.<br />

4. Die Geschäftsleitung stellt dem Betriebsrat<br />

einmal im Jahr das Produktprogramm, den<br />

Entwicklungsplan und das sich hieraus ergebende<br />

Arbeitsvolumen (Workload) für die Bereiche<br />

Produktentwicklung, Powertrainentwicklung,<br />

Design, Manufacturing Engineering<br />

(Anhang 1) sowie für die Restbereiche des<br />

ITEZ (siehe § 1 Ziffer 2 Absatz 1 des <strong>Tarifvertrag</strong>es<br />

ITEZ vom 26.08.2010) vor. Des Weiteren<br />

wird dem Betriebsrat auf Basis des Workloads<br />

die Personalplanung vorgestellt. Dies beinhaltet<br />

auch den Personalausgleich durch Neueinstellungen<br />

für Abgänge infolge von Altersteilzeit<br />

bis zum Jahr 2013. Für das Jahr 2010<br />

hat die Geschäftsleitung dem Betriebsrat den<br />

Personalausgleich für Abgänge infolge von<br />

Altersteilzeit bereits vorgestellt. (Sämtliche<br />

bereits vorgenommene Einstellungen: 356;<br />

noch geplante Einstellungen: 90).<br />

Gleichzeitig wird dem Betriebsrat die Anzahl<br />

der bestehenden 40-Stundenverträge vorgestellt<br />

und es werden mit ihm die geplanten<br />

40-Stundenverträge beraten und dementsprechend<br />

die Quote der 40-Stundenverträge<br />

gemeinsam festgelegt.<br />

Kommt es im Laufe des Jahres zu einer signifikanten<br />

Änderung des Workloads und/oder<br />

der Personalplanung wird/werden diese Änderung/en<br />

und die sich daraus ergebenden<br />

Auswirkungen mit dem Betriebsrat beraten<br />

und der Plan wird entsprechend angepasst.<br />

5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass<br />

die 40-Stundenverträge jeweils für ein Jahr<br />

befristet werden. Die Jahresfrist beginnt mit<br />

Vertragsabschluss. Während der Vertragslaufzeit<br />

kann die vereinbarte Arbeitszeit auf<br />

Wunsch des Beschäftigten oder des Arbeitgebers<br />

mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten<br />

auf die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit<br />

geändert werden, es sei denn, sie wird einvernehmlich<br />

früher geändert. Die Vergütung wird<br />

entsprechend angepasst.<br />

Wird die vereinbarte Arbeitszeit bis zum Ablauf<br />

des 40-Stundenvertrages nicht auf die tarifliche<br />

wöchentliche Arbeitszeit geändert, verlängert<br />

sich der Vertrag automatisch jeweils um ein<br />

weiteres Jahr. Die Möglichkeit zur Reduzierung<br />

der Arbeitszeit mit einer Ankündigungsfrist von<br />

3 Monaten bleibt für Mitarbeiter und Geschäftsleitung<br />

auch während des jeweiligen Verlängerungszeitraums<br />

erhalten. Dies erfolgt auch abhängig<br />

von der dem Betriebsrat vorgestellten<br />

Personalplanung bei reduzierter Workload.<br />

Vor Einführung von Kurzarbeit oder Durchführung<br />

von Personalanpassungsmaßnahmen<br />

wird die erhöhte Arbeitszeit in den betroffenen<br />

Abteilungen auf die tarifliche wöchentliche<br />

Arbeitszeit zurückgeführt.<br />

6. Die Parteien streben an, den Mitarbeitern<br />

in Zusammenhang mit der erhöhten individuellen<br />

Arbeitszeit die Sammlung eines Wertguthabens<br />

auf ein zu errichtendes Langzeitkonto<br />

anzubieten. Die Geschäftsleitung prüft<br />

derzeit die Modalitäten einer Insolvenzsicherung<br />

und die rechtlichen Voraussetzungen.<br />

7. Schlussbestimmungen und Auslegungsfragen<br />

a) Behandlung von Auslegungsfragen<br />

Über eventuelle Auslegungsfragen bei der<br />

Anwendung dieser Vereinbarung berät eine<br />

aus jeweils zwei Vertretern der Arbeitnehmerund<br />

Arbeitgeberseite paritätisch besetzte<br />

Kommission, mit dem Ziel der Einigung.<br />

b) Schlussbestimmungen und Kündigungsfrist<br />

Diese Vereinbarung tritt zum 01.10.2010 in<br />

Kraft.<br />

Die Betriebsvereinbarung endet automatisch<br />

mit dem <strong>Tarifvertrag</strong> ITEZ vom 26.08.2010,<br />

ohne dass es einer eigenen Kündigung der<br />

Betriebsvereinbarung bedarf. Eine Nachwirkung<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />

ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein<br />

oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so<br />

soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestandteile<br />

der Vereinbarung nicht berührt werden.<br />

Anstelle der unwirksamen Regelung treffen<br />

die Parteien – soweit erforderlich – eine Regelung,<br />

die dem Gewollten möglichst nahe kommt.<br />

Rüsselsheim, den 26.08.2010

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