Tarifvertrag - Opel
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<strong>Tarifvertrag</strong><br />
Impressum<br />
für das Internationale Technische Entwicklungszentrum<br />
von <strong>Opel</strong>/Vauxhall<br />
Herausgeber:<br />
Betriebsrat der Adam <strong>Opel</strong> GmbH<br />
IPC 40-01<br />
D-65423 Rüsselsheim<br />
Telefon: +49 (6142) 7-72348/72602<br />
Telefax: +49 (6142) 7-78159<br />
E-mail: betriebsrat.opel.ruesselsheim@de.opel.com<br />
Layout:<br />
Christiane Freitag, Idstein<br />
Druck:<br />
Pitney Bowes, Rüsselsheim<br />
September 2010
Mit dem <strong>Tarifvertrag</strong> der IG Metall für das internationale technische<br />
Entwicklungszentrum (ITEZ) von <strong>Opel</strong>/Vauxhall wird ein neues<br />
Kapitel im Zusammenwirken von Arbeitnehmerver tretungen und<br />
Management aufgeschlagen.<br />
IG Metall <strong>Tarifvertrag</strong> für das Internationale<br />
Technische Entwicklungszentrum (ITEZ) von<br />
<strong>Opel</strong>/Vauxhall beinhaltet folgende Elemente:<br />
Mehr Eigenständigkeit für <strong>Opel</strong> im GM-Konzern<br />
Eigenverantwortliche Leitung des Entwicklungszentrums<br />
durch <strong>Opel</strong><br />
Gleichberechtigter Partner in der Zusammenarbeit mit<br />
Mit den eindeutigen Formulierungen im <strong>Tarifvertrag</strong> ist der Fokus<br />
des ITEZ auf die <strong>Opel</strong>/Vauxhall Produkte klar definiert. Dadurch<br />
haben auch die Vorgesetzten die Chance, ihre Verantwortung im<br />
Dickicht der globalen Entwicklungsstrukturen wahrzunehmen und<br />
Konkrete Projektzusagen<br />
anderen GM-Entwicklungszentren<br />
diesen Auftrag gemeinsam mit ihren Beschäftigten umzusetzen.<br />
Erstmalig in der Automobilindustrie haben die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien<br />
Volle Entwicklungsverantwortung für<br />
Möglichkeit eigene Produkte zu entwickeln<br />
Entscheidend für die Marke <strong>Opel</strong>/Vauxhall und die Beschäftigten<br />
IG Metall und Gesamt-Metall sowie Geschäftsleitung und<br />
• Astra- und Zafira-Generation<br />
Genehmigung des Produktplans im Aufsichtsrat<br />
ist, dass die Inhalte dieses Vertrags tagtäglich gelebt und von allen<br />
Betriebsrat einen verbindlichen Vertrag für ein Entwicklungszentrum<br />
• Mindestens eine globale Plattform, derzeit Astra und Zafira<br />
Beteiligten durchgesetzt werden.<br />
mit einer Festlegung von Entwicklungsprojekten bis ins Jahr 2015<br />
• Basisentwicklung für kleine und mittlere Benzin- und<br />
Flexibilisierung<br />
und der Ausgestaltung von Mitbestimmungselementen bei Produkt-<br />
Dieselmotoren<br />
Zur Bewältigung der zahlreichen neuen Projekte ist<br />
Die Entstehung des <strong>Tarifvertrag</strong>s von den ersten Forderungen bis<br />
planung und -entwicklung abgeschlossen.<br />
• Basisentwicklung für alle manuellen Getriebe<br />
ein Mix an Maßnahmen vereinbart:<br />
hin zum Abschluss zeigt, dass sich das Engagement und der Einsatz,<br />
• Powertrain Integration für alle <strong>Opel</strong>/Vauxhall Fahrzeuge<br />
Neueinstellungen<br />
den so viele Beschäftigte und IG Metall Mitglieder aufgebracht ha-<br />
Dieser <strong>Tarifvertrag</strong> stellt für alle Seiten und Beteiligten im Entwick-<br />
Entwicklung von gesamten Fahrzeugen, Antriebssträngen,<br />
Übernahme und Einsatz von Beschäftigten<br />
ben, gelohnt hat. Ihre inhaltliche Expertise, die sich in den Formu-<br />
lungszentrum, insbesondere für das Management, eine Leitlinie<br />
alternativen Antrieben und Zukunftstechnologien<br />
in Arbeitnehmerüberlassung<br />
lierungen widerspiegelt, macht dieses Vertragswerk so einzigartig.<br />
dar und steckt die Rechte und Verantwortung des ITEZ im globalen<br />
Enge Zusammenarbeit mit GM bei der Entwicklung von<br />
Erhöhung der 40-Stunden-Verträge unter<br />
Viele haben die Erfahrung gemacht: Mitmachen und mitgestalten<br />
Entwicklungsverbund von General Motors ab.<br />
elektrischen Antrieben wie Batterie- und Brennstoffzellen-<br />
bestimmten Bedingungen<br />
zahlt sich aus! Je größer die Beteiligung der Kolleginnen und Kol-<br />
technologie<br />
legen ist, desto stärker ist die Durchsetzungskraft und Gestaltungs-<br />
Fertigungsplanung<br />
möglichkeit.<br />
Fokus auf <strong>Opel</strong>/Vauxhall Projekte
§ 1 Geltungsbereich<br />
Dieses Abkommen gilt:<br />
1. räumlich: für das Bundesland Hessen und<br />
den Standort Rüsselsheim<br />
2. fachlich: für die Bereiche Produktentwicklung<br />
(ENG), Manufacturing Engineering (siehe<br />
Anhang 1 zu diesem <strong>Tarifvertrag</strong>), Design<br />
(CRD), Programm Management (GPM), VLEs<br />
(Vehicle Line Executives) und Planning (PLN)<br />
sowohl für die Fahrzeug- als auch für die<br />
Powertrainentwicklung (ENP) und das Aftersales<br />
Engineering (ASE) der Adam <strong>Opel</strong> GmbH<br />
(der fachliche Geltungsbereich wird nachfolgend<br />
als ITEZ – Internationales Technisches<br />
Entwicklungszentrum – bezeichnet).<br />
Das Entwicklungszentrum besteht aus den<br />
Standorten Rüsselsheim, Turin und Millbrook.<br />
Unter dem Standort Rüsselsheim werden auch<br />
die Betriebsstätten in Dudenhofen, Mainz-<br />
Kastel und Pferdsfeld verstanden.<br />
<strong>Tarifvertrag</strong><br />
IG Metall <strong>Tarifvertrag</strong><br />
für das Internationale Technische Entwicklungszentrum (ITEZ) von <strong>Opel</strong>/Vauxhall<br />
Zwischen der<br />
Adam <strong>Opel</strong> GmbH, Friedrich-Lutzmann-Ring, 65423 Rüsselsheim, der General Motors Powertrain Germany GmbH<br />
und der IG Metall Bezirksleitung Frankfurt, Wilhelm-Leuschner-Str. 93, 60329 Frankfurt<br />
wird folgender <strong>Tarifvertrag</strong> ITEZ geschlossen:<br />
Alle genannten Bereiche berichten an die<br />
<strong>Opel</strong>/Vauxhall Organisation und final an<br />
deren Geschäftsführung/Vorstand.<br />
3. persönlich: für alle Beschäftigten<br />
§ 2 Präambel<br />
Das ITEZ ist von existenzieller Bedeutung für<br />
die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der<br />
Adam <strong>Opel</strong> GmbH/AG und ihrer Marken <strong>Opel</strong><br />
und Vauxhall. Sie wird von der Geschäftsführung<br />
der Adam <strong>Opel</strong> GmbH/dem Vorstand der<br />
Adam <strong>Opel</strong> AG eigenverantwortlich geleitet.<br />
Das ITEZ ist gleichzeitig integraler Bestandteil<br />
des globalen General Motors („GM“) Produktentwicklungsverbundes<br />
und arbeitet mit<br />
den anderen GM-Entwicklungszentren gleichberechtigt<br />
und partnerschaftlich zusammen.<br />
Aktuell werden die Entwicklungsleistungen<br />
des ITEZ von der GM Global Technology<br />
Operations Inc. („GTO“), als 100%ige Tochtergesellschaft<br />
von GM, vorfinanziert und über<br />
Lizenzen und Umlagen refinanziert. GTO erhält<br />
das geistige Eigentum an den entwickelten<br />
Produkten. Grundlage dieser Zusammenarbeit<br />
sind zwei zwischen GTO und der Adam<br />
<strong>Opel</strong> GmbH/AG geschlossene Vereinbarungen:<br />
Das „Engineering Service Agreement“<br />
(ESA) und das „Technology License Agreement“<br />
(TLA).<br />
§ 3 Produktverantwortung<br />
1. <strong>Opel</strong>/Vauxhall Produktstärken/DNA<br />
Das Design und die Definition der <strong>Opel</strong>/Vauxhall<br />
Produkt-DNA – den strategischen Produktstärken<br />
und der Produktplazierung im<br />
Vergleich zum Wettbewerb – wird von der Geschäftsführung<br />
der Adam <strong>Opel</strong> GmbH/dem<br />
Vorstand der Adam <strong>Opel</strong> AG entwickelt, mit<br />
dem Produktplanungsausschuss beraten und<br />
abschließend im Aufsichtsrat beschlossen.<br />
Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung<br />
des Aufsichtsrates.<br />
2. Produktportfolio<br />
Der <strong>Opel</strong>/Vauxhall Produktportfolioplan wird<br />
durch die Geschäftsführung der Adam <strong>Opel</strong><br />
GmbH/den Vorstand der Adam <strong>Opel</strong> AG erstellt<br />
und einem neu einzurichtenden Produktplanungsausschuss<br />
des Aufsichtsrats zur Beratung<br />
vorgelegt. Die abschließende Genehmigung<br />
des Produktportfolioplans erfolgt im<br />
Aufsichtsrat. Wesentliche Änderungen des<br />
Produktportfolioplans bedürfen einer erneuten<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Portfolioplan<br />
enthält auch Informationen über die<br />
Entwicklungsverantwortung bzw. Zukauf von<br />
strategischen Technologien. Prozessänderungen<br />
bzw. Änderungen an IT-Systemen, die<br />
einen nachhaltigen Einfluss auf die Effizienz<br />
des ITEZ haben, bedürfen der Zustimmung<br />
des Aufsichtsrates.<br />
3. Entwicklungsplan<br />
Der Entwicklungsplan zeigt die Entwicklungsprojekte<br />
des ITEZ, sowohl für die Marke <strong>Opel</strong>/<br />
Vauxhall, als auch für den globalen GM Entwicklungsverbund<br />
oder andere Konzernmarken.<br />
Er wird durch die Geschäftsleitung der<br />
Produktentwicklung in Zusammenarbeit mit<br />
der globalen Entwicklungsorganisation erstellt<br />
und einmal jährlich im Aufsichtsrat vorgestellt.<br />
Die sich daraus resultierende Personalplanung<br />
wird zwei Mal jährlich im Rahmen der betrieblichen<br />
Mitbestimmung festgelegt.<br />
§ 4 Entwicklungskompetenz und<br />
Entwicklungsverantwortung/-ausführung<br />
1. Entwicklungskompetenz<br />
Die Geschäftsführung der Adam <strong>Opel</strong> GmbH/<br />
der Vorstand der Adam <strong>Opel</strong> AG verpflichtet<br />
sich, die notwendigen Voraussetzungen zu<br />
schaffen, dass das ITEZ auch künftig in der<br />
Lage ist, „Gesamtfahrzeuge“, komplette Antriebsstränge<br />
einschließlich alternativer Antriebe<br />
und Zukunftstechnologien zu entwickeln<br />
und zu erforschen. Dies wird gewährleistet<br />
durch die enge Zusammenarbeit mit<br />
der globalen GM Entwicklungsorganisation<br />
bei elektrischen Antrieben, wie Batterie- und<br />
Brennstoffzellentechnologie.<br />
2. Entwicklungsverantwortung und<br />
-ausführung<br />
Das ITEZ hat die volle Verantwortung und<br />
Zuständigkeit für alle Fahrzeuge der Marke<br />
<strong>Opel</strong>/Vauxhall sowie die dazugehörigen Antriebe.<br />
D.h. Marketing, Planning und das ITEZ<br />
haben insbesondere die Verantwortung, Anforderungen<br />
zu definieren, die Einhaltung<br />
dieser Anforderungen über die Entwicklungszeit<br />
zu verfolgen, die entsprechend notwendigen<br />
Ressourcen zur Verfügung zu stellen<br />
und sicher zu stellen, dass diese Fahrzeuge<br />
der „<strong>Opel</strong>/Vauxhall DNA“ entsprechen. Das<br />
ITEZ muss bei den entsprechenden Meilensteinen<br />
zustimmen.<br />
Zur Sicherstellung der <strong>Opel</strong>/Vauxhall DNA<br />
führt das ITEZ mindestens die finale Integration/Fahrzeugvalidierung<br />
für alle Fahrzeuge<br />
der Marken <strong>Opel</strong> und Vauxhall durch.<br />
Das ITEZ wird gleichsam als zuverlässiger Partner<br />
Architekturen, Fahrzeuge und Antriebe für<br />
andere GM Marken innerhalb des GM Entwicklungsverbundes<br />
entwickeln bzw. die anderen<br />
GM Entwicklungszentren unterstützen.<br />
Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit sowie<br />
der spezifischen regionalen Kundenanforderungen<br />
wird die Entwicklungstätigkeit des ITEZ<br />
mit besonderem Fokus auf die Kernprojekte<br />
der <strong>Opel</strong>/Vauxhall Modellpalette ausgerichtet.<br />
Das ITEZ hat aktuell und zukünftig die volle<br />
Entwicklungsverantwortung für mindestens<br />
eine Fahrzeugarchitektur, derzeit für die<br />
aktuelle und zukünftige „Global Compact<br />
Vehicle“ und „Global Compact High Roof<br />
Vehicle“ Generation.<br />
Der Bereich Powertrain des ITEZ hat aktuell<br />
und zukünftig die Entwicklungsverantwortung<br />
für die Basisentwicklung der kleinen und mittleren<br />
Benzinmotoren, die Basisentwicklung<br />
der kleinen und mittleren Dieselmotoren, die<br />
Basisentwicklung der manuellen Getriebe sowie<br />
die spezifischen Applikationen für alle<br />
Anwendungen in <strong>Opel</strong>/Vauxhall Fahrzeugen<br />
und die Powertrain Integration in alle <strong>Opel</strong>/<br />
Vauxhall Fahrzeuge.<br />
Weiterhin hat das ITEZ die Fertigungsplanungsverantwortung<br />
für Fahrzeuge und Antriebsstränge<br />
soweit es die Kapazität der<br />
entsprechenden Bereiche zulässt.<br />
Für den Fall der Vergabe von Arbeiten an externe<br />
Entwicklungsdienstleister durch das ITEZ<br />
gilt die Regel strategische Arbeiten vorrangig<br />
im ITEZ intern durchführen zu lassen.<br />
3. GTO und ITEZ<br />
Über die anwendbaren GTO Regeln hinaus<br />
kann die Geschäftsführung der Adam <strong>Opel</strong><br />
GmbH/der Vorstand der Adam <strong>Opel</strong> AG entscheiden,<br />
ob Entwicklungsprojekte über GTO<br />
oder eigenständig finanziert werden. Gleiches<br />
gilt für den externen Zukauf von Entwicklungsleistungen,<br />
<strong>Opel</strong>/Vauxhall Modellen und<br />
Powertrains, um das beschlossene Produkt<br />
Portfolio umzusetzen. Der daraus resultierende<br />
Einsatz von Ressourcen (Workload) wird<br />
mit GTO abgestimmt.
Es muss von der Geschäftsführung der Adam<br />
<strong>Opel</strong> GmbH/dem Vorstand der Adam <strong>Opel</strong> AG<br />
sichergestellt werden, dass die Adam <strong>Opel</strong><br />
GmbH/AG jederzeit und in allen Fällen Zugriff<br />
auf die für <strong>Opel</strong>/Vauxhall relevanten Technologien<br />
und das geistige Eigentum (Patente, IP) hat.<br />
§ 5 Flexibilisierung zur Erhöhung der<br />
Entwicklungskapazität<br />
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die<br />
Notwendigkeit besteht, die Entwicklungskapazität<br />
der <strong>Opel</strong>/Vauxhall Produktentwicklung<br />
durch Flexibilisierung zu erhöhen. Dies soll<br />
durch einen Mix aus umfassender Arbeitszeitflexibilisierung,<br />
Einstellungen und Erhöhung<br />
der Anzahl der 40-Stundenverträge erreicht<br />
werden. Die Tarifparteien sind sich einig, dass<br />
für den fachlichen Geltungsbereich bis zum<br />
Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung § 2<br />
Nr. 1 S. 7 MTV keine Anwendung findet. Die<br />
Präambel<br />
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die<br />
Notwendigkeit besteht, die Entwicklungskapazität<br />
der <strong>Opel</strong>/Vauxhall Produktentwicklung<br />
durch Flexibilisierung zu erhöhen. Hierzu wird<br />
zeitlich befristet ein Mix aus Flexibilisierung,<br />
Betriebsparteien regeln in einer Betriebsvereinbarung<br />
Einzelheiten bezüglich der Anzahl<br />
der Beschäftigten mit erhöhter Arbeitszeit,<br />
Bedingungen für ein entsprechendes Vertragsangebot<br />
und Mitteilungspflichten des Arbeitgebers<br />
und Kontrollrechte des Betriebsrates.<br />
§ 6 Schlussbestimmungen und<br />
Auslegungsfragen<br />
1. Behandlung von Auslegungsfragen<br />
Über eventuelle Auslegungsfragen bei der<br />
Anwendung dieser Vereinbarung berät eine<br />
aus jeweils zwei Vertretern der Arbeitnehmerund<br />
Arbeitgeberseite paritätisch besetzte<br />
Kommission, mit dem Ziel der Einigung.<br />
2. Schlussbestimmungen und<br />
Kündigungsfrist<br />
Diese Vereinbarung tritt zum 01.10.2010 in<br />
Kraft und kann erstmalig zum 31.12.2015 mit<br />
einer Kündigungsfrist von 4 Monaten schriftlich<br />
gekündigt werden. Eine Nachwirkung besteht<br />
nicht.<br />
Ein Monat vor der Kündigung des <strong>Tarifvertrag</strong>es<br />
durch die Bezirksleitung der IG-Metall ist<br />
die/der Vorsitzende des Betriebsrates über eine<br />
etwaige Kündigungsabsicht und die hierfür<br />
tragenden Gründe schriftlich zu informieren.<br />
Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />
ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein<br />
oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren,<br />
so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen<br />
Bestandteile der Vereinbarung nicht berührt<br />
werden. Anstelle der unwirksamen Regelung<br />
treffen die Parteien – soweit erforderlich – eine<br />
Regelung, die dem Gewollten möglichst nahe<br />
kommt.<br />
Rüsselsheim, den 26.08.2010<br />
Unterschriften<br />
BV 2010/0198/I<br />
Flexibilisierung zur Erhöhung der Entwicklungskapazität<br />
Zwischen der<br />
Adam <strong>Opel</strong> GmbH, der General Motors Powertrain Germany GmbH<br />
und dem Betriebsrat Rüsselsheim, Betriebsrat Testzentrum Dudenhofen<br />
wird Bezug nehmend auf § 5 der Tarifvereinbarung ITEZ folgende Betriebsvereinbarung abgeschlossen:<br />
Einstellungen sowie Erhöhung der Anzahl der<br />
40-Stunden-Verträge vereinbart. Eine Erhöhung<br />
der Anzahl der 40-Stunden-Verträge<br />
darf nicht zu einer Vermeidung oder Reduzierung<br />
notwendiger und realisierbarer Einstellungen<br />
sowie zu Personalreduzierungen führen<br />
oder als Entgeltanreiz genutzt werden.<br />
Die einschränkende Quote für den Abschluss<br />
von Arbeitsverträgen mit einer wöchentlichen<br />
Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden gem. § 2<br />
Nr. 1 S. 7 des Manteltarifvertrages der hessischen<br />
Metall- und Elektroindustrie wird gem.<br />
der nachfolgenden Regelungen ersetzt:<br />
1. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten<br />
der Bereiche Produktentwicklung<br />
(ENG), Manufacturing Engineering (die entsprechenden<br />
Kostenstellen sind in Anhang 1 zu<br />
dieser Betriebsvereinbarung aufgenommen),<br />
Design (CRD), Programm Management (GPM),<br />
VLEs (Vehicle Line Executives) und Planning<br />
(PLN) sowohl für die Fahrzeug- als auch für die<br />
Powertrainentwicklung (ENP) und das Aftersales<br />
Engineering (ASE) der Adam <strong>Opel</strong> GmbH.<br />
2. Arbeitszeiten sind vollständig zu erfassen<br />
und zu dokumentieren.<br />
3. Mit Beschäftigten im Geltungsbereich dieses<br />
<strong>Tarifvertrag</strong>es können vertraglich bis zu 5<br />
Stunden Arbeitszeit pro Woche zusätzlich zur<br />
tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart<br />
werden. Lehnen Beschäftigte eine solche<br />
Vereinbarung ab, so darf ihnen daraus kein<br />
Nachteil entstehen.<br />
Wünscht ein Beschäftigter eine solche Vereinbarung,<br />
kann dies aus betrieblichen Gründen<br />
oder aus Gründen der Qualifikation abgelehnt<br />
werden.<br />
4. Die Geschäftsleitung stellt dem Betriebsrat<br />
einmal im Jahr das Produktprogramm, den<br />
Entwicklungsplan und das sich hieraus ergebende<br />
Arbeitsvolumen (Workload) für die Bereiche<br />
Produktentwicklung, Powertrainentwicklung,<br />
Design, Manufacturing Engineering<br />
(Anhang 1) sowie für die Restbereiche des<br />
ITEZ (siehe § 1 Ziffer 2 Absatz 1 des <strong>Tarifvertrag</strong>es<br />
ITEZ vom 26.08.2010) vor. Des Weiteren<br />
wird dem Betriebsrat auf Basis des Workloads<br />
die Personalplanung vorgestellt. Dies beinhaltet<br />
auch den Personalausgleich durch Neueinstellungen<br />
für Abgänge infolge von Altersteilzeit<br />
bis zum Jahr 2013. Für das Jahr 2010<br />
hat die Geschäftsleitung dem Betriebsrat den<br />
Personalausgleich für Abgänge infolge von<br />
Altersteilzeit bereits vorgestellt. (Sämtliche<br />
bereits vorgenommene Einstellungen: 356;<br />
noch geplante Einstellungen: 90).<br />
Gleichzeitig wird dem Betriebsrat die Anzahl<br />
der bestehenden 40-Stundenverträge vorgestellt<br />
und es werden mit ihm die geplanten<br />
40-Stundenverträge beraten und dementsprechend<br />
die Quote der 40-Stundenverträge<br />
gemeinsam festgelegt.<br />
Kommt es im Laufe des Jahres zu einer signifikanten<br />
Änderung des Workloads und/oder<br />
der Personalplanung wird/werden diese Änderung/en<br />
und die sich daraus ergebenden<br />
Auswirkungen mit dem Betriebsrat beraten<br />
und der Plan wird entsprechend angepasst.<br />
5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass<br />
die 40-Stundenverträge jeweils für ein Jahr<br />
befristet werden. Die Jahresfrist beginnt mit<br />
Vertragsabschluss. Während der Vertragslaufzeit<br />
kann die vereinbarte Arbeitszeit auf<br />
Wunsch des Beschäftigten oder des Arbeitgebers<br />
mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten<br />
auf die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit<br />
geändert werden, es sei denn, sie wird einvernehmlich<br />
früher geändert. Die Vergütung wird<br />
entsprechend angepasst.<br />
Wird die vereinbarte Arbeitszeit bis zum Ablauf<br />
des 40-Stundenvertrages nicht auf die tarifliche<br />
wöchentliche Arbeitszeit geändert, verlängert<br />
sich der Vertrag automatisch jeweils um ein<br />
weiteres Jahr. Die Möglichkeit zur Reduzierung<br />
der Arbeitszeit mit einer Ankündigungsfrist von<br />
3 Monaten bleibt für Mitarbeiter und Geschäftsleitung<br />
auch während des jeweiligen Verlängerungszeitraums<br />
erhalten. Dies erfolgt auch abhängig<br />
von der dem Betriebsrat vorgestellten<br />
Personalplanung bei reduzierter Workload.<br />
Vor Einführung von Kurzarbeit oder Durchführung<br />
von Personalanpassungsmaßnahmen<br />
wird die erhöhte Arbeitszeit in den betroffenen<br />
Abteilungen auf die tarifliche wöchentliche<br />
Arbeitszeit zurückgeführt.<br />
6. Die Parteien streben an, den Mitarbeitern<br />
in Zusammenhang mit der erhöhten individuellen<br />
Arbeitszeit die Sammlung eines Wertguthabens<br />
auf ein zu errichtendes Langzeitkonto<br />
anzubieten. Die Geschäftsleitung prüft<br />
derzeit die Modalitäten einer Insolvenzsicherung<br />
und die rechtlichen Voraussetzungen.<br />
7. Schlussbestimmungen und Auslegungsfragen<br />
a) Behandlung von Auslegungsfragen<br />
Über eventuelle Auslegungsfragen bei der<br />
Anwendung dieser Vereinbarung berät eine<br />
aus jeweils zwei Vertretern der Arbeitnehmerund<br />
Arbeitgeberseite paritätisch besetzte<br />
Kommission, mit dem Ziel der Einigung.<br />
b) Schlussbestimmungen und Kündigungsfrist<br />
Diese Vereinbarung tritt zum 01.10.2010 in<br />
Kraft.<br />
Die Betriebsvereinbarung endet automatisch<br />
mit dem <strong>Tarifvertrag</strong> ITEZ vom 26.08.2010,<br />
ohne dass es einer eigenen Kündigung der<br />
Betriebsvereinbarung bedarf. Eine Nachwirkung<br />
ist ausgeschlossen.<br />
Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />
ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein<br />
oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so<br />
soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestandteile<br />
der Vereinbarung nicht berührt werden.<br />
Anstelle der unwirksamen Regelung treffen<br />
die Parteien – soweit erforderlich – eine Regelung,<br />
die dem Gewollten möglichst nahe kommt.<br />
Rüsselsheim, den 26.08.2010