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Betriebsvereinbarung 2010/0196/K - Opel

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<strong>Betriebsvereinbarung</strong> <strong>2010</strong>/<strong>0196</strong>/K<br />

Zukunft Adam <strong>Opel</strong> GmbH<br />

Konzern / Zentrale Arbeitsbeziehungen / AS<br />

Zwischen<br />

1. Adam <strong>Opel</strong> GmbH (“AOG”), General Motors Powertrain Germany GmbH (“Powertrain”),<br />

General Motors Powertrain Kaiserslautern Germany GmbH (“Powertrain KL”), <strong>Opel</strong><br />

Eisenach GmbH (“<strong>Opel</strong> Eisenach”), <strong>Opel</strong> Special Vehicles GmbH („OSV“), GM Europe<br />

GmbH und der <strong>Opel</strong> Live GmbH<br />

- zusammen auch “<strong>Opel</strong>-Gesellschaften”-<br />

einerseits,<br />

2. Betriebsrat Rüsselsheim der AOG,<br />

3. Betriebsrat Bochum der AOG,<br />

4. Betriebsrat Kaiserslautern der AOG,<br />

5. Betriebsrat Testzentrum Dudenhofen der AOG und dem<br />

6. Betriebsrat <strong>Opel</strong> Eisenach<br />

- Betriebsräte -<br />

andererseits<br />

wird zur Umsetzung des Master Agreements vom 31. 05. <strong>2010</strong> folgende<br />

<strong>Betriebsvereinbarung</strong> getroffen:<br />

Präambel<br />

Zwischen den <strong>Opel</strong>-Gesellschaften und den Betriebsräten besteht Einigkeit darüber,<br />

dass alle Betriebsparteien zusammenarbeiten, um einen nachhaltigen wirtschaftlichen<br />

Business Plan für <strong>Opel</strong> sozial verantwortlich umzusetzen und damit die Grundlage für<br />

Seite: 1


zukünftige Profitabilität und Wachstum von <strong>Opel</strong> sowie die Sicherheit der Arbeitsplätze<br />

zu schaffen.<br />

Es ist erklärtes Ziel der Betriebsparteien, die Zukunftsfähigkeit der <strong>Opel</strong>-Standorte in<br />

Deutschland zu stärken, Beschäftigung langfristig zu sichern, Personal zu qualifizieren<br />

und jungen Menschen eine Zukunftsperspektive zu bieten.<br />

Darüber hinaus teilen die Betriebsparteien die gemeinsame Überzeugung und werden<br />

umgehend entsprechende Maßnahmen ergreifen, eine neue Unternehmenskultur zu<br />

schaffen auf der Basis einer Gewinnorientierung, Transparenz, gegenseitigem Respekt<br />

und Einbeziehung der Mitarbeiter.<br />

Teil 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Betriebsvereinbarung</strong> gilt für alle Arbeitnehmer i. S. des<br />

Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebe der im Rubrum bezeichneten<br />

<strong>Opel</strong>-Gesellschaften.<br />

Teil 2<br />

Zugeständnisse der Arbeitnehmerseite<br />

§ 1<br />

Reduzierung des Personals und der Personalkosten<br />

Den Parteien ist bewusst, dass eine Reduzierung des Personals und der Personalkosten<br />

notwendig ist. Neben der Reduzierung des Personals wird dabei eine zusätzliche<br />

Personalkostenreduzierung, bestehend aus tariflichen und betrieblichen Anteilen in<br />

Höhe von insgesamt durchschnittlich 176,8 Mio. € p.a. in Deutschland (265 Mio. € in<br />

Europa) zugrunde gelegt, zu der sich die unterzeichnenden Betriebsparteien im<br />

Zusammenwirken mit den Parteien des Tarifvertrags „Zukunft Adam <strong>Opel</strong> GmbH“<br />

verpflichten. Erforderlich ist es dabei, eine faire Verteilung der Arbeitnehmerbeiträge in<br />

Europa zu erreichen, um <strong>Opel</strong>/Vauxhall wieder wirtschaftlich zu stärken und somit auch<br />

Beschäftigung in der Zukunft zu sichern.<br />

§ 2<br />

Personalreduzierung<br />

Der standortspezifisch von der Geschäftsleitung als erforderlich angesehene<br />

Personalabbau ergibt sich aus Anlage 1. Im Übrigen wird auf die Rahmenvereinbarung<br />

„Personalplanung Deutschland“ vom 31.5.<strong>2010</strong> verwiesen.<br />

§ 3<br />

Seite: 2


Personalkostenreduzierung<br />

(1) Die <strong>Opel</strong>-Prämie und die AOZ werden bis zum 31.01.2012 nicht um 2,7 % erhöht.<br />

(2) Die den tariflichen Anspruch auf „tarifliche betriebliche Sonderzahlung“<br />

übersteigende freiwillige betriebliche Weihnachtsgratifikation für die Jahre <strong>2010</strong> und<br />

2011 wird auf 50 % der derzeit bestehenden Regelung reduziert. Soweit durch<br />

<strong>Betriebsvereinbarung</strong> eine Verstetigung des Weihnachtsgeldes für bestimmte<br />

Mitarbeitergruppen vorgesehen ist, wird eine entsprechende Kürzung vorgenommen.<br />

(3) Für die Führungskräfte der Ebene 2 und 3 wird das Urlaubsgeld für die Jahre <strong>2010</strong><br />

und 2011 auf 50 % der derzeit bestehenden Regelung reduziert. Ab dem Jahr 2012<br />

gelten wieder die bisherigen Regelungen. Soweit durch <strong>Betriebsvereinbarung</strong> eine<br />

Verstetigung des Urlaubsgeldes für die Beschäftigten vorgesehen ist, reduziert sich der<br />

Anspruch auf Zahlung des Urlaubsgeldes entsprechend.<br />

§ 4<br />

Sonstige Maßnahmen zur Erreichung des Einsparungsziels<br />

(1) Um das Erreichen des gesamten Einsparziels von auf tariflicher und betrieblicher<br />

Ebene insgesamt 176,8 Mio. Euro p. a. bis 2014 im Durchschnitt sicherzustellen, werden<br />

auch die übrigen in Anlage 2 definierten cash-relevanten Maßnahmen, die in die<br />

Zuständigkeit der Betriebsparteien fallen (z.B. <strong>2010</strong> Economics, Anrechnung<br />

Zukunftsvertrag, Task Force Initiativen, Einsparungen durch Kurzarbeit,<br />

Pensionseffekte), umgesetzt.<br />

(2) Die Sprechverpflichtungen in 2012 bis 2014 sind als Platzhalter zu verstehen, um das<br />

Erreichen des gesamten Einsparziels von auf tariflicher und betrieblicher Ebene<br />

insgesamt 176,8 Mio. Euro p.a. im Durchschnitt sicherzustellen.<br />

(3) Abweichende Arbeitnehmerbeiträge aus einem Jahr werden auf das Folgejahr bzw.<br />

die Folgejahre übertragen.<br />

Teil 3<br />

Gegenleistungen der Arbeitgeberseite<br />

§ 5<br />

Beschäftigungssicherung<br />

Nach Umsetzung der Anlage 1 wird die Adam <strong>Opel</strong> GmbH bis zum 01.01.2015 keine<br />

betriebsbedingten Kündigungen aussprechen.<br />

Seite: 3


§ 6<br />

Einsparungsbeitrag des Managements<br />

Die Adam <strong>Opel</strong> GmbH verpflichtet sich, einen Einsparungsbeitrag des Managements<br />

gemäß Anlage 2 zu erbringen.<br />

§ 7<br />

Gewinnbeteiligung<br />

Die Adam <strong>Opel</strong> GmbH sagt eine Gewinnbeteiligung nach Maßgabe des Framework<br />

Agreement on Profit Participation (Anlage 3) für die Mitarbeiter der<br />

<strong>Opel</strong>-Gesellschaften zu.<br />

§ 8<br />

Produktzusagen<br />

(1) Es ist das gemeinsame Interesse der Betriebsparteien, die Wettbewerbsfähigkeit des<br />

Unternehmens durch außergewöhnliche Produkte zu stärken. Die Parteien haben die<br />

folgenden Produkte bestimmt, zu deren Umsetzung sich <strong>Opel</strong>/Vauxhall nach einem<br />

bestimmten Zeitplan verpflichtet:<br />

(1) Cabrio<br />

(2) Insignia - Vorziehen der Einführung von 2016 auf 2015 Insignia (oder falls<br />

nicht möglich Facelift mit Umstellung auf Euro 6 und visueller Änderung)<br />

(3) <strong>Opel</strong> Junior<br />

(4) SGE (Small Gas Engine)<br />

(5) Die positive Entscheidung bis zum Jahr 2014 über das Nachfolgemodell des<br />

Combo<br />

(2) Die definierten Produkte können einvernehmlich durch gleichwertige Produkte ersetzt<br />

werden, wenn es die Situation des Unternehmens und der Markt erfordern. Für jedes der<br />

ausgewählten Produkte (1) bis (4) gelten in den Jahren 2011 bis 2014 die nachfolgenden<br />

„Meilensteine“:<br />

(1) 25 % des geplanten Kapital- und Engineeringinvestments getätigt<br />

(2) 50 % des geplanten Kapital- und Engineeringinvestments getätigt<br />

(3) Start der regulären Fahrzeugproduktion<br />

Die Entscheidung zum Nachfolgemodell des Combos ist ein gesonderter Meilenstein.<br />

§ 9<br />

Sicherheiten (Collaterals)<br />

Seite: 4


<strong>Opel</strong>/ Vauxhall wird die Verpflichtungen gemäß § 8 entsprechend der Regelungen im<br />

Meilensteinsicherungsvertrag (Anlage 4) sichern. Die berechtigten Mitarbeiter erwerben<br />

unmittelbar das Recht, den ihnen zustehenden Anteil zu fordern.<br />

§ 10<br />

Investitions- und Produktentscheidungen für die einzelnen Standorte<br />

Es besteht Einvernehmen, dass für die Zukunftsfähigkeit der <strong>Opel</strong>-Standorte in<br />

Deutschland innovative Produkte auf höchstem Niveau erforderlich sind. Um dieses<br />

Niveau zu erhalten und weiter auszubauen, soll die Produktverantwortung in<br />

Deutschland für europaweite <strong>Opel</strong>-Produkte gestärkt werden. Des Weiteren sind zur<br />

Beschäftigungssicherung Investitions- und Produktentscheidungen für die einzelnen<br />

Standorte erforderlich. Die <strong>Opel</strong>-Gesellschaften verpflichten sich daher rechtsverbindlich<br />

zu folgenden Zusagen:<br />

(1) Standort Kaiserslautern<br />

Der Standort Kaiserslautern wird zu einem Kompetenzzentrum für Press- und<br />

Komponentenfertigung ausgebaut. Um die Wettbewerbsfähigkeit auf das Niveau<br />

anderer Press- und Komponentenlieferanten zu erhöhen, werden Geschäftsleitung und<br />

Betriebsrat geeignete Maßnahmen umsetzen, die zu einer deutlichen Verbesserung der<br />

Produktivität und Reduzierung der Kosten führen. Details werden in einer separaten BV<br />

geregelt. Teil dieses Konzeptes sind vier zusätzliche, wettbewerbsfähige Pressenstraßen,<br />

die in Kaiserslautern installiert werden. Für die Dauer dieser Vereinbarung erhält<br />

Kaiserslautern ein Recht des letzten Angebots für die in Kaiserslautern geplanten Teile.<br />

Der derzeit in Kaiserslautern gefertigte B-DieselMotor wird auf Emissionsnorm „EURO 6“<br />

umgestellt und weiter gefertigt. Der Standort Kaiserslautern ist einer der potentiellen<br />

Standorte für die Produktion des neuen Midsize Diesel Motors (MDE) und nimmt am<br />

Bieterprozess teil. Die Entscheidung erfolgt auf Grund wirtschaftlicher Kriterien.<br />

(2) Standort Bochum<br />

Das Werk Bochum wird auf die globale Delta-Architektur umgestellt. Basierend auf der<br />

globalen Delta-Architektur wird der neue Van für <strong>Opel</strong>/ Vauxhall ab 2011 exklusiv in<br />

Bochum gebaut. Der jetzige Zafira wird ebenfalls weiter gefertigt. Die Produktion für<br />

beide Modelle erfolgt im 3-Schicht-Betrieb mit angepasster Kapazität von 33 Wagen<br />

pro Stunde.<br />

Sollte es erforderlich sein, über den derzeitigen Planungsstand hinaus in einem weiteren<br />

Werk für den Astra Caravan oder andere Modelle des GCV eine zusätzliche Kapazität in<br />

Europa zu errichten, dann wird dies in Bochum durchgeführt.<br />

Bei entsprechendem Volumen kann die Kapazität auf bis zu 55 jph ausgeweitet werden.<br />

Falls auf der Basis des Zafira ein weiteres Produkt mit Elektroantrieb entwickelt wird,<br />

Seite: 5


dann ist Bochum der favorisierte , wenn Standort die wirtschaftlichen Anforderungen<br />

erfüllt werden.<br />

Die Produktion des F13 Getriebes in Bochum wird bis Ende 2011 verlängert.<br />

(3) Standort Rüsselsheim<br />

(a) Werk Rüsselsheim<br />

Das Werk Rüsselsheim erhält den Auftrag zur Fertigung der PKWs auf Basis der derzeit<br />

bestehenden Global Midsize Plattform.<br />

Zusätzlich wird eine Astra HB5 Flexibilität im Jahr 2011 eingerichtet. Um eine gute<br />

Auslastung aller Astra Werke in Europa zu gewährleisten, erhält das Werk Rüsselsheim<br />

über die Jahre 2012 bis 2014 einen durchschnittlichen Anteil von 50 % des Astra HB 5<br />

Volumens. Der Anteil an Astra HB 5 in 2011 ist abhängig von der Anlaufplanung und<br />

wird sich zwischen 20 und 25% bewegen.<br />

Das F 40/F 50 Getriebe wird exklusiv am Standort Rüsselsheim für den europäischen<br />

<strong>Opel</strong>/Vauxhall Bedarf gefertigt.<br />

(b) Engineering<br />

Das Internationale Technische Entwicklungszentrum (ITEZ) erhält die volle<br />

Entwicklungsverantwortung für die Architektur "Global Compact Vehicle" (GCV) und<br />

Global Compact High Roof Vehicle (MPV/SUV). Die Entwicklungstätigkeit des ITEZ wird<br />

unter Berücksichtigung der Auslastungsgrundsätze (Workshare Principles) mit<br />

besonderem Fokus auf die Kernprojekte der <strong>Opel</strong>/Vauxhall Modellpalette ausgerichtet.<br />

Einzelheiten werden in einem gesonderten Vertrag geregelt.<br />

Das Testzentrum in Dudenhofen wird in gleichem Umfang wie bisher ausgelastet.<br />

(4) Standort Eisenach<br />

In Eisenach werden im Zeitraum <strong>2010</strong> bis 2013 alle HB3 des laufenden Modells bis zu<br />

einem Volumen von maximal 30 % des gesamten Eisenach und Zaragoza Volumens<br />

gefertigt. Dies erfolgt im 3-Schicht-Betrieb, solange es wirtschaftlich sinnvoll ist. Ab<br />

Anlauf des Nachfolgers des aktuellen Modells erfolgt die Volumensverteilung zwischen<br />

Zaragoza und Eisenach auf der Basis des in beiden Werken gefertigten<br />

Gesamtvolumens nach dem bereits vereinbarten Verteilungsschlüssel (Zaragoza 72 % /<br />

Eisenach 28 %). Die Produktion des Nachfolgemodells erfolgt im 3-Schicht-Betrieb,<br />

solange es wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />

Der Standort Eisenach ist, basierend auf den derzeitigen Planungen und dem<br />

Projektfortschritt im GDVP potenzieller Standort für die Produktion des neuen <strong>Opel</strong><br />

Juniors.<br />

Seite: 6


Teil 4<br />

Schlussbestimmungen<br />

§ 11<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Diese <strong>Betriebsvereinbarung</strong> tritt mit Wirksamwerden des<br />

Meilensteinsicherungsvertrags in Kraft, abweichend davon tritt § 3 rückwirkend zum<br />

31.05.<strong>2010</strong> in Kraft.<br />

(2) Die <strong>Betriebsvereinbarung</strong> endet automatisch mit dem Tarifvertrag Zukunft Adam<br />

<strong>Opel</strong> GmbH vom 26.08.<strong>2010</strong>, ohne dass es einer eigenen Kündigung der<br />

<strong>Betriebsvereinbarung</strong> bedarf. Eine Nachwirkung ist ausgeschlossen.<br />

(3) Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (erhebliche Steigerung der<br />

Inflationsrate, Nachfrageeinbruch am Automobilmarkt etc.) oder die dieser<br />

Vereinbarung zugrundeliegenden Grundannahmen wesentlich verändern, werden die<br />

Parteien einvernehmlich Lösungen über weitere Maßnahmen suchen.<br />

(4) Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam<br />

sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der<br />

übrigen Bestandteile der Vereinbarung nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen<br />

Regelung treffen die Parteien - soweit erforderlich - eine Regelung, die dem Gewollten<br />

möglichst nahe kommt.<br />

(5) Alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung sind rechtsverbindlich und<br />

klagbar.<br />

(6) Ausschließlich zuständig ist das ArbG Darmstadt.<br />

Rüsselsheim, den 26.08.<strong>2010</strong><br />

Für die Geschäftsleitung<br />

Für die Betriebsräte<br />

_____________________<br />

Holger Kimmes<br />

Vice President Personnel<br />

Mitglied der Geschäftsführung<br />

und Arbeitsdirektor<br />

____________________<br />

Klaus Franz<br />

Vorsitzender Betriebsrat Rüsselsheim<br />

Seite: 7


____________________________<br />

Anton Meurer<br />

General Motors Powertrain GmbH<br />

Vincent Kerkhof<br />

____________________<br />

Rainer Einenkel<br />

Vorsitzender Betriebsrat Bochum<br />

____________________________<br />

Anja Kleyboldt Anton Meurer<br />

General Motors Powertrain Kaiserslautern<br />

Germany GmbH<br />

____________________<br />

Alfred Klingel<br />

Vorsitzender Betriebsrat Kaiserslautern<br />

________________________<br />

Michael Lewald Wolfgang Rentsch<br />

Geschäftsführer<br />

<strong>Opel</strong> Eisenach GmbH<br />

_____________________<br />

Klaus Kapsreiter<br />

Vorsitzender Betriebsrat Testzentrum Dudenhofen<br />

________________________<br />

Heinz-Rudolf Wagener Imelda Labbé<br />

Geschäftsführer<br />

GM Europe GmbH<br />

_______________________<br />

Harald Lieske<br />

Vorsitzender Betriebsrat <strong>Opel</strong> Eisenach<br />

________________________<br />

Juergen Keller<br />

Geschäftsführer<br />

<strong>Opel</strong> Special Vehicles GmbH<br />

________________________<br />

Dieter Krocker Rembert Koch<br />

<strong>Opel</strong> Live GmbH<br />

Seite: 8

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