06.05.2014 Aufrufe

Museum und Rechtsfragen - Oberösterreichischer Museumsverbund

Museum und Rechtsfragen - Oberösterreichischer Museumsverbund

Museum und Rechtsfragen - Oberösterreichischer Museumsverbund

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Museum</strong>swesens kann beim Österreichischen<br />

Nationalkomitee von ICOM angefordert werden.<br />

(7)<br />

Die „UN-Konvention über die biologische Vielfalt“<br />

(8) führt uns zum nächsten „Rechtsbereich“,<br />

den es zu beleuchten gilt, nämlich den nationalen<br />

<strong>und</strong> internationalen Kulturgüterschutz.<br />

Der Schutz des Kulturgutes ist heute weltweit ein<br />

wichtiges Anliegen, da die Bedeutung des Kulturgutes<br />

als Symbol nationaler bzw. regionaler Identitäten<br />

erkannt worden ist. Durch die immer stärker<br />

wachsende internationale Vernetzung auf<br />

wirtschaftlichem, technischem <strong>und</strong> kulturellem<br />

Gebiet sind Kulturgüter auch als Zeugen eines<br />

Weltkulturerbes zu betrachten. Jede Vernichtung<br />

von Kulturgut wird daher als besonders schmerzlich<br />

empf<strong>und</strong>en, weil erkennbar wird, dass mit<br />

jedem Verlust an Kulturgütern auch die Geschichte<br />

<strong>und</strong> das Erbe der gesamten Menschheit<br />

um ein Stück ärmer geworden sind.<br />

Kulturgüterschutz bedeutet auch, Gefahren für<br />

Kulturgüter rechtzeitig zu erkennen, sie abzuwenden,<br />

unmittelbar bedrohtes Kulturerbe vor Beschädigung<br />

oder Vernichtung zu retten <strong>und</strong> es für<br />

die folgenden Generationen zu bewahren.<br />

Eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen wurde<br />

auf nationaler <strong>und</strong> internationaler Ebene getroffen,<br />

um die Gefährdung oder Zerstörung von Kulturgütern<br />

im Kriegsfall sowie in Friedenszeiten zu<br />

vermeiden.<br />

Im internationalen Bereich gibt es mit der<br />

„Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut<br />

bei bewaffneten Konflikten“ (9) aus dem Jahr<br />

1954 (mit Zusatzprotokoll 1999) <strong>und</strong> dem<br />

„Übereinkommen zum Schutz des Kultur- <strong>und</strong><br />

Naturerbes von Paris“ (10) (Welterbe-Konvention)<br />

1972, um nur zwei Beispiele zu nennen, wesentliche<br />

Gr<strong>und</strong>lagen.<br />

Die „Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut<br />

bei bewaffneten Konflikten“ ist ein völkerrechtlicher<br />

Vertrag, der 1954 mit dem Ziel abgeschlossen<br />

wurde, Kulturgut während eines Krieges<br />

oder bewaffneten Konfliktes vor Zerstörung<br />

oder Beschädigung sowie Diebstahl, Plünderung<br />

<strong>und</strong> anderen Formen einer widerrechtlichen Inbesitznahme<br />

zu schützen. (11)<br />

Die Leitgedanken der Konvention sowie die Motivation<br />

für ihren Abschluss sind in der Präambel<br />

zusammengefasst, die unter anderem besagt, „…<br />

dass jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig<br />

welchem Volke es gehört, eine Schädigung des<br />

kulturellen Erbes der ganzen Menschheit bedeutet,<br />

weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der<br />

Welt leistet …“ (12)<br />

Kulturgut wird dabei definiert als „bewegliches<br />

oder unbewegliches Gut, das für das kulturelle<br />

Erbe der Völker von großer Bedeutung ist“. (13)<br />

Bewegliches Kulturgut umfasst beispielsweise<br />

Gemälde, Skulpturen, archäologische F<strong>und</strong>e,<br />

Bücher, Manuskripte <strong>und</strong> Archivalien. Als unbewegliches<br />

Kulturgut gelten neben Denkmälern<br />

vor allem Gebäude wie Museen, Bibliotheken,<br />

Archive <strong>und</strong> Bergungsorte, die der Ausstellung,<br />

Nutzung, Verwahrung <strong>und</strong> dem Schutz von beweglichem<br />

Kulturgut dienen.<br />

Schützenswürdiges Kulturgut wird durch das<br />

sog. „Blue Shield“ – Das blaue Schild gekennzeichnet.<br />

Mit Stand vom September 2007 sind<br />

118 Staaten Vertragspartei der Haager Konvention,<br />

darunter auch Österreich.<br />

In Österreich wird der Schutz von Kulturgut bei<br />

bewaffneten Konflikten als Teil des Denkmalschutzes<br />

angesehen <strong>und</strong> unterliegt der Gesetzgebung<br />

des B<strong>und</strong>es. Die Rechtsgr<strong>und</strong>lage dafür<br />

bildet das Österreichische Denkmalschutzgesetz.<br />

(14)<br />

Die Haager Konvention mit ihren Zusatzprotokollen<br />

ist durch die Veröffentlichung im Österreichischen<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt ein Teil des Österreichischen<br />

Rechts geworden. Eine Bestrafung von<br />

Verstößen gegen diese Abkommen ist auf der<br />

Basis des Artikels 9 des B<strong>und</strong>esverfassungsgesetzes<br />

in Zusammenhang mit dem Artikel 64<br />

des Strafgesetzbuches möglich, da die allgemein<br />

anerkannten Regeln des Völkerrechtes als Bestandteile<br />

des B<strong>und</strong>esrechtes zu sehen sind. (15)<br />

Die wichtigsten für den Kulturgüterschutz in<br />

Österreich zuständigen Behörden sind das B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Landesverteidigung, die Abteilung<br />

für Zivilschutz, Krisen- <strong>und</strong> Katastrophenschutzmanagement<br />

des B<strong>und</strong>esministeriums für<br />

Inneres sowie das dem B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Unterricht, Kunst <strong>und</strong> Kultur nachgeordnete B<strong>und</strong>esdenkmalamt.<br />

Die 1980 gegründete Österreichische Gesell-<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!