Oö. Sozialhilferecht - Oberösterreichischer Gemeindebund
Oö. Sozialhilferecht - Oberösterreichischer Gemeindebund
Oö. Sozialhilferecht - Oberösterreichischer Gemeindebund
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
leistungen vor. Für die Berechnung kann – vereinfacht dargestellt - folgendes Grundberechnungsschema<br />
herangezogen werden:<br />
<br />
Summe der Mindeststandards der im<br />
Haushalt lebenden hilfebedürftigen<br />
Personen<br />
- Reduktion beim Wohnkostenanteil<br />
<br />
Eigenes Einkommen der hilfebedürftigen<br />
Person<br />
- allfällige Freibeträge<br />
+ anrechenbares Einkommen Dritter<br />
+ tatsächlich zur Verfügung stehende<br />
Leistungen Dritter<br />
Zu deckende<br />
Mindeststandards<br />
Anrechenbares<br />
Haushaltseinkommen<br />
abzüglich<br />
Monatlicher<br />
Geldleistungsanspruch<br />
Die laufenden monatlichen Mindeststandards, die vorzugsweise zum Monatsersten zugestellt<br />
bzw. überwiesen werden sollen (12 x/Jahr), betragen gemäß § 1 <strong>Oö</strong>. BMSV zum 1. Jänner<br />
2012 für<br />
1. alleinstehende oder alleinerziehende Personen 843,70 €<br />
2. volljährige Personen, die in Haushaltsgemeinschaft leben<br />
a) pro Person 594,40 €<br />
b) ab der dritten leistungsberechtigten volljährigen Person, wenn diese<br />
einer anderen Person im gemeinsamen Haushalt gegenüber unterhaltsberechtigt<br />
ist oder sein könnte 412,60 €<br />
c) pro familienbeihilfebeziehender volljähriger Person, wenn diese<br />
einer anderen Person im gemeinsamen Haushalt gegenüber unterhaltsberechtigt<br />
ist oder sein könnte 194,10 €<br />
3. unterhaltsberechtigte minderjährige Personen, die in Haushaltsgemeinschaft<br />
leben,<br />
a) für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für die ersten<br />
drei minderjährigen Kinder 194,10 €<br />
- 32 -