Oö. Sozialhilferecht - Oberösterreichischer Gemeindebund
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- der Antrag innerhalb von vier Monaten ab Beginn der Hilfeleistung bei der Behörde<br />
eingebracht wird,<br />
- die Person (Einrichtung) die Kosten nach keiner anderen gesetzlichen Vorschrift trotz<br />
angemessener Rechtsverfolgung erhält (also erst subsidiär!) und<br />
- der Hilfebedürftigen einen Anspruch auf diese Leistung gehabt hat.<br />
6. Vereinbarungen mit anderen Bundesländern ( § 62)<br />
Diesbezüglich besteht zwischen allen Bundesländern die sogenannte „Ländervereinbarung“,<br />
die ähnliche Regelungen für den Kostenersatz zwischen dem Land Oberösterreich bzw. den<br />
regionalen Trägern sozialer Hilfe in Oberösterreich und anderen Bundesländern enthält, wie<br />
sie die §§ 41 ff für den Kostenersatz innerhalb Oberösterreichs enthalten. Es werden nur Kosten<br />
ersetzt, auf die ein Rechtsanspruch besteht.<br />
X. Stationäre Einrichtungen (§§ 63 und 64)<br />
Hilfe durch Unterbringung in stationären Einrichtungen wird Heimen, in denen Personen<br />
vorwiegend aufgrund ihrer altersbedingten Betreuungs- und Hilfebedürftigkeit Unterkunft,<br />
Verpflegung und die erforderlichen Betreuung und Hilfe erhalten (Alten- und Pflegeheime)<br />
geleistet.<br />
Alten- und Pflegeheime ( § 63):<br />
Diese Bestimmung sieht Grundsätze für die Alten- und Pflegeheime vor und enthält eine Verordnungsermächtigung,<br />
der mit der <strong>Oö</strong>. Alten- und Pflegeheimverordnung entsprochen wurde.<br />
Allgemein gilt u. a.:<br />
- bei Bedarf sind Möglichkeiten für die Vernetzung und Koordinierung Sozialer Dienste zu<br />
schaffen,<br />
- nach Maßgabe des örtlichen und regionalen Bedarfes sind Kurzzeitpflegeplätze sowie teilstationäre<br />
Dienste (z. B. Tages- oder Nachtpflege) einzurichten,<br />
- Heime müssen hinsichtlich der örtlichen Lage, der baulichen Gestaltung und technischen<br />
Ausstattung den sozialen, pflegerischen, hygienischen und sicherheitsmäßigen Anforderungen<br />
entsprechen und geeignet sein, eine fachgerechte Sozialhilfe zu gewähren.<br />
<strong>Oö</strong>. Alten- und Pflegeheimverordnung<br />
Oberstes Grundprinzip ist das insgesamt betreuungs- und pflegegerechte Heim mit folgenden<br />
Standards:<br />
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