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Oö. Sozialhilferecht - Oberösterreichischer Gemeindebund

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- der Antrag innerhalb von vier Monaten ab Beginn der Hilfeleistung bei der Behörde<br />

eingebracht wird,<br />

- die Person (Einrichtung) die Kosten nach keiner anderen gesetzlichen Vorschrift trotz<br />

angemessener Rechtsverfolgung erhält (also erst subsidiär!) und<br />

- der Hilfebedürftigen einen Anspruch auf diese Leistung gehabt hat.<br />

6. Vereinbarungen mit anderen Bundesländern ( § 62)<br />

Diesbezüglich besteht zwischen allen Bundesländern die sogenannte „Ländervereinbarung“,<br />

die ähnliche Regelungen für den Kostenersatz zwischen dem Land Oberösterreich bzw. den<br />

regionalen Trägern sozialer Hilfe in Oberösterreich und anderen Bundesländern enthält, wie<br />

sie die §§ 41 ff für den Kostenersatz innerhalb Oberösterreichs enthalten. Es werden nur Kosten<br />

ersetzt, auf die ein Rechtsanspruch besteht.<br />

X. Stationäre Einrichtungen (§§ 63 und 64)<br />

Hilfe durch Unterbringung in stationären Einrichtungen wird Heimen, in denen Personen<br />

vorwiegend aufgrund ihrer altersbedingten Betreuungs- und Hilfebedürftigkeit Unterkunft,<br />

Verpflegung und die erforderlichen Betreuung und Hilfe erhalten (Alten- und Pflegeheime)<br />

geleistet.<br />

Alten- und Pflegeheime ( § 63):<br />

Diese Bestimmung sieht Grundsätze für die Alten- und Pflegeheime vor und enthält eine Verordnungsermächtigung,<br />

der mit der <strong>Oö</strong>. Alten- und Pflegeheimverordnung entsprochen wurde.<br />

Allgemein gilt u. a.:<br />

- bei Bedarf sind Möglichkeiten für die Vernetzung und Koordinierung Sozialer Dienste zu<br />

schaffen,<br />

- nach Maßgabe des örtlichen und regionalen Bedarfes sind Kurzzeitpflegeplätze sowie teilstationäre<br />

Dienste (z. B. Tages- oder Nachtpflege) einzurichten,<br />

- Heime müssen hinsichtlich der örtlichen Lage, der baulichen Gestaltung und technischen<br />

Ausstattung den sozialen, pflegerischen, hygienischen und sicherheitsmäßigen Anforderungen<br />

entsprechen und geeignet sein, eine fachgerechte Sozialhilfe zu gewähren.<br />

<strong>Oö</strong>. Alten- und Pflegeheimverordnung<br />

Oberstes Grundprinzip ist das insgesamt betreuungs- und pflegegerechte Heim mit folgenden<br />

Standards:<br />

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