Oö. Sozialhilferecht - Oberösterreichischer Gemeindebund
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I. Einleitung<br />
Die Angelegenheiten der Sozialhilfe sind in Oberösterreich in verschiedenen Gesetzen (und<br />
dazu gehörigen Verordnungen) geregelt.<br />
Dabei handelt es sich in erster Linie um das <strong>Oö</strong>. Sozialhilfegesetz 1998 (<strong>Oö</strong>. SHG 1998),<br />
LGBl. Nr. 82/1998 idF LGBl. Nr. 74/2011, und das <strong>Oö</strong>. Mindestsicherungsgesetz (<strong>Oö</strong>.<br />
BMSG), LGBl. Nr. 74/2011.<br />
In einer gewissen inhaltlichen Verwandtschaft steht auch das Landesgesetz betreffend die<br />
Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen (<strong>Oö</strong>. ChG), LGBl. Nr. 41/2008 idF<br />
LGBl.Nr. 74/2011, das viele Fragestellungen ähnlich wie das <strong>Oö</strong>. Sozialhilfegesetz regelt.<br />
Mittelbar gehört auch das <strong>Oö</strong>. Pflegevertretungsgesetz, LGBl. 88/2004 idF LGBl. Nr.<br />
60/2010, zum <strong>Sozialhilferecht</strong>. Mit diesem Gesetz wurde eine unabhängige Stelle für Beschwerden<br />
bei Streitfällen im Zusammenhang mit einer mangelhaften Unterbringung, Verpflegung<br />
oder Pflege in Einrichtungen nach dem <strong>Oö</strong>. SHG und <strong>Oö</strong>. ChG geschaffen.<br />
Schließlich ist auch das <strong>Oö</strong>. Sozialberuferecht (<strong>Oö</strong>. SBG), LGBl. Nr. 63/2008 idF LGBl. Nr.<br />
92/2009 zu erwähnen, das Berufsbilder regelt, die nach dem <strong>Oö</strong>. SHG (insbesondere im Bereich<br />
Altenarbeit und Familienarbeit) oder dem <strong>Oö</strong>. ChG (insbesondere im Bereich Behindertenarbeit<br />
und Behindertenbegleitung) eingesetzt werden.<br />
Diese sozialhilferechtlichen Normen können im Rechtsinformationssystem<br />
(http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Oberoesterreich/) unter der Index-Nummer 51 nachgelesen werden.<br />
Die nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich auf das <strong>Oö</strong>. SHG (Teil 1) und das <strong>Oö</strong>.<br />
BMSG (Teil 2).<br />
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