Erforderliche Rechnungsmerkmale iSd UStG

Erforderliche Rechnungsmerkmale iSd UStG Erforderliche Rechnungsmerkmale iSd UStG

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06.05.2014 Aufrufe

Erforderliche Rechnungsmerkmale iSd UStG Inhalt: - Allgemeines - Voraussetzungen für umsatzsteuergerechte Rechnungen - Erleichterungen für Kleinbetragsrechnungen Allgemeines Gemeinden sind im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit grundsätzlich zur Vornahme eines Vorsteuerabzugs aus den von ihnen bezogenen Lieferungen und Leistungen berechtigt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs ist insbesondere, dass die Lieferung oder Leistung von einem anderen Unternehmer an den Unternehmensbereich der Gemeinde erbracht wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung iSd § 11 UStG vorliegt. Vorsteuern für Leistungen, die iZm unecht steuerbefreiten Umsätzen der Gemeinde stehen (zB umsatzsteuerfreie Vermietung und Verpachtung, steuerfreier Kindergartenbetrieb), sind jedoch vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Welche Voraussetzungen müssen umsatzsteuergerechte Rechnungen erfüllen? Ein Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn der Gemeinde eine den Formvorschriften des § 11 UStG entsprechende Rechnung vorliegt. Unabhängig davon, ob die Rechnung als solche bezeichnet wird, müssen für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung folgende Merkmale erfüllt sein: • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers • Name und Anschrift des Leistungsempfängers • Menge und übliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw Art und Umfang der Leistung • Tag der Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt • Entgelt sowie anzuwendender Steuersatz bzw Hinweis auf eine Steuerbefreiung • auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag • weiters o Ausstellungsdatum o fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird o UID-Nummer des leistenden Unternehmers Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Ottensheimer Straße 30, 32 und 36, 4040 Linz, Tel: +43 (732) 70 93 - 0, Fax: +43 (732) 70 93 - 156, E-Mail: office@leitner-leitner.com, Internet: www.leitner-leitner.com

<strong>Erforderliche</strong> <strong>Rechnungsmerkmale</strong> <strong>iSd</strong> <strong>UStG</strong><br />

Inhalt:<br />

- Allgemeines<br />

- Voraussetzungen für umsatzsteuergerechte Rechnungen<br />

- Erleichterungen für Kleinbetragsrechnungen<br />

Allgemeines<br />

Gemeinden sind im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit grundsätzlich zur<br />

Vornahme eines Vorsteuerabzugs aus den von ihnen bezogenen Lieferungen und<br />

Leistungen berechtigt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des<br />

Vorsteuerabzugs ist insbesondere, dass die Lieferung oder Leistung von einem<br />

anderen Unternehmer an den Unternehmensbereich der Gemeinde erbracht<br />

wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung <strong>iSd</strong> § 11 <strong>UStG</strong> vorliegt.<br />

Vorsteuern für Leistungen, die iZm unecht steuerbefreiten Umsätzen der<br />

Gemeinde stehen (zB umsatzsteuerfreie Vermietung und Verpachtung,<br />

steuerfreier Kindergartenbetrieb), sind jedoch vom Vorsteuerabzug<br />

ausgeschlossen.<br />

Welche Voraussetzungen müssen umsatzsteuergerechte Rechnungen<br />

erfüllen?<br />

Ein Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn der Gemeinde eine den<br />

Formvorschriften des § 11 <strong>UStG</strong> entsprechende Rechnung vorliegt.<br />

Unabhängig davon, ob die Rechnung als solche bezeichnet wird, müssen für das<br />

Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung folgende Merkmale erfüllt sein:<br />

• Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers<br />

• Name und Anschrift des Leistungsempfängers<br />

• Menge und übliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw Art und<br />

Umfang der Leistung<br />

• Tag der Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt<br />

• Entgelt sowie anzuwendender Steuersatz bzw Hinweis auf eine<br />

Steuerbefreiung<br />

• auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag<br />

• weiters<br />

o Ausstellungsdatum<br />

o fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig<br />

vergeben wird<br />

o UID-Nummer des leistenden Unternehmers<br />

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

Ottensheimer Straße 30, 32 und 36, 4040 Linz,<br />

Tel: +43 (732) 70 93 - 0, Fax: +43 (732) 70 93 - 156,<br />

E-Mail: office@leitner-leitner.com, Internet: www.leitner-leitner.com


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Übersteigt der Gesamtbetrag einer Rechnung (Entgelt und darauf entfallender<br />

Steuerbetrag) EUR 10.000,00 (brutto) und wird die Leistung durch einen<br />

inländischen Unternehmer erbracht, muss zusätzlich die UID-Nummer des<br />

Leistungsempfängers ausgewiesen werden.<br />

Erleichterungen für Kleinbetragsrechnungen<br />

Rechnungen, deren Gesamtbetrag EUR 150,00 (brutto) nicht übersteigt, werden<br />

als Kleinbetragsrechnungen bezeichnet. Bei solchen Rechnungen genügen für<br />

die Vornahme eines Vorsteuerabzuges die folgenden Angaben:<br />

• Ausstellungsdatum<br />

• Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers<br />

• Menge und übliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw Art und<br />

Umfang der Leistung<br />

• Tag der Leistung (wird oft mit dem Ausstellungsdatum übereinstimmen) oder<br />

Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt<br />

• Entgelt und auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag in einer Summe<br />

• Anzuwendender Steuersatz<br />

Diese Angaben stellen die Mindesterfordernisse dar, um aus einer<br />

Kleinbetragsrechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein. Es bleibt dem<br />

Unternehmer unbenommen, auch bei Kleinbetragsrechnungen zB Entgelt und<br />

Steuerbetrag gesondert auszuweisen.<br />

Wird die Rechnung über eine erbrachte Lieferung oder Leistung in Form eines<br />

Kassabons, einer Quittung, oä erbracht, kann nicht ohne Weiteres davon<br />

ausgegangen werden, dass die Mindesterfordernisse einer<br />

Kleinbetragsrechnung erfüllt sind (zB wird unter Umständen der auf das Entgelt<br />

anzuwendende Steuersatz nicht ausgewiesen). Um zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt zu sein, sollte daher stets um die Ausstellung einer Rechnung gebeten<br />

werden, die alle erforderlichen Angaben einer Kleinbetragsrechnung enthält.<br />

Auch bei Kassabons, Quittungen, uä ist stets darauf zu achten, ob der<br />

Gesamtbetrag EUR 150,00 überschreitet. Übersteigt der Gesamtbetrag (Entgelt<br />

und Steuerbetrag) diese Summe, so liegt keine Kleinbetragsrechnung mehr<br />

vor. In diesem Fall muss die Rechnung sämtliche Merkmale einer<br />

ordnungsgemäßen Rechnung <strong>iSd</strong> § 11 <strong>UStG</strong> enthalten, um zum Vorsteuerabzug<br />

zu berechtigen. Da auf einem Kassabon zB Name und Anschrift des<br />

Leistungsempfängers üblicherweise nicht ausgewiesen werden, wird ein solcher<br />

Beleg idR nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.<br />

Darüber hinaus empfehlen wir, generell sämtliche Rechnungen vor deren<br />

buchhalterischer Erfassung auf das Vorliegen der nach dem Umsatzsteuerrecht<br />

geforderten Voraussetzungen zu überprüfen.<br />

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