Musterausschreibung Reinigung - Oberösterreichischer ...
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Ausschreibung – Offenes Verfahren<br />
GZ: GBM-620.061/1-2009-Hm/Mi<br />
V.)<br />
Qualitätssicherung<br />
(max. 100 Punkte)<br />
- Auswertungen hinsichtlich Qualität<br />
- Kundenfeedbackbögen<br />
- Reklamationsbearbeitung<br />
- Auswertungen über Reklamationen<br />
- Mitarbeiterauswahl<br />
- Aus- u. Weiterbildungsmaßnahmen<br />
- System zur Qualitätsverbesserung<br />
- Objektinbetriebnahme<br />
- Motivationsfördernde Beschäftigungsbedingungen<br />
20 %<br />
4.2 Rechnerische Ermittlung des Bestbieters<br />
Bei jedem Zuschlagskriterium kann eine gewisse Anzahl von Punkten erreicht werden, wobei<br />
die maximal erreichbare Punkteanzahl dem prozentuellen Gewichtungsfaktor entspricht, so<br />
dass also insgesamt 100 Punkte vergeben werden.<br />
Die einzelnen Zuschlagskriterien und deren Bewertung<br />
Bei den Kriterien I.) bis III.) (Angebotspreise für die Unterhalts-, Fenster- und<br />
Grundreinigung) erfolgt die Bewertung jeweils folgendermaßen:<br />
Zur Ermittlung des Bestbieters wird zunächst der jeweils niedrigste Angebotspreis als<br />
Berechnungsbasis herangezogen.<br />
Das jeweils billigste Angebot erreicht bei diesen drei Preiskriterien jeweils 100 Punkte. Dazu<br />
werden sodann alle anderen Angebotspreise in Relation gesetzt und erhalten somit ebenfalls<br />
eine bestimmte Punkteanzahl nach folgender Berechnungsformel:<br />
Punktezahl = [1 + (1 – Preis bewertetes Angebot / Preis billigstes Angebot)] * 100<br />
Ist der zu bewertende Angebotspreis mehr als doppelt so hoch wie der Billigstpreis, erreicht<br />
dieses Angebot bei den Zuschlagskriterien "Angebotspreis" 0 Punkte, negative Punkte<br />
werden nicht vergeben.<br />
Anschließend werden die weiteren Zuschlagskriterien in die Rechnung miteinbezogen, wobei<br />
folgendermaßen vorgegangen wird:<br />
Zuschlagskriterium<br />
maximale<br />
Punkte<br />
IV. Qualität der Leistungserbringung 100<br />
Beim Kriterium "Qualität der Leistungserbringung" werden nachstehende "Subkriterien"<br />
wie folgt bewertet:<br />
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