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Abschreibung - Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen

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Buchführungspflicht - steuerlich<br />

Umsatzsteuer:<br />

voll buchführungspflichtig sind Betriebe:<br />

Land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlicher Einheitswert von über € 150.000,-<br />

oder Jahresumsatz (Betriebseinnahmen ohne Ust.) von über € 400.000,-<br />

- Auch die Umsatzsteuer muß mit dem Finanzamt verrechnet werden<br />

Umsatzsteuerlich pauschalierte Betriebe:<br />

- keine Aufzeichnungen für die Ust nötig<br />

Option (in der Ust):<br />

Freiwillige Aufzeichnungen für die Umsatzsteuer <strong>und</strong> Verrechnung<br />

derselben mit dem Finanzamt<br />

Erstellt von Johann Mayer, landw. Fachschule Otterbach

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