Abschreibung - Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
Abschreibung - Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
Abschreibung - Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Buchführungspflicht - steuerlich<br />
Einkommensteuer:<br />
voll buchführungspflichtig sind Betriebe:<br />
Land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlicher Einheitswert von über € 150.000,-<br />
oder Jahresumsatz (Betriebseinnahmen ohne Ust.) von über € 400.000,-<br />
beschränkt buchführungspflichtige Betriebe:<br />
Einheitswert zwischen 100.000 (ab 2011) <strong>und</strong> 150.000 €<br />
Möglichkeiten:<br />
- Teilpauschalierung (nur Aufzeichnung der Einnahmen)<br />
- Einnahmen – Ausgabenrechnung<br />
(Aufzeichnung der Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben, Berechnung einer AfA)<br />
nicht buchführungspflichtige Betriebe - Vollpauschalierung:<br />
Das Einkommen <strong>und</strong> die daraus resultierenden Steuern werden pauschal<br />
aus dem Einheitswert ermittelt.<br />
(39% des Einheitswertes werden als Gewinngr<strong>und</strong>betrag angesetzt)<br />
Erstellt von Johann Mayer, landw. Fachschule Otterbach