06.05.2014 Aufrufe

Abschreibung - Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen

Abschreibung - Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen

Abschreibung - Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Buchführungspflicht - steuerlich<br />

Einkommensteuer:<br />

voll buchführungspflichtig sind Betriebe:<br />

Land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlicher Einheitswert von über € 150.000,-<br />

oder Jahresumsatz (Betriebseinnahmen ohne Ust.) von über € 400.000,-<br />

beschränkt buchführungspflichtige Betriebe:<br />

Einheitswert zwischen 100.000 (ab 2011) <strong>und</strong> 150.000 €<br />

Möglichkeiten:<br />

- Teilpauschalierung (nur Aufzeichnung der Einnahmen)<br />

- Einnahmen – Ausgabenrechnung<br />

(Aufzeichnung der Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben, Berechnung einer AfA)<br />

nicht buchführungspflichtige Betriebe - Vollpauschalierung:<br />

Das Einkommen <strong>und</strong> die daraus resultierenden Steuern werden pauschal<br />

aus dem Einheitswert ermittelt.<br />

(39% des Einheitswertes werden als Gewinngr<strong>und</strong>betrag angesetzt)<br />

Erstellt von Johann Mayer, landw. Fachschule Otterbach

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!