Abschreibung - Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen

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06.05.2014 Aufrufe

Gebäude und bauliche Anlagen Erfaßt werden nur die dem Betrieb dienenden Gebäude und baulichen Anlagen. (nach Nutzungsart getrennt!) Dabei sind eventuelle Aufstallungen extra zu erfassen (wegen der kürzeren Nutzungsdauer!) Wohngebäude bzw. Räume, die von der Besitzerfamilie bewohnt werden, zählen zum Privatvermögen und werden deshalb nicht inventarisiert. Außer den Gebäuden im engeren Sinne wie Stallungen, Scheunen, Garagen gehören zu diesen Vermögensbeständen auch noch bauliche Anlagen wie Düngerplatten Gülle- und Jauchegruben, Silos, Kanalisation, Wasserversorgungsanlagen, asphaltierte Flächen, Brücken, Zäune usw. Erstellt von Johann Mayer, landw. Fachschule Otterbach

Gebäudebewertung Bei der Bewertung wird vom Neuwert ausgegangen. Ist der Neuwert (Anschaffungswert, Herstellungskosten) bekannt, so ist dieser zu verwenden. Eigenleistungen und eigenes Bauholz sind zu bewerten. Eventuelle Investitionszuschüsse vermindern die Baukosten und sind abzuziehen. Ist der Neuwert nicht bekannt oder liegt die Herstellung länger zurück so verwendet man zur Ermittlung des Neuwertes eine Baukostenschätzung und errechnet den Wiederbeschaffungswert Bei Stallgebäuden wird auf Grund der unterschiedlichen Nutzungsdauer die Gebäudehülle und die Einrichtung getrennt bewertet. (Verhältnis ca. 60 : 40) Erstellt von Johann Mayer, landw. Fachschule Otterbach

Gebäudebewertung<br />

Bei der Bewertung wird vom Neuwert ausgegangen. Ist der<br />

Neuwert (Anschaffungswert, Herstellungskosten) bekannt, so ist<br />

dieser zu verwenden. Eigenleistungen <strong>und</strong> eigenes Bauholz sind<br />

zu bewerten.<br />

Eventuelle Investitionszuschüsse vermindern die Baukosten <strong>und</strong><br />

sind abzuziehen.<br />

Ist der Neuwert nicht bekannt oder liegt die Herstellung länger<br />

zurück so verwendet man zur Ermittlung des Neuwertes eine<br />

Baukostenschätzung <strong>und</strong> errechnet den Wiederbeschaffungswert<br />

Bei Stallgebäuden wird auf Gr<strong>und</strong> der unterschiedlichen<br />

Nutzungsdauer die Gebäudehülle <strong>und</strong> die Einrichtung getrennt<br />

bewertet. (Verhältnis ca. 60 : 40)<br />

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