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Abschreibung - Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen

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Gebäude <strong>und</strong> bauliche Anlagen<br />

Erfaßt werden nur die dem Betrieb dienenden Gebäude <strong>und</strong><br />

baulichen Anlagen. (nach Nutzungsart getrennt!) Dabei sind<br />

eventuelle Aufstallungen extra zu erfassen (wegen der kürzeren<br />

Nutzungsdauer!)<br />

Wohngebäude bzw. Räume, die von der Besitzerfamilie bewohnt<br />

werden, zählen zum Privatvermögen <strong>und</strong> werden deshalb nicht<br />

inventarisiert.<br />

Außer den Gebäuden im engeren Sinne wie Stallungen,<br />

Scheunen, Garagen gehören zu diesen Vermögensbeständen<br />

auch noch bauliche Anlagen wie Düngerplatten Gülle- <strong>und</strong><br />

Jauchegruben, Silos, Kanalisation, Wasserversorgungsanlagen,<br />

asphaltierte Flächen, Brücken, Zäune usw.<br />

Erstellt von Johann Mayer, landw. Fachschule Otterbach

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