Abschreibung - Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
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Gebäude <strong>und</strong> bauliche Anlagen<br />
Erfaßt werden nur die dem Betrieb dienenden Gebäude <strong>und</strong><br />
baulichen Anlagen. (nach Nutzungsart getrennt!) Dabei sind<br />
eventuelle Aufstallungen extra zu erfassen (wegen der kürzeren<br />
Nutzungsdauer!)<br />
Wohngebäude bzw. Räume, die von der Besitzerfamilie bewohnt<br />
werden, zählen zum Privatvermögen <strong>und</strong> werden deshalb nicht<br />
inventarisiert.<br />
Außer den Gebäuden im engeren Sinne wie Stallungen,<br />
Scheunen, Garagen gehören zu diesen Vermögensbeständen<br />
auch noch bauliche Anlagen wie Düngerplatten Gülle- <strong>und</strong><br />
Jauchegruben, Silos, Kanalisation, Wasserversorgungsanlagen,<br />
asphaltierte Flächen, Brücken, Zäune usw.<br />
Erstellt von Johann Mayer, landw. Fachschule Otterbach