Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />
gaben, z.B. des Gesellschafts- oder Vereinsrechts gebun<strong>den</strong><br />
zu sein.<br />
GmbH<br />
Arbeit, die Bezüge zum Wirtschaftsleben hat, sollte auch in<br />
entsprechend angemessenen Rechtsformen vollzogen wer<strong>den</strong>.<br />
Hierbei sind rechtliche und steuerliche Aspekte zu<br />
berücksichtigen. So sind diakonische Einrichtungen vielfach<br />
als (gemeinnützige) Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />
organisiert.<br />
Stiftung<br />
Es ist wünschenswert, dass kirchliche Arbeit langfristig<br />
gesichert wer<strong>den</strong> kann. Steht ein Vermögensgrundstock zur<br />
Verfügung, so kann über die Errichtung einer Stiftung nachgedacht<br />
wer<strong>den</strong>. Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die<br />
einen vom Stifter bestimmten Zweck mit <strong>den</strong> Erträgen des<br />
dazu gewidmeten Vermögens (z.B. Zinsen aus der Anlage<br />
von Kapitalvermögen, Erträge aus der Vermietung eines<br />
Gebäudes oder der Verpachtung eines Grundstücks) dauernd<br />
fördern soll. Über die Errichtung einer kirchlichen Stiftung<br />
berät die Stiftungsaufsicht im Konsistorium.<br />
Verein<br />
Häufig verbin<strong>den</strong> sich kirchliche und kommunale Interessen,<br />
wenn es darum geht, z.B. ein kirchliches Bauwerk zu<br />
erhalten und zu fördern. Hier ist die angemessene Rechtsform<br />
die des rechtlich selbstständigen Fördervereins, des<br />
eingetragenen Vereins (e.V.). Der Verein ist dann die richtige<br />
Rechtsform, wenn eine Trägerinstitution gebraucht wird,<br />
die einfach zu errichten ist, mitgliedschaftlich organisiert ist<br />
und relativ geringen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.<br />
Der Vereinszweck darf nicht wirtschaftlicher Natur sein.<br />
Die Gründung eines eingetragenen Vereins vollzieht sich<br />
nach <strong>den</strong> Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für<br />
die Gründung sind sieben Personen (Privatpersonen, aber<br />
auch „juristische Personen“, z.B. Kirchengemein<strong>den</strong>, die<br />
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