Handbuch für den Gemeindekirchenrat
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 97<br />
3.2 Rechtsformen kirchlicher Einrichtungen<br />
3.2 Rechtsformen kirchlicher Einrichtungen<br />
Nicht nur die Kirchengemein<strong>den</strong> betreiben kirchliche<br />
Arbeit, sondern auch viele andere Einrichtungen. Deren Träger<br />
sind wiederum in unterschiedlicher Weise organisiert.<br />
Aus juristischer Perspektive ist dabei die Frage entschei<strong>den</strong>d,<br />
um was <strong>für</strong> eine „juristische Person“ es sich handelt.<br />
Beispiele <strong>für</strong> juristische Personen sind:<br />
• Körperschaften öffentlichen Rechts (im kirchlichen<br />
Bereich Kirchengemein<strong>den</strong>, Kirchenkreise, Landeskirche,<br />
Kirchenkreisverbände; im staatlichen Bereich z.B. Bund,<br />
Länder, Gemein<strong>den</strong>);<br />
• Stiftungen;<br />
• Gesellschaften des Handelsrechts, insbesondere die<br />
GmbH;<br />
• eingetragene Vereine.<br />
Bei Strukturüberlegungen sollte stets eine Rolle spielen, in<br />
welcher Rechtsform kirchliche Arbeit am besten geschehen<br />
kann. Für die Wahl der richtigen Rechtsform spielen verschie<strong>den</strong>e<br />
Gesichtspunkte eine Rolle:<br />
Kirchliche Arbeit soll dem kirchlichen Auftrag, der Verkündigung<br />
des Evangeliums dienen und sich nicht in unnötiger<br />
Verwaltungsarbeit verzetteln. Kirchliche Strukturen müssen<br />
daher einfach und effizient sein. Für die Erledigung kirch -<br />
licher Kernaufgaben ist es wichtig, dass die Kirche ihren<br />
Aufbau frei nach ihren Grundsätzen gestalten kann. Grundsätze<br />
wie das Priestertum aller Gläubigen oder das Amt der<br />
öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung<br />
müssen zur Geltung kommen. Diese Freiheit der Regelung<br />
der eigenen Angelegenheiten gewährt das staatliche Recht<br />
der Kirche mit der Möglichkeit, als Körperschaft des öffentlichen<br />
Rechts (beispielsweise als Kirchengemeinde) weit -<br />
gehen<strong>den</strong> Handlungsspielraum zu haben und nicht an Vor-<br />
Kirchliche Strukturen<br />
Körperschaft<br />
97