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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 97<br />

3.2 Rechtsformen kirchlicher Einrichtungen<br />

3.2 Rechtsformen kirchlicher Einrichtungen<br />

Nicht nur die Kirchengemein<strong>den</strong> betreiben kirchliche<br />

Arbeit, sondern auch viele andere Einrichtungen. Deren Träger<br />

sind wiederum in unterschiedlicher Weise organisiert.<br />

Aus juristischer Perspektive ist dabei die Frage entschei<strong>den</strong>d,<br />

um was <strong>für</strong> eine „juristische Person“ es sich handelt.<br />

Beispiele <strong>für</strong> juristische Personen sind:<br />

• Körperschaften öffentlichen Rechts (im kirchlichen<br />

Bereich Kirchengemein<strong>den</strong>, Kirchenkreise, Landeskirche,<br />

Kirchenkreisverbände; im staatlichen Bereich z.B. Bund,<br />

Länder, Gemein<strong>den</strong>);<br />

• Stiftungen;<br />

• Gesellschaften des Handelsrechts, insbesondere die<br />

GmbH;<br />

• eingetragene Vereine.<br />

Bei Strukturüberlegungen sollte stets eine Rolle spielen, in<br />

welcher Rechtsform kirchliche Arbeit am besten geschehen<br />

kann. Für die Wahl der richtigen Rechtsform spielen verschie<strong>den</strong>e<br />

Gesichtspunkte eine Rolle:<br />

Kirchliche Arbeit soll dem kirchlichen Auftrag, der Verkündigung<br />

des Evangeliums dienen und sich nicht in unnötiger<br />

Verwaltungsarbeit verzetteln. Kirchliche Strukturen müssen<br />

daher einfach und effizient sein. Für die Erledigung kirch -<br />

licher Kernaufgaben ist es wichtig, dass die Kirche ihren<br />

Aufbau frei nach ihren Grundsätzen gestalten kann. Grundsätze<br />

wie das Priestertum aller Gläubigen oder das Amt der<br />

öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung<br />

müssen zur Geltung kommen. Diese Freiheit der Regelung<br />

der eigenen Angelegenheiten gewährt das staatliche Recht<br />

der Kirche mit der Möglichkeit, als Körperschaft des öffentlichen<br />

Rechts (beispielsweise als Kirchengemeinde) weit -<br />

gehen<strong>den</strong> Handlungsspielraum zu haben und nicht an Vor-<br />

Kirchliche Strukturen<br />

Körperschaft<br />

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