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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 96<br />

Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />

öffentlich-rechtliche Pfarrdienstverhältnisse und Kirchenbeamtenverhältnisse<br />

zu begrün<strong>den</strong>.<br />

Verträge<br />

Bedeutend <strong>für</strong> das Verhältnis zwischen Staat und Kirche und<br />

die Befugnisse der Kirche sind auch die Verträge zwischen<br />

Staat und Kirchen. So ist die EKBO Vertragspartner der Kirchenverträge<br />

mit <strong>den</strong> Ländern Berlin, Bran<strong>den</strong>burg, Sachsen<br />

und Sachsen-Anhalt (RS 900, 901, 910, 915). Wie in solchen<br />

Kirchenverträgen üblich sind darin z.B. das Recht der Kirche<br />

zur Errichtung von Hochschulen, Schulen und Einrichtungen<br />

zur Weiterbildung zu betreiben, die Denkmalpflege, das<br />

Patronatswesen, das Kirchensteuerrecht und die Kirchensteuerverwaltung,<br />

das Recht der Kirchen im Rundfunk aufzutreten,<br />

das Meldewesen, die finanziellen Zuwendungen<br />

des Landes an die Kirche und anderes mehr geregelt.<br />

Kirchliches Amtsblatt<br />

Wo finde ich was?<br />

Da die meisten kirchlichen Rechtsvorschriften zu ihrer Wirksamkeit<br />

der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt<br />

bedürfen, ist dies die erste Fundstelle. Das Kirchliche Amtsblatt<br />

erscheint etwa zehnmal im Jahr. Alle Kirchengemein<strong>den</strong><br />

und Pfarrsprengel erhalten das Kirchliche Amtsblatt.<br />

Wenn man weiß, wann die Rechtsvorschrift in Kraft getreten<br />

ist, lässt sie sich leicht anhand des Jahrganges und des<br />

entsprechen<strong>den</strong> Heftes des Amtsblattes fin<strong>den</strong>. Eine systematisch<br />

geordnete Sammlung des Rechts unserer Landeskirche<br />

findet sich in der zweibändigen Rechtssammlung<br />

(RS), die 2008 neu erschienen ist. Sie liegt als Loseblattsammlung<br />

aus dem W. Bertelsmann-Verlag vor, die regelmäßig<br />

durch Ergänzungslieferungen aktualisiert wird, und<br />

auch im Internet abrufbar ist (www.kirchenrecht-ekbo.de).<br />

Unter derselben Internetadresse ist auch das Kirchliche<br />

Amtsblatt zu fin<strong>den</strong>.<br />

Alexander Straßmeir / Dr. Martin Richter<br />

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