Handbuch für den Gemeindekirchenrat
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 93<br />
3<br />
Recht und Verwaltung<br />
der Gemeinde<br />
3.1 Rechtsordnung der Kirche<br />
3.1.1 Kirchliches Recht<br />
Kirche und Recht wer<strong>den</strong> gelegentlich als Widerspruch<br />
angesehen. Wozu benötigt die Kirche, die <strong>den</strong> Schatz des<br />
Evangeliums hat, auch noch Rechtsvorschriften? Eine Antwort<br />
gibt Art. 1 GO. Danach gestaltet die Kirche ihr Leben in<br />
der Nachfolge Jesu Christi, bestimmt von seinem Auftrag<br />
das Evangelium in der Welt zu bezeugen. „Allein an diesen<br />
Auftrag gebun<strong>den</strong>, urteilt die Kirche frei über ihre Lehre und<br />
bestimmt selbstständig ihre Ordnung“ (Art. 1 Abs. 2 GO). Für<br />
das Gestalten der Kirche im Inneren und ihr Wirken nach<br />
außen bedarf es einer Ordnung, um das tägliche Mitwirken<br />
so vieler Menschen in unserer Kirche zu erleichtern und<br />
aufeinander abzustimmen. Diese Aufgabe erfüllt das kirchliche<br />
Recht. Darin ist z.B. geregelt, wie ein <strong>Gemeindekirchenrat</strong><br />
arbeitet oder wie eine freie Pfarrstelle besetzt wird.<br />
Innerhalb der von der Kirche geschaffenen Rechtsordnung<br />
gibt es eine Rangfolge der rechtlichen Vorschriften. An der<br />
Spitze steht die Grundordnung. An manchen Stellen verweist<br />
die Grundordnung ausdrücklich auf Kirchengesetze,<br />
die das Nähere regeln. Aber auch dort, wo die Grundordnung<br />
hierauf nicht ausdrücklich hinweist, wer<strong>den</strong> wichtige<br />
Fragen des kirchlichen Lebens durch Kirchengesetze geregelt.<br />
Diese wer<strong>den</strong> von der Landessynode beschlossen. Von<br />
gleicher Rechtsqualität sind Verordnungen mit Gesetzeskraft,<br />
die die Kirchenleitung mit Zustimmung des zuständi-<br />
Grundordnung<br />
Verordnungen<br />
93