Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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Teil 2: Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeit in der Gemeinde<br />
Besonderer<br />
Kündigungsschutz<br />
Besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz besteht <strong>für</strong><br />
Schwangere und Mütter im Mutterschutz, Eltern in Elternzeit,<br />
Schwerbehinderte sowie Mitarbeitervertreterinnen.<br />
Hier sind Kündigungen nur mit behördlicher bzw. gericht -<br />
licher Zustimmung möglich.<br />
Nach § 34 Abs. 2 TV-EKBO können Mitarbeiter, die das 40.<br />
Lebensjahr vollendet haben, nach einer (gemäß § 34 Abs. 3<br />
bemessenen) Beschäftigungszeit von 15 Jahren nur noch<br />
aus wichtigem Grund gekündigt wer<strong>den</strong>. Wer noch unter<br />
der Geltung des alten Tarifvertrags KMT (also bis 31.7.2008)<br />
eine Beschäftigungszeit (gemäß § 23 KMT) von 15 Jahren<br />
zurückgelegt und das 40. Lebensjahr vollendet hatte, ist vor<br />
betriebsbedingten Kündigungen noch stärker geschützt.<br />
Anstatt oder auch noch nach einer Kündigung (die oft vor<br />
dem Arbeitsgericht landet) kann ein Aufhebungsvertrag<br />
geschlossen wer<strong>den</strong>. Allerdings droht dem Mitarbeiter<br />
dann eine Kürzung des Arbeitslosengeldanspruchs.<br />
Beendigung eines<br />
Arbeitsverhältnisses<br />
Generell gilt: Jede (vorfristige) Beendigung eines Arbeitsverhältnisses<br />
durch Kündigung oder einvernehmliche Aufhebung<br />
bedarf der Schriftform.<br />
Ein kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne<br />
weiteres mit Ablauf der Frist. Bei Zweckbefristung endet es<br />
zwei Wochen nach schriftlicher Unterrichtung des Arbeitnehmers<br />
durch <strong>den</strong> Arbeitgeber über <strong>den</strong> Zeitpunkt der<br />
Erreichung des Zwecks. Eine Beschäftigung über <strong>den</strong> Zeitpunkt<br />
der Befristung hinaus führt umgehend dazu, dass das<br />
befristete in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht.<br />
Zeugnis<br />
Mitarbeiterinnen haben nach ihrem Ausschei<strong>den</strong> Anspruch<br />
auf ein qualifiziertes Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeiten,<br />
das sich auch auf Führung und Leistung erstreckt.<br />
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