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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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2.3 Pfarrdienst<br />

<strong>den</strong> bieten theologische Grundlegungen, kirchengeschichtliche<br />

Entwicklungen und rechtliche Informationen zu <strong>den</strong><br />

einzelnen Themen, die auch <strong>für</strong> Gemeindekirchenräte hilfreich<br />

sind, um die Praxis der eigenen Gemeinde in Gottesdienst<br />

und Amtshandlungen sachgemäß zu be<strong>den</strong>ken.<br />

Wenn Menschen, die einer anderen oder keiner christlichen<br />

Kirche angehören, um eine Amtshandlung bitten, sieht die<br />

„Ordnung kirchlichen Lebens“ (RS 210) vor, dass Pfarrerinnen/Pfarrer<br />

<strong>den</strong> <strong>Gemeindekirchenrat</strong> in die Entscheidungsfindung<br />

einbeziehen. Die Lebensordnung bietet Leitlinien,<br />

die zu einem verlässlichen Handeln der Kirche beitragen<br />

und zugleich Spielräume eröffnen, die in seelsorgerlicher<br />

Verantwortung gestaltet wer<strong>den</strong> können.<br />

Leitlinien<br />

2.3.2.2 Leitbild und Musterdienstvereinbarung<br />

An <strong>den</strong> Pfarrdienst wer<strong>den</strong> vielfältige Anforderungen<br />

gestellt und Erwartungen gerichtet. Er beansprucht Pfarrerinnen/Pfarrer<br />

in ihrer gesamten Existenz. Angesichts der<br />

daraus resultieren<strong>den</strong> Überlastung wer<strong>den</strong> klare Prioritätensetzungen<br />

und verabredete Aufgabenbeschreibungen<br />

gebraucht. Dem dient das von der Kirchenleitung verabschiedete<br />

Leitbild „Pfarrerin und Pfarrer als Beruf“ zusammen<br />

mit der Musterdienstvereinbarung (RS 319). Für <strong>den</strong><br />

Dienst in einer Gemeindepfarrstelle soll eine Dienstvereinbarung<br />

in Anlehnung an die Musterdienstvereinbarung<br />

geschlossen wer<strong>den</strong> (§ 13 Pfarrdienstausführungsgesetz,<br />

RS 318). Die Dienstvereinbarung wird im Gespräch zwischen<br />

Pfarrerin/Pfarrer und <strong>Gemeindekirchenrat</strong>/Gemeindekirchenräten<br />

frühestens ein Jahr nach Dienstbeginn<br />

erarbeitet. Das Gespräch leitet in der Regel die Superinten<strong>den</strong>tin/der<br />

Superinten<strong>den</strong>t.<br />

Dienstvereinbarung<br />

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