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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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Teil 2: Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeit in der Gemeinde<br />

Dienst in der Welt zu ermutigen. Die Ordination wahrt die<br />

Freiheit gegenüber allen Bestrebungen, die Verkündigung<br />

des Evangeliums <strong>für</strong> evangeliumsfremde Zwecke zu instrumentalisieren.<br />

Das Beichtgeheimnis gilt unverbrüchlich und<br />

ist auch im staatlichen Recht besonders geschützt.<br />

Dienstaufsicht<br />

In der lebenslangen Bindung unterscheidet sich der Pfarrdienst<br />

rechtlich von <strong>den</strong> Arbeitsverhältnissen anderer Mitarbeiten<strong>den</strong><br />

und wird bestimmt vom gelten<strong>den</strong> Pfarrdienstrecht<br />

(RS 315, 318, 320ff). Die Dienstaufsicht über Pfarrerinnen/Pfarrer<br />

führt nicht der <strong>Gemeindekirchenrat</strong>, sondern<br />

die Superinten<strong>den</strong>tin/der Superinten<strong>den</strong>t und das Konsistorium.<br />

Der <strong>Gemeindekirchenrat</strong> nimmt „die Verantwortung<br />

der Kirchengemeinde <strong>für</strong> die schriftgemäße Verkündigung<br />

des Evangeliums“ wahr, „unbeschadet des besonderen Auftrages“<br />

der Pfarrerinnen/Pfarrer (Art. 15.2 GO). Deswegen<br />

braucht das Miteinander von Pfarrerinnen/Pfarrern sowie<br />

<strong>Gemeindekirchenrat</strong> <strong>den</strong> regelmäßigen Austausch über die<br />

sachgemäße Aktualisierung des Evangeliums im jeweiligen<br />

Kontext und die gegenseitige Fürbitte.<br />

2.3.2 Wichtige Praxisbausteine<br />

2.3.2.1 Agen<strong>den</strong> und Lebensordnung<br />

Klarheit mit<br />

Lebensnähe<br />

Für Gottesdienste und Amtshandlungen hat die Landessynode<br />

die Agen<strong>den</strong> <strong>für</strong> unsere Kirche eingeführt, die im<br />

Bereich der UEK, teilweise gemeinsam mit der VELKD, er -<br />

arbeitet wur<strong>den</strong>, um im gottesdienstlichen Handeln litur -<br />

gische Klarheit mit Lebensnähe zu verbin<strong>den</strong>. Dabei handelt<br />

es sich um das Evangelische Gottesdienstbuch, das Taufbuch,<br />

die Agende zur Konfirmation, das Traubuch, die Agende<br />

zur Bestattung und die Agende zu Berufung, Einführung,<br />

Verabschiedung. Die inhaltlichen Einführungen dieser Agen-<br />

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