Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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Teil 2: Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeit in der Gemeinde<br />
Dienst in der Welt zu ermutigen. Die Ordination wahrt die<br />
Freiheit gegenüber allen Bestrebungen, die Verkündigung<br />
des Evangeliums <strong>für</strong> evangeliumsfremde Zwecke zu instrumentalisieren.<br />
Das Beichtgeheimnis gilt unverbrüchlich und<br />
ist auch im staatlichen Recht besonders geschützt.<br />
Dienstaufsicht<br />
In der lebenslangen Bindung unterscheidet sich der Pfarrdienst<br />
rechtlich von <strong>den</strong> Arbeitsverhältnissen anderer Mitarbeiten<strong>den</strong><br />
und wird bestimmt vom gelten<strong>den</strong> Pfarrdienstrecht<br />
(RS 315, 318, 320ff). Die Dienstaufsicht über Pfarrerinnen/Pfarrer<br />
führt nicht der <strong>Gemeindekirchenrat</strong>, sondern<br />
die Superinten<strong>den</strong>tin/der Superinten<strong>den</strong>t und das Konsistorium.<br />
Der <strong>Gemeindekirchenrat</strong> nimmt „die Verantwortung<br />
der Kirchengemeinde <strong>für</strong> die schriftgemäße Verkündigung<br />
des Evangeliums“ wahr, „unbeschadet des besonderen Auftrages“<br />
der Pfarrerinnen/Pfarrer (Art. 15.2 GO). Deswegen<br />
braucht das Miteinander von Pfarrerinnen/Pfarrern sowie<br />
<strong>Gemeindekirchenrat</strong> <strong>den</strong> regelmäßigen Austausch über die<br />
sachgemäße Aktualisierung des Evangeliums im jeweiligen<br />
Kontext und die gegenseitige Fürbitte.<br />
2.3.2 Wichtige Praxisbausteine<br />
2.3.2.1 Agen<strong>den</strong> und Lebensordnung<br />
Klarheit mit<br />
Lebensnähe<br />
Für Gottesdienste und Amtshandlungen hat die Landessynode<br />
die Agen<strong>den</strong> <strong>für</strong> unsere Kirche eingeführt, die im<br />
Bereich der UEK, teilweise gemeinsam mit der VELKD, er -<br />
arbeitet wur<strong>den</strong>, um im gottesdienstlichen Handeln litur -<br />
gische Klarheit mit Lebensnähe zu verbin<strong>den</strong>. Dabei handelt<br />
es sich um das Evangelische Gottesdienstbuch, das Taufbuch,<br />
die Agende zur Konfirmation, das Traubuch, die Agende<br />
zur Bestattung und die Agende zu Berufung, Einführung,<br />
Verabschiedung. Die inhaltlichen Einführungen dieser Agen-<br />
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