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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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2.2 Berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

Zu beachten ist, dass sich der Wandel in der Kirche unterschiedlich<br />

vollzieht, je nach Situation der Gemeinde. Der<br />

Wandel hin zu Situationsangemessenheit und flexibler<br />

Orien tierung, aber die oft veränderlichen Rahmenbedingungen<br />

in der Kirche führen notwendigerweise auch immer<br />

wieder zu selbstkritischen Frage nach Sinn und Nutzen des<br />

eigenen beruflichen Handelns.<br />

Wandel in der Kirche<br />

2.2.4 Unterstützung und Begleitung<br />

Diese Situation mit <strong>den</strong> komplexen fachlichen und menschlichen<br />

Anforderungen an berufliche kirchliche Mitarbeitende<br />

erfordert eine gute Unterstützung und Begleitung sowie<br />

die wertschätzende kollegiale Einbindung in plausible<br />

Arbeitsstrukturen und partnerschaftlich arbeitende Teams<br />

beruflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />

Die Gemeinschaft der Dienste ist nach wie vor eine<br />

wichtige Grundbestimmung von Pfarramt und gemeindebezogenen<br />

Berufen. Das Pfarramt wird mehr als bisher sein<br />

Selbstverständnis von Elementen der Kooperation und des<br />

Austausches bestimmt sein lassen, die gemeindebezogenen<br />

Dienste wer<strong>den</strong> ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen<br />

Eindeutigkeit und wünschenswerter sowie sachnotwendiger<br />

Vielfalt fin<strong>den</strong>.<br />

Gemeinschaft<br />

der Dienste<br />

Für die einzelne Kirchengemeinde und die Arbeit des Ge -<br />

meindekirchenrates ergibt sich aus <strong>den</strong> geschilderten Prozessen<br />

und Perspektiven, dass es je nach Größe der Kirchengemeinde<br />

oft nicht (mehr) leistbar und sinnvoll ist,<br />

selbst als Anstellungsträgerin zu fungieren. Insbesondere<br />

im ländlichen Bereich erfolgen Personalplanung, Anstellung,<br />

Personaleinsatz und Begleitung mit Dienst- und Fachaufsicht<br />

auf der Ebene des Kirchenkreises bzw. durch <strong>den</strong><br />

Kirchenkreis. Für <strong>den</strong> <strong>Gemeindekirchenrat</strong> bedeutet das<br />

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