Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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Teil 2: Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeit in der Gemeinde<br />
2.2 Berufliche Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter<br />
Die Grundordnung der EKBO versteht unter Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern alle, „<strong>den</strong>en zur ehrenamtlichen oder<br />
beruflichen Wahrnehmung Dienste in der Kirche übertragen<br />
wor<strong>den</strong> sind“ (Art. 4 Abs. 1 und 2 GO). Aus dem Dienst in der<br />
Nachfolge Jesu lassen sich vielfältige Aufgaben und Verantwortungen<br />
ableiten.<br />
2.2.1 Arbeitsteilung und Spezialisierung<br />
Vielzahl von<br />
kirchlichen Berufen<br />
Im Zuge der Arbeitsteilung und Spezialisierung haben sich<br />
bereits früh kirchliche Berufe herausgebildet. Die neueren<br />
gemeindebezogenen Berufe jenseits des Pfarramts und des<br />
schulischen Lehramts wie Diakonin, Gemeindehelferin,<br />
Katechet oder Gemeindepädagogin, Erzieher usw. sind<br />
überwiegend erst seit dem 19. Jahrhundert entstan<strong>den</strong>, oft<br />
als Reaktion auf besondere soziale, gesellschaftliche oder<br />
kirchliche Notsituationen oder Missstände. Inzwischen gibt<br />
es eine Vielzahl von kirchlichen Berufen bzw. beruflichen<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit ganz unterschiedlichen<br />
Qualifikationen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern<br />
beruflich in der Kirche tätig sind, u.a. als Gemeindeoder<br />
Sozialpädagoginnen, Lehrer bzw. schulische Lehr -<br />
kräfte, Pfarrerinnen, Erzieherinnen in Tageseinrichtungen<br />
<strong>für</strong> Kinder oder in der Tagespflege, Kirchenmusikerinnen,<br />
Diakone, Küsterinnen und viele andere mehr. Dabei sind die<br />
Aufgaben der sogenannten gemeindebezogenen Dienste in<br />
besonderer Weise durch einen ständigen Wandel heraus -<br />
gefordert.<br />
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